Rechte für Menschen mit Behinderungen in zugänglichen Formaten

Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte kennen

Im 2014 war das zehnjährige Jubiläum des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Gleichzeitig trat die Behindertenrechtskonvention (BRK) in der Schweiz in Kraft. Dies nahm das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei zum Anlass, die wichtigsten nationalen und internationalen rechtlichen Erlasse für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen zugänglichen Formaten bereitzustellen. 


In Gebärdensprache

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)

Gebärdensprache ist die Muttersprache vieler gehörloser Menschen. Daher haben sie oft Mühe, komplexere Texte in gesprochener und geschriebener Sprache zu verstehen. Durch Gebärdensprachvideos im Internet können Kommunikationsbarrieren abgebaut werden. Schwer verständliche Sachverhalte können dadurch für gehörlose Menschen barrierefrei vermittelt werden.

  

In Leichter Sprache

Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) (PDF, 371 kB, 27.02.2019)

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) (PDF, 289 kB, 20.11.2015)

Menschen können aus unterschiedlichen Gründen (z.B. geistige Behinderung oder Lernschwäche) Schwierigkeiten haben, geschriebene Informationen zu verstehen. Leichte Sprache zielt auf eine besonders einfache Verständlichkeit ab. Die leichte Sprache beruht auf speziellen Sprachregeln, Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zur Typografie.

Barrierefreie PDF-Dokumente

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) (PDF, 267 kB, 13.07.2015)

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)  (PDF, 138 kB, 13.07.2015)

Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) (PDF, 129 kB, 13.07.2015)

Blinde Menschen können sich PDF-Dokumente durch ihr Bildschirmleseprogramm oft nicht vorlesen lassen, da bei der Erstellung der PDF-Dokumente die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt wurden. Durch barrierefrei gestaltete PDFs können Dokumente für blinde Menschen zugänglich gemacht werden. Da sich barrierefreie PDF-Dokumente durch spezielle PDF-Reader (z.B. VIP-PDF Reader), beliebig darstellen lassen (Schriftgrösse, Schriftart, Schrift- und Hintergrundfarbe, Zeilenabstand, Zeichenabstand usw.) sind sie auch für sehbehinderte Menschen geeignet.

Letzte Änderung 04.05.2022

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Kontakt

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB
Inselgasse 1
3003 Bern

Tel. +41 58 462 82 36
Fax. +41 58 462 44 37

EBGB-Homepage

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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/bundesrecht/10-jahre-behig.html