Registerharmonisierung: Gesetz und Verordnung treten in Kraft

Bern, 21.11.2007 - Der Bundesrat hat entschieden, das neue Registerharmonisierungsgesetz sowie die entsprechende Verordnung am 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Diese Bestimmungen beschreiben einerseits die Mindestinhalte der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowie der Personenregister des Bundes und andererseits formale Aspekte der Informationsverwaltung. Sie definieren zudem Normen und Vorschriften für den Austausch und die Verwendung der entsprechenden Daten.

Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG) gibt der Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden einen bindenden Rahmen. Diese Register sowie die wichtigsten Personenregister des Bundes – insbesondere jene in den Bereichen Ausländerinnen und Ausländer sowie Zivilstand – sollen bei künftigen Bevölkerungserhebungen und im neuen Volkszählungssystem genutzt werden können, das letzten Sommer vom Parlament verabschiedet wurde. Die systematische Einführung der neuen AHV-Versichertennummer in die Personenregister soll ausserdem den Austausch der vom Gesetz vorgeschriebenen Daten zwischen den verschiedenen Registern vereinfachen, beispielsweise bei einem Umzug zwischen zwei Gemeinden oder bei der automatischen Meldung einer Geburtsanzeige an die Gemeinden.

Die Verordnung zur Umsetzung des RHG (RHV) regelt die Einzelheiten der Harmonisierung sowie die Modalitäten des Datenaustauschs über die Kommunikationsplattform „sedex“ (secure data exchange), die der Bund ab 2008 in Betrieb setzen wird. Sedex kann für den geplanten Datenaustausch zwischen den Registern und dem Bundesamt für Statistik, aber auch für die gesetzlich geregelten Datenaustauschprozesse zwischen den Registern selber genutzt werden.


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Markus Schwyn, BFS, Sektionschef Bevölkerung und Volkszählung,
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