Grundlagen des Bundespräsidiums

Im Gegensatz zu anderen Ländern wird in der Schweiz nie eine Einzelperson Staatsoberhaupt. Der Bundespräsident hat als «Primus inter Pares» (Erster unter Gleichgestellten) während seines Amtsjahres jedoch eine Reihe von traditionellen Funktionen und Aufgaben.

Staatsbesuch: Roter Teppich auf dem Flughafen Bern-Belp. Das Flugzeug des französischen Präsidenten landet am 15. April 2015. (Keystone/Peter Klaunzer)

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin wird für jeweils ein Amtsjahr von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Auch wenn es die Amtsbezeichnung suggeriert: Der Bundespräsident ist nicht Staatsoberhaupt – diese Funktion übernimmt in der Schweiz  keine Einzelperson, sondern der Gesamtbundesrat, der etwa bei offiziellen Staatsbesuchen das ausländische Staatsoberhaupt empfängt. Der Bundespräsident wird als «Primus inter Pares» bezeichnet, als «Erster unter Gleichgestellten». Er leitet die Bundesratssitzungen und schlichtet in strittigen Fragen. In dringlichen Fällen ordnet der Bundespräsident vorsorgliche Massnahmen an. Und für den Fall, dass weder eine ordentliche noch eine ausserordentliche Verhandlung des Bundesrates möglich ist, entscheidet der Bundespräsident an dessen Stelle.

Amt des Vizepräsidenten

Neben dem Bundespräsident wählt die Vereinigte Bundesversammlung jeweils auch den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin des Bundesrates. Der Vizepräsident kommt zum Zug, wenn der Bundespräsident an der Amtsführung verhindert ist und übernimmt dann auch alle präsidialen Aufgaben. Der Bundesrat kann dem Vizepräsidenten präsidiale Befugnisse übertragen.

Repräsentationspflichten

Der Bundespräsident übernimmt während seines Amtsjahres besondere Repräsentationspflichten. Er hält etwa traditionsgemäss die Radio- und Fernsehansprachen zu Neujahr und zum Bundesfeiertag am 1. August. Ausserdem begrüsst er jeweils das diplomatische Corps - das sind die ausländischen Gesandten in der Schweiz - zum Neujahrsempfang im Bundeshaus. Seit den 1990er Jahren ist es üblich, dass der Bundespräsident amtliche Reisen ins Ausland unternimmt.  Auch Beziehungen zu den Kantonen unterhält der Bundespräsident in besonderer Weise.

Von Staats- und Präsidialbesuchen – Eine Begriffsklärung

Eine Schweizer Bundespräsidentin geht nie auf Staatsbesuch, kann aber sehr wohl zu Staatsbesuchen empfangen werden. Wie ist das möglich?

Die Frage von „Staatsbesuchen“ im Ausland sorgt regelmässig für Verwirrung. Eines vorneweg: Ein Bundespräsident ist kein Staatsoberhaupt, wie es andere Länder kennen; diese Rolle kommt in der Schweiz dem Gesamtbundesrat zu, der sich quasi nie „in corpore“ ins Ausland begibt (die wenigen Ausnahmen betreffen die Einweihung des Simplontunnels im italienischen Domodossola 1906 sowie kurze Abstecher auf Bundesratsreisen).

Da eine Bundespräsidentin kein Staatsoberhaupt ist, sind aus Schweizer Perspektive Formulierungen wie „sie absolviert einen Staatsbesuch“ oder „sie weilt auf Staatsbesuch im Ausland“ nicht korrekt. In solchen Fällen wäre von einem „Präsidialbesuch“ zu sprechen.

Frage der Perspektive 

Anders stellt sich die Sache aus Sicht der Gastgeber dar. Denn obwohl in der Schweiz keine Einzelperson Staatsoberhaupt ist, sollen Begegnungen eines Bundespräsidenten mit ausländischen Repräsentanten auf Augenhöhe möglich sein.

Andere Länder können Schweizer Bundespräsidentinnen sehr wohl „zu einem Staatsbesuch einladen“ oder „zu einem Staatsbesuch empfangen“; diese Formulierungen sind somit korrekt. Es ist jeweils am einladenden Staat zu definieren, ob er zu einem Arbeitsbesuch, einem offiziellen Besuch oder zu einem Staatsbesuch mit den höchsten protokollarischen Ehren einlädt.

Es ist alles eine Frage der Perspektive. Schweizer Bundespräsidenten oder Bundespräsidentinnen reisen „nur“ auf Präsidialbesuch, werden aber im Ausland gelegentlich zu einem Staatsbesuch empfangen. Unproblematisch ist die Begrifflichkeit bei Staatsbesuchen in der Schweiz, wo jeweils der Gesamtbundesrat die Gäste begrüsst.
 

Letzte Änderung 02.11.2022

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