Ratifizierung der Schlussakte der Weltfunkkonferenz

Bern, 14.10.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 die Schlussakte der Weltfunkkonferenz 2019 (WRC-19) ratifiziert. Damit legt die Schweiz den Grundstein, um den steigenden Frequenzbedarf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien weiterhin zu decken und gleichzeitig den Schutz der wissenschaftlichen, meteorologischen und militärischen Dienste zu gewährleisten.

Durch die Genehmigung der Entscheide der Weltfunkkonferenz vom vergangenen Herbst in Ägypten stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz den völkerrechtlichen Vertrag einhält, in dem die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und der Satelliten-Orbitalpositionen geregelt ist. An der Konferenz erreichte die Schweiz, dass die von Wetterradaren, Radioastronomiediensten oder dem Militär genutzten Funkfrequenzen vor möglichen Störungen durch andere Dienste geschützt werden.

Die Schlussakte bildet die Grundlage für eine Neubeurteilung des nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ), einem wichtigen Instrument für die Planung der Funkfrequenzen auf nationaler Ebene. Der NaFZ wird vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verwaltet und dem Bundesrat jedes Jahr im Herbst zur Genehmigung vorgelegt.


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