Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen
Verfahren eröffnet im Jahre 2007
BundeskanzleiEidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bundeskanzlei
- Entwurf zu Richtlinien über die Mindestanforderungen an das Datenschutzmanagementsystem (Zertifizierung von Organisation und Verfahren)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Gemäss Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) erlässt der oder die Beauftragte Richtlinien über die Mindestanforderungen an das Datenschutzmanagementsystem. Er oder sie berücksichtigt dabei internationale Normen und Standards für die Errichtung, den Betrieb, die Überwachung und die Verbesserung von Managementsystemen, insbesondere die Normen ISO 9001:2000 und ISO 27001:2005. Die vorliegenden Richtlinien stützen sich hauptsächlich auf ISO 27001:2005, legen aber das Schwergewicht auf den Datenschutz. Der Anhang zur Richtlinie enthält sodann einen Implementierungsleitfaden, bestehend aus 20 Massnahmen, für die 9 Datenschutz-grundsätze.
Verfahren eröffnet am: 31.10.2007 Frist abgelaufen am: 28.11.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Caroline Gloor Scheidegger / Pierre Yves Baumann Tel: 031 322 47 52 / 031 322 43 48 Fax: 031 325 99 96 e-mail:
- Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots vor den eidgenössischen Volksabstimmungen geschaffen werden. Ein gesetzlicher Anspruch soll allen in einer Fraktion der Bundesversammlung organisierten Parteien sowie den Initiativ- oder Referendumskomitees gewährt werden. Ausgestrahlt werden die Spots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen der schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft sowie in den Programmen der weiteren Veranstalter mit Konzession und Gebührenanteil.
Verfahren eröffnet am: 30.08.2007 Frist abgelaufen am: 30.11.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 6239 (11.09.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Zusammenfassung Ergebnisse | Bericht
SR 161.1 | SR: SR 784.40
Auskünfte bei: Stefan Wiedmer Tel: 031 322 88 74 Fax: 031 322 98 67 e-mail:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im Jahre 2005 verabschiedeten die UNO und zwei ihrer Sonderorganisationen, die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) und die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), ein Übereinkommen, die Änderung eines Übereinkommens sowie zwei Änderungsprotokolle zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit. Ziel dieser Übereinkommen und Änderungsprotokolle ist es, die bisherigen internationalen Regeln der UNO zum Schutz von Nuklearanlagen und –material sowie der Seeschifffahrt und von festen Plattformen auf dem Festlandsockel an neue terroristische Bedrohungsformen anzupassen. Insbesondere soll die internationale Zusammenarbeit bei der Verhinderung und strafrechtlichen Verfolgung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit verstärkt werden.
Verfahren eröffnet am: 04.05.2007 Frist abgelaufen am: 15.08.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 3405 (15.05.2007)
Unterlagen: Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste | Bundesbeschluss
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Daniel Frank / Dieter Cavalleri Tel: 031 323 37 63 / 031 322 35 96 Fax: 031 322 37 79 e-mail: Internet: http://www.eda.admin.ch
- Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2004 über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit soll universell geltende Regeln einführen, die festlegen unter welchen Umständen ein Staat und sein Vermögen der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterstellt werden können.
Verfahren eröffnet am: 14.02.2007 Frist abgelaufen am: 11.05.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben BGer | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Tiziano Balmelli Tel: 031 323 21 61 Fax: 031 324 90 73 e-mail: Internet: www.dfae.admin.ch
Eidgenössisches Departement des Innern
- Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Inkraftsetzung und Umsetzung des in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 vom Volk angenommenen Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) erfordert entsprechende Ausführungsbestimmungen. Der Bundesrat hat das EDI ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Verordnungsentwurf durchzuführen.
Verfahren eröffnet am: 28.03.2007 Frist abgelaufen am: 30.06.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 2565 (10.04.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Anhang Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marc Stampfli Tel: 031 322 90 79 Fax: 031 324 06 75 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
- Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes hat zwei Materien zum Gegenstand: Erstens verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Zweitens wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen.
Verfahren eröffnet am: 04.04.2007 Frist abgelaufen am: 09.07.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 2839 (17.04.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Daniel Zimmermann Tel: 031 / 322 51 69 Fax: 031 / 324 85 87 e-mail: Internet: www.bak.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen grundsätzlich wie privatrechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird während 30 Jahren weiterhin zugelassen. Während dieser Zeit gelten strengere finanzielle Rahmenbedingungen als bisher.
Verfahren eröffnet am: 29.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.10.2007
SR 831.40
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
- Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die gemeinsame und einheitliche Steuerung durch Bund und Kantone umfasst gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung neu den gesamten Hochschulbereich (ETH, Universitäten, Fachhochschulen). Bund und Kantone verpflichten sich zur Durchführung einer nationalen strategischen Planung auf gesamtschweizerischer Ebene und zur optimalen Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Die Ausrichtung der Beiträge an die Betriebsaufwendungen erfolgt stärker leistungs- und resultatsorientiert. Bund und Kantone sorgen durch die Festlegung von Grundsätzen zur Qualitätssicherung und die Einrichtung eines unabhängigen Akkreditierungssystems für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich.
Verfahren eröffnet am: 12.09.2007 Frist abgelaufen am: 31.01.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 6553 (25.09.2007)
Unterlagen: Vorlage | Finanzbericht | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Übersicht | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Danielle Müller-Kipfer / Marco Scruzzi Tel: 031 322 80 48 / 031 324 91 51 Fax: 031 322 78 54 / 031 324 92 47 e-mail: Internet: www.bbt.admin.ch
- Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revision wurde notwendig, da sich seit dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes (EpG) im Jahre 1974 die Bedingungen verändert haben, die für die Übertragung von Infektionskrankheiten von Bedeutung sind. Das EpG wird sowohl in inhaltlicher als auch struktureller Hinsicht einer Totalrevision unterzogen.
Verfahren eröffnet am: 21.12.2007 Frist abgelaufen am: 31.03.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 51 (08.01.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
SR 818.101
Auskünfte bei: Daniel Koch Tel: 031 323 87 06 Fax: 031 323 87 95 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch/epg
- Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie vom 23. Februar 2000 (MetV) muss hinsichtlich der Bestimmungen über die Gebührenerhebung an die Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes (SR 172.041.1) angepasst werden. Gleichzeitig ist die Verordnung des EDI über die Gebührenansätze im Bereich Meteorologie und Klimatologie (MetGebV, SR 429.111) aufzuheben und in die MetV zu integrieren.
Verfahren eröffnet am: 29.05.2007 Frist abgelaufen am: 14.08.2007
SR 172.041.1 | SR: SR 429.11 | SR 429.111
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Annette Peter Tel: 044 256 92 40 Fax: 044 256 96 66 e-mail: Internet: meteoschweiz.ch
- Neue AHV-Versichertennummer. Änderung von Verordnungen und Erlass von Ausführungsbestimmungen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Einführung der neuen Versichertennummer werden in der Durchführung der AHV auch gewisse Abläufe geändert. Die Umsetzung der Neuregelung bringt aber vor allem Änderungen für Drittnutzer der Nummer mit sich. In Zukunft sind nur noch Stellen oder Institutionen zur systematischen Verwendung der AHV-Versichertennummer berechtigt, wenn hiefür eine gesetzliche Grundlage besteht. Zudem müssen sie sich bei der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV anmelden und zur Sicherstellung der Verwendung der richtigen Nummer sowie zur Vermeidung von Missbräuchen sichernde Massnahmen treffen, wobei gewisse Mindeststandards einzuhalten sind.
Verfahren eröffnet am: 21.06.2007 Frist abgelaufen am: 31.08.2007
SR 211.112.2 | SR: SR 831.101
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 3 | Bericht 1 2 | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Regina Berger Hadorn Tel: 031 322 42 37 Fax: 031 324 15 88 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
- Registerharmonisierungsverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) ist am 1. November 2006 teilweise in Kraft getreten. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Registerharmonisierungsverordnung und in den einschlägigen Verordnungen zu den eidgenössischen Registern aufzunehmen. Die noch nicht in Kraft getretenen Bestimmungen des RHG betreffen die neue AHV-Versichertennummer. Diese Bestimmungen sollen gleichzeitg wie die RHV in Kraft gesetzt werden.
Verfahren eröffnet am: 22.08.2007 Frist abgelaufen am: 21.09.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Merkmalskatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Regula Manser Tel: 032 713 66 90 Fax: 032 713 67 52 e-mail:
- Verordnung des EDI über kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung regelt für Tabakerzeugnisse und für Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen die in Art. 12 Abs. 5 der Tabakverordnung (SR 817.06) vorgesehene Kombination der ergänzenden Warnhinweise mit Fotografien und anderen Abbildungen.
Verfahren eröffnet am: 05.09.2007 Frist abgelaufen am: 05.10.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben FL | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
- Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Gestützt auf die Artikel 12 Abs. 3,13 und 60 Medizinalberufegesetz (MedBG, SR 811.11) erlässt der Bundesrat eine Prüfungsverordnung, welche den Inhalt, das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgebühren, Entschädigungen für die Expertinnen und Experten für die ab 2011 neu gestalteten eidgenössischen Prüfungen in den universitären Medizinalberufen festlegt.
Verfahren eröffnet am: 20.12.2007 Frist abgelaufen am: 20.02.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Catherine Gasser, Projektleiterin MedBG Tel: 031 323 02 67 Fax: 031 323 88 05 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Verordnung über das Medizinalberuferegister (Registerverordnung MedBG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Registerverordnung ist eine Ausführungsverordnung des Medizinalberufegesetzes und regelt die Inhalte des öffentlich zugänglichen Medizinalberuferegisters sowie die Rechte und Pflichten der Partner, die für das Einspeisen von Daten in diese Datenbank verantwortlich sind.
Verfahren eröffnet am: 20.12.2007 Frist abgelaufen am: 20.02.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Hodel Maria Tel: 031 323 87 87 Fax: 031 323 88 05 e-mail:
- 05.055 Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung. Volksinitiative.
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Am 18. September 2007 hat der Nationalrat beschlossen, der im Titel genannten Volksinitiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Er ist dabei der Minderheit seiner Kommission gefolgt. Ein Jahr zuvor, am 25. September 2006, hatte auch der Ständerat den Antrag seiner Minderheit angenommen und einen Gegenvorschlag präsentiert.
Verfahren eröffnet am: 27.09.2007 Frist abgelaufen am: 25.10.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 7511 (23.10.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht Subkommission | Bericht SGK | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Michael Ruch Tel: 031 322 78 46 Fax: 031 322 98 72 e-mail:
- Nationale Strategie „eHealth“
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 von der Nationalen Strategie „eHealth“ Kenntnis genommen, die er am 18. Januar 2006 in Auftrag gegeben hatte. Unter „eHealth oder „Elektronischen Gesundheitsdiensten“ versteht man den integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmer im Gesundheitswesen. Gemäss dem Bundesrat soll „eHealth“ dazu beitragen, der Schweizer Bevölkerung den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Verfahren eröffnet am: 05.02.2007 Frist abgelaufen am: 30.03.2007
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Adrian Schmid Tel: 031 322 90 97 Fax: 031 322 90 20 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00305/03505/index.html?lang=de
- Änderung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Anforderungen an die Kranführerausbildung sowie die Prüfung werden praxisgerechter geregelt.
Verfahren eröffnet am: 02.04.2007 Frist abgelaufen am: 04.05.2007
SR 832.312.15
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Richtlinie EKAS
Ergebnis: Bericht | Bericht Beilage
Auskünfte bei: Gubser Marianne Tel: 031/ 322 36 46 Fax: 031/ 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Änderungen der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) betreffend Asbest
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Kompatibilität mit der EU-Gesetzgebung.
Verfahren eröffnet am: 02.04.2007 Frist abgelaufen am: 04.05.2007
SR 832.30 | SR: SR 832.311.141
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Zusammenstellung Stellungnahmen | Bericht
Auskünfte bei: Gubser Marianne Tel: 031/ 322 36 46 Fax: 031/ 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Revision Lebensmittelrecht
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Ziele der Revision sind die Aufrechterhaltung der Äquivalenz zum EG Recht bei den Lebensmitteln tierischer Herkunft und die Vermeidung von Handelshemmnissen.
Verfahren eröffnet am: 29.06.2007 Frist abgelaufen am: 31.08.2007
SR 817.02
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 16 | Vorlage 1 | Vorlage 14 | Vorlage 13 | Vorlage 12 | Vorlage 11 | Vorlage 10 | Vorlage 9 | Vorlage 8 | Vorlage 7 | Vorlage 6 | Vorlage 5 | Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 15 | Bericht 16 | Bericht 15 | Bericht 1 | Bericht 2 | Bericht 14 | Bericht 13 | Bericht 12 | Bericht 11 | Bericht 10 | Bericht 9 | Bericht 8 | Bericht 7 | Bericht 6 | Bericht 5 | Bericht 4 | Bericht 3 | Begleitschreiben | Infoveranstaltung | Formular_Stellungnahme
Auskünfte bei: Schenk Nicolas Tel: 031 324 93 46 Fax: 031 322 68 96 e-mail:
- Änderung der Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Artikel 10 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992 (BStatG, SR 431.01) wurde am 1. April 2007 um die beiden Absätze 3quater und 3quinquies erweitert. Dadurch erhält das Bundesamt für Statistik (BFS) die gesetzliche Grundlage, ein Stichprobenregister zu führen, das ausgewählte Daten aller Kunden der Festnetz- und Mobiltelefonie enthält. Die Bestimmungen, die Gegenstand dieser Anhörung sind, regeln die Ausführungsdetails für den Bereich der Festnetztelefonie.
Verfahren eröffnet am: 17.09.2007 Frist abgelaufen am: 08.10.2007
SR 431.012.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Dominik Moser Tel: 032 713 62 36 Fax: 032 713 67 52 e-mail:
- Nationales Programm Ernährung und Bewegung 2008–2012 (NPEB 2008–2012)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Nationale Programm Ernährung und Bewegung 2008 – 2012 (NPEB) hat zum Ziel, Übergewicht und Fettleibigkeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz wirksamer zu bekämpfen und die damit verbundenen Folgekrankheiten und die volkswirtschaftlichen Kosten zu reduzieren.
Verfahren eröffnet am: 26.10.2007 Frist abgelaufen am: 21.01.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Alberto Marcacci Tel: 031 322 64 41 Fax: 031 324 09 42 e-mail:
- Nationales Programm Alkohol 2008 – 2012 (NPA)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Nationale Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) hat zum Ziel, den problematischen Alkoholkonsum und insbesondere das Rauschtrinken bei Jugendlichen zu reduzieren, und so Folgeerkrankungen, Unfälle und Gewalttaten einzudämmen. Es setzt auf eine verstärkte Koordination zwischen den Akteuren der Alkoholpolitik. Es ist uns zusammen mit den weiteren Unterzeichnenden des Programms ein Anliegen, dem Bundesrat das Nationale Programm Alkohol in Kenntnis der Haltung der verschiedenen Interessengruppen vorzulegen.
Verfahren eröffnet am: 26.10.2007 Frist abgelaufen am: 21.01.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Uebersicht Massnahmenvorschlaege
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marianne Pfister Tel: 031 324 91 53 Fax: 031 323 87 89 e-mail:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Verfassungsbestimmung Hooliganismus
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Nachträgliches Schaffen einer klaren und dauerhaften Verfassungsgrundlage für die im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom Parlament am 24. März 2006 beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung von Gewalt bei Sportanlässen (Hooliganismus). Geplant ist die Ergänzung des Artikels 68 (sog. Sport-Artikel) mit einem neuen Absatz 4 BV.
Verfahren eröffnet am: 17.01.2007 Frist abgelaufen am: 20.04.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 853 (30.01.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 101
Auskünfte bei: Reto Brand / Sousan Nakhostine Tel: 031 322 87 01 / 031 323 11 60 Fax: 031 322 84 01 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Volksinitiative soll eine Änderung des Strafgesetzbuches, die auf eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfristen abzielt, entgegengestellt werden. Den von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstext erachtet der Bundesrat zur Erreichung der damit angestrebten Ziele für untauglich.
Verfahren eröffnet am: 01.03.2007 Frist abgelaufen am: 30.04.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 1757 (13.03.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 311.0
Auskünfte bei: Schmocker Alexis Tel: 031 322 76 43 Fax: 31 312 14 07 e-mail: Internet: bj.admin.ch
- Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schengen Weiterentwicklung (Schengener Grenzkodex) muss durch das Parlament genehmigt werden. Seine Umsetzung verlangt eine Anpassung des Ausländergesetzes. Darüber hinaus sind Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung des Schengen- und Dublin Besitzstands notwendig.
Verfahren eröffnet am: 28.03.2007 Frist abgelaufen am: 30.06.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 2568 (10.04.2007)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Vorlage 3 | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Gerichte | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 142.20 | SR: SR 142.31 | SR 142.51
Auskünfte bei: Nyffenegger Martin / Favre Sandrine Tel: 031 325 95 40 / 031 325 85 07 Fax: 031 325 86 82 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte die Neuregelung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht verabschiedet. Zur Umsetzung dieser grundlegenden Änderungen des Obligationenrechts müssen die notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Handelsregisterverordnung erlassen werden. Die Revision umfasst auch neue Bestimmungen über die elektronische Registerführung.
Verfahren eröffnet am: 28.03.2007 Frist abgelaufen am: 30.06.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 2567 (10.04.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 221.411
Tel: 031 322 41 96/97 Fax: 031 322 44 83 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/wirtschaft/handelsregister.html
- Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Am 24. September 2006 wurden das neue Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die Teilrevision Asylgesetz (AsylG) in einer Volksabstimmung angenommen. Nachdem ein erstes Paket des revidierten AsylG bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wurde, sollen die übrigen Bestimmungen des AsylG sowie das neue AuG sowie die dafür notwendigen Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Verfahren eröffnet am: 28.03.2007 Frist abgelaufen am: 30.06.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 2566 (10.04.2007)
Unterlagen: Vorlage VEP RDV Zemis GebV EntsV ZStV | Vorlage VIntA | Vorlage VEV | Vorlage VZAE | Vorlage VVWA | Vorlage AsylV3 | Vorlage AsylV2 | Vorlage AsylV1 | Bericht uebrige Verordnungen AuG | Bericht VIntA | Bericht AsylV VVWA | Bericht VZAE | Bericht VEV | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Gerichte | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht AsylG | Bericht AuG
Auskünfte bei: Albrecht Dieffenbacher, Pascale Probst Tel: 031 325 95 42, 031 325 11 39 Fax: 031 325 86 82 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vernehmlassungsvorlage legt die Fragestellung der Erschöpfung im Patentrecht ganzheitlich dar. Ausgehend von den bisherigen Untersuchungen der Fragestellung durch den Bundesrat stellt die Vorlage die ganze Breite der Lösungsansätze dar und bewertet die verschiedenen Optionen rechtlich und wirtschaftlich.
Verfahren eröffnet am: 18.04.2007 Frist abgelaufen am: 30.06.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 3235 (01.05.2007)
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 232.14
Auskünfte bei: Bühler Lukas Tel: 031 325 25 25 Fax: 031 325 25 26 e-mail: Internet: www.ipi.ch
- Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Personen, die gefährliche Hunde halten, sollen neu einer Gefährdungshaftung unterstellt werden. Als Varianten werden eine Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf sämtliche Hundehalter und Hundehalterinnen und eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgeschlagen.
Verfahren eröffnet am: 18.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.09.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 4365 (26.06.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Bundesgericht | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Jäggi Thomas Tel: 031 322 41 23 (nachmittags) Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung ist dem totalrevidierten Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 anzupassen. Sie enthält Bestimmungen zum anrechenbaren Einkommen, zur Bemessung von Kostenbeiträgen und Entschädigungen sowie zum interkantonalen Pauschalbeitrag für die Abgeltung von Beratungskosten.
Verfahren eröffnet am: 27.06.2007 Frist abgelaufen am: 25.10.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Hanni Nahmias-Ehrenzeller Tel: 031 322 47 67 Fax: 031 322 84 01 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Strafverfolgung auf Bundesebene liegt gemäss Vernehmlassungsentwurf in Zukunft von der Verfahrenseröffnung bis zur Erhebung und Vertretung der Anklage bei der Bundesanwaltschaft. Dies ist die Folge der neuen Strafprozessordnung, die für den Bund und alle Kantone gilt. Die Bundesanwaltschaft soll der Aufsicht durch den Bundesrat unterstehen, denkbar sind aber auch andere Modelle (wie zum Beispiel das Bundesgericht). Die starke Stellung der Bundesanwaltschaft wird durch die zuständigen kantonalen Zwangsmassnahmengerichte ausgeglichen. Damit wird das lange dauernde zweistufige Verfahren mit Bundesanwaltschaft und Eidgenössischem Untersuchungsrichteramt zu einem einstufigen Verfahren. Dies sieht der Vorentwurf zum Strafbehördenorganisationsgesetz vor, der die Vorgaben der neuen Strafprozessordnung auf Stufe Bund umsetzt. Der Bundesrat hat am Freitag die Vorlage bis am 31. Dezember 2007 in die Vernehmlassung geschickt.
Verfahren eröffnet am: 21.09.2007 Frist abgelaufen am: 31.12.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 6790 (09.10.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Goldschmid / Thomas Hofer Tel: 031 322 59 27 / 031 325 15 17 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben enthält Kriterien zur präziseren Bestimmung der geografischen Herkunft eines Produkts. Zudem sollen neue Instrumente den Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland verstärken. Herkunftsangaben, die auf einen geografischen Ursprung hinweisen, der für eine besondere Qualität, den Ruf oder eine andere Eigenschaft der Ware ursächlich ist (sog. geografische Angaben), sollen neu auch für nicht-landwirtschaftliche Waren in ein Register aufgenommen werden können. Solche geografische Angaben sowie Ursprungsbezeichnungen sollen schliesslich unter strengen Voraussetzungen als Garantie- oder Kollektivmarken in das Markenregister eintragen werden können. Der Revisionsentwurf des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen sieht vor, dass das Schweizer Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft vorbehalten ist und nur von dieser selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden darf. Die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz hingegen dürfen von allen gebraucht werden, wenn das bezeichnete Produkt tatsächlich aus der Schweiz stammt. Dies gilt neu nicht nur für Dienstleistungen, sondern auch für Waren.
Verfahren eröffnet am: 28.11.2007 Frist abgelaufen am: 31.03.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 8505 (11.12.2007)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Anja Herren Tel: 031 377 72 15 Fax: 031 377 79 09 e-mail: Internet: www.ige.ch
- Änderung der Datenschutzverordnung (VDSG, SR 235.11); Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Eidg. Räte haben am 24. März 2006 eine Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) verabschiedet (Referendumsvorlage BBl 2006 3547). Die Referendumsfrist ist unbenutzt verstrichen. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Revision ist nun das Verordnungsrecht anzupassen. Die Änderungen sind zwar überwiegend technischer Natur, aber dennoch bedeutsam für die Praxis, insbesondere in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft. Aus diesem Grund wird eine Anhörung nach Artikel 10 Vernehmlassungsgesetz (SR 172.061) durchgeführt. Die im Artikel 11 des revidierten DSG vorgesehenen Datenschutzzertifizierungen erfordern ebenfalls gewisse Umsetzungsbestimmungen. Da es sich dabei um eine vollständig neue Materie handelt, soll dazu eine eigene Verordnung erlassen werden. Diese Verordnung regelt namentlich die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sowie die Minimalanforderungen, denen die Datenschutzzertifizierung von Organisation und Verfahren bzw. von Produkten (Programmen und Systemen) genügen müssen. Weder der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte noch eine andere staatliche Stelle werden selbst Zertifizierungen durchführen.
Verfahren eröffnet am: 22.02.2007 Frist abgelaufen am: 18.05.2007
SR 235.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage VDSZ | Vorlage VDSG | Bericht VDSG | Bericht VDSZ | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Stephan Brunner Tel: 031 323 44 56 Fax: 031 322 84 01 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung der Verordnung über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Änderung der VOSTRA-V soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Einbürgerungsbehörden auf Stufe Kanton (nicht aber auf Gemeindeebene) im Sinne eines Probebetriebs gemäss Artikel 367 Absatz 3 StGB (im Hinblick auf die Schaffung der rechtlichen Grundlagen auf Stufe StGB) bereits ab Ende 2007 online auf sämtliche Strafregisterdaten zugreifen können (Urteilsdaten sowie Daten über hängige Strafverfahren).
Verfahren eröffnet am: 30.04.2007 Frist abgelaufen am: 31.07.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Patrick Gruber Tel: 031/ 324 95 28 Fax: 031 / 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/sicherheit/gesetzgebung/strafregister.htm
- Verordnung über die Abgeltung ausserordentlicher Kosten kantonaler Organe bei ihrer Tätigkeit als gerichtliche Polizei des Bundes
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die neuen Artikel 17 Absatz 4 und 257 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) schaffen eine generelle gesetzliche Grundlage für die Abgeltung, und Artikel 17 Absatz 6 BStP beauftragt den Bundesrat, die Art der ausserordentlichen Kosten und die Ansätze der Abgeltung in einer Verordnung festzulegen.
Verfahren eröffnet am: 04.05.2007 Frist abgelaufen am: 11.07.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Dr. Jacques Droux Tel: 031 322 06 50 Fax: 031 322 45 07 e-mail: Internet: www.ba.admin.ch
- Umsetzung des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (RAG) verabschiedet. Zur Umsetzung dieses neuen Bundesgesetzes müssen der Bundesrat und die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen.
Verfahren eröffnet am: 15.05.2007 Frist abgelaufen am: 12.06.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
- Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Betriebs- und Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen künftig in Pauschalen ausgerichtet werden können. Die LSMV wurde der besseren Lesbarkeit halber neu strukturiert.
Verfahren eröffnet am: 01.06.2007 Frist abgelaufen am: 11.08.2007
SR 341.1 | SR: SR 341.14
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Vorlage2 | Bericht3 | Bericht2 | Bericht4 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Adressatenliste | Adressatenliste | Diverses
Ergebnis: Bericht 2 | Bericht 1
Auskünfte bei: Walter Troxler Tel: 031 322 47 73 Fax: 031 322 78 73 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Konferenzielles Verfahren
Am 1. Januar 2007 sind neue Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in Kraft getreten, die den elektronischen Verkehr zwischen Parteien und Bundesverwaltungsbehörden ermöglichen. Der Verordnungsentwurf konkretisiert diese Bestimmungen und regelt die Modalitäten.
Verfahren eröffnet am: 18.06.2007 Frist abgelaufen am: 05.07.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Philippe Gerber Tel: 031 324 87 70 Fax: 031 322 84 01 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die nationalen Prozesse und Kompetenzen für die Schengener Fahndungszusammenarbeit sowie die Zugriffsrechte der Behörden werden in der Verordnung geregelt.
Verfahren eröffnet am: 27.12.2007 Frist abgelaufen am: 29.02.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Elisabeth Heer Tel: 031 324 44 20 Fax: 031 323 05 44 e-mail:
- 04.444 Parlamentarische Initiative. Änderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Bedenkfrist bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
In ihrem im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (04.444 Obligatorische Bedenkfrist und Artikel 111 ZGB [Jutzet]) ausgearbeiteten Vorentwurf beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, die obligatorische Bedenkfrist von zwei Monaten bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren abzuschaffen. Gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext kann das Gericht wie bisher die Ehegatten nötigenfalls in mehreren Sitzungen anhören. Die Stellungnahmen zu dieser Vernehmlassung sind dem Bundesamt für Justiz (Bundesrain 20, 3003 Bern) in drei Exemplaren zuzustellen.
Verfahren eröffnet am: 19.01.2007 Frist abgelaufen am: 23.04.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 854 (30.01.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Gerichte | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Daniel Vischer, Kommissionspräsident / Christine Lenzen, Kommissionssekretärin Tel: 01 211 71 01 / 079 682 43 92 / 031 322 97 10 Fax: 031 322 98 67 e-mail: Internet: parlament.ch
- 05.463 Parlamentarische Initiative. Scheinehen unterbinden
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Durch die Vorlage sollen das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) so geändert werden, dass ausländische Brautleute im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt nachweisen und die Zivilständsämter die Ausländerbehörden benachrichtigen müssen, wenn sich Heiratswillige illegal in der Schweiz aufhalten.
Verfahren eröffnet am: 03.07.2007 Frist abgelaufen am: 15.10.2007
SR 210 | SR: SR 211.231
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Auswertung | Bericht
Auskünfte bei: Michel Montini Tel: 031 322 58 61 Fax: 031 324 26 55 e-mail: Internet: www.parlament.ch
- 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vorlage beabsichtigt, im Bürgerrechtsgesetz die Frist für die Nichtigkeitserklärung von Einbürgerungen von fünf auf acht Jahre auszudehnen.
Verfahren eröffnet am: 03.07.2007 Frist abgelaufen am: 15.10.2007
SR 141.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht | Zusammenfassung Ergebnisse | Anhang Ergebnisse
Auskünfte bei: Daniel Babey Tel: 031 322 43 49 Fax: 031 323 43 37 e-mail: Internet: www.parlament.ch
- 03.428 Parlamentarische Initiative. Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative 03.428 „Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung (Leutenegger Oberholzer)“ Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat daraufhin einen Entwurf zur Revision des Zivilgesetzbuches ausgearbeitet. Darin wird am Prinzip der lebenslangen Unveränderlichkeit des Namens festgehalten: Eheschliessung hat demnach keinerlei Auswirkungen auf den Namen. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen (Ledignamen der Braut oder des Bräutigams).
Verfahren eröffnet am: 03.07.2007 Frist abgelaufen am: 10.10.2007
SR 141.0 | SR: SR 210
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Gericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Cora Graf-Gaiser Tel: 031 322 47 62 (Mo-Di) Fax: 031 324 26 55 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Vorlage sollen die Bestimmungen in der Verfassung betreffend die allgemeine Volksinitiative gestrichen und die Einführung dieses Instruments somit rückgängig gemacht werden.
Verfahren eröffnet am: 03.09.2007 Frist abgelaufen am: 30.11.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 6445 (18.09.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 101
Auskünfte bei: Ruth Lüthi Tel: 031 322 98 04 Fax: 031 322 98 67 e-mail: Internet: www.parlament.ch
- Mandatserweiterung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) vom 24. September 2004
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das geltende Mandat des Abkommens mit Europol ist auf zusätzliche Delikte zu erweitern.
Verfahren eröffnet am: 15.05.2007 Frist abgelaufen am: 03.07.2007
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marco Gamma Tel: 031 324 34 47 Fax: 031 323 05 44 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 22. Juni 2007 haben die Eidgenössischen Räte der Änderung des Patentgesetzes zugestimmt und den Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 genehmigt (BBl 2007 4593 und 4701). Am 11. Oktober 2007 ist die Referendumsfrist zu beiden Vorlagen unbenutzt verstrichen. Es ist geplant, das revidierte Patentgesetz per 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des revidierten Patentgesetzes und die Ratifizierung des Patentrechtsvertrags erfordern eine Änderung der Patentverordnung.
Verfahren eröffnet am: 07.12.2007 Frist abgelaufen am: 31.01.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Lukas Bühler Tel: 031 377 72 05 Fax: 031 377 79 05 e-mail:
- Änderung der Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 5. Oktober 2007 haben die Eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum angenommen und weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt (BBl 2007, 7201 und BBl 2007, 7149). Am 24. Januar 2008 wird die Referendumsfrist zu beiden Vorlagen ablaufen. Es ist geplant, das revidierte Urheberrechtsgesetz per 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses und des revidierten Urheberrechtsgesetzes erfordern eine Änderung der Urheberrechtsverordnung.
Verfahren eröffnet am: 19.12.2007 Frist abgelaufen am: 31.01.2008
SR 231.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Govoni Carlo Tel: 031 377 72 13 Fax: 031 377 79 60 e-mail: Internet: www.ige.ch
- Revision der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Verordnung der ESBK zur Bekämpfung der Geldwäscherei).
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende Verordnung ist an die Neuerungen der Gesetzgebung, an die Erfahrungen aus den ersten Jahren der Aufsichtstätigkeit der ESBK und an die revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundring (FATF / GAFI) anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 12.03.2007 Frist abgelaufen am: 13.04.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Gabriela Kolly Tel: 031 325 40 37 Fax: 031 323 12 06 e-mail: Internet: www.esbk.admin.ch
- Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Revision Art. 69; Ausnahmen im Bereich der Öffnungszeiten des Tischspielbereichs.
Verfahren eröffnet am: 12.06.2007 Frist abgelaufen am: 24.07.2007
SR 935.521
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Niklaus Müller Tel: 031 324 03 26 Fax: 031 323 12 06 e-mail: Internet: www.esbk.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- 05.443 Pa.Iv. Sommaruga: Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Vorlage sollen es künftig möglich werden, nicht ausgebildete Schutzdienstpflichtige aus der Personalreserve in Katastrophen- und Notlagen sowie bei Instandstellungsarbeiten unmittelbar und ohne vorhergehende Grundausbildung einzusetzen und dabei in Rechten und Pflichten den ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen gleichzustellen.
Verfahren eröffnet am: 01.10.2007 Frist abgelaufen am: 31.12.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 6791 (09.10.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 520.1
Auskünfte bei: Martin Hasler-Jäggi Tel: 031 324 13 20 Fax: 031 322 99 75 e-mail: Internet: www.parlament.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
In seinem Bericht „10 Jahre Mehrwertsteuer“ stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. Die Mehrwertsteuer wird als zu komplex und für Steuerzahler wie für die Verwaltung administrativ als zu aufwändig und risikoreich kritisiert. Der Bundesrat gibt nun verschiedene Reformmodelle zur Vereinfachung der Steuer in die Vernehmlassung. Sie reichen von Änderungen eher technischer Natur bis hin zu radikalen und innovativen Reformschritten mit Einführung eines einheitlichen Steuersatzes und der Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen. Die Reform soll insgesamt neutral für den Bundeshaushalt ausfallen und wird sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken.
Verfahren eröffnet am: 14.02.2007 Frist abgelaufen am: 31.07.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 1545 (27.02.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
SR 641.20
Auskünfte bei: Claudio Fischer, Leiter Stabstelle Gesetzgebung MWST, Eidg. Steuerverwaltung Tel: 031 325 84 20 Fax: 031 325 71 38 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- NFA-Ausführungsverordnungen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA werden zahlreiche Bestimmungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe angepasst. Diese Arbeiten erfolgten im Rahmen der parlamentarischen Beschlüsse zur ersten und zweiten NFA-Botschaft und sind abgeschlossen. In einem letzten Schritt geht es nun darum, die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) zu den einzelnen Politikbereichen anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 18.04.2007 Frist abgelaufen am: 20.07.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 3236 (01.05.2007)
Unterlagen: AHVV Vorlage Bericht | Bericht und Vorlage | Nachversand Begleitschreiben Verbände (AHVV) | Nachversand Begleitschreiben Kantone (AHVV) | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Verbände
Ergebnis: Bericht (d, f, i)
Auskünfte bei: Gérard Wettstein, Prjektleiter NFA (Bund) / Walter Moser, Vertreter KdK (Kantone) Tel: 031 322 97 61 / 031 322 38 24
- Anhörung zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Der Chef des Eidg. Finanzdepartements, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, hat heute eine Anhörung eröffnet zu fünf ergänzenden Vorschlägen, welche die Umsetzung der revidierten Empfehlungen des GAFI (Groupe d’action financière / Finacial Action Task Force FATF) betreffen. Merz setzt damit einen Entscheid der Landesregierung vom 29. September 2006 um.
Verfahren eröffnet am: 26.01.2007 Frist abgelaufen am: 28.02.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Botschafter Alexander Karrer, Leiter Abteilung internationale Finanzfragen und Währungspolitik, Eidg. Finanzverwaltung / Riccardo Sansonetti, Leiter Sektion Politik gegen internationale Finanzkriminalität, Eidg. Finanzverwaltung Tel: 031 324 95 84 / 031 322 62 07 Internet: www.efv.admin.ch
- 03.401 Pa.Iv. Einführung eines Finanzreferendums
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Vorlage soll ein Finanzreferendum auf Bundesebene eingeführt werden. Neu sollen Verpflichtungskredite, welche neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Millionen Franken vorsehen, dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Verfahren eröffnet am: 28.02.2007 Frist abgelaufen am: 31.05.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 1758 (13.03.2007)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Auskünfte bei: Ruth Lüthi Tel: 031 322 98 04 Fax: 031 322 98 67 e-mail: Internet: www.parlament.ch
- Steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften (PaIv 04.457)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Der Vorentwurf der Kommission hat zum Ziel, die so genannte Dumont-Praxis auf der Stufe der direkten Bundessteuer aufzuheben. Demnach sollen die für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendeten Kosten sofort nach dem Erwerb in Abzug gebracht werden können, unabhängig davon, ob der Liegenschaftsunterhalt vernachlässigt wurde oder nicht. Im Bereich der kantonalen Steuern überlässt es der Vorentwurf den Kantonen, ob sie die Dumont-Praxis abschaffen wollen oder nicht.
Verfahren eröffnet am: 09.03.2007 Frist abgelaufen am: 15.06.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 1909 (20.03.2007)
Unterlagen: Vorlage | Anhang Bericht | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 642.11
Auskünfte bei: Max Kramer und Lukas Schneider Tel: 031 322 73 91 / 031 322 72 51 Fax: 031 322 64 50 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei auf dem Gebiete der Steuern und Einkommen und Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schweiz unterhält mit der Türkei enge wirtschaftliche Beziehungen, die auf einem im Jahre 1992 in Kraft getretenes Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der Türkei, einem Investitionsschutzabkommen vom 3. März 1988 und einem Handelsabkommen vom 13. Dezember 1930 beruhen. Angesichts seiner Wachstumsprognosen bietet der türkische Markt unserer Wirtschaft ein erhebliches Exportpotential. Aktuell beträgt der jährliche Wert der von der Schweiz nach der Türkei exportierten Güter und Dienstleistungen 2 Milliarden Schweizer Franken. Rund die Hälfte dieser Exporte entfällt auf die Chemie- und Pharmaindustrie, 30 Prozent davon ist der Maschinenindustrie zuzurechnen (insbesondere den Textilmaschinen). Aus der Sicht der Türkei stellen sich die Importe aus der Schweiz auf den 8. Rang aller ausländischen Lieferanten. Im Jahre 2004 nahm die Schweiz bezüglich der Direktinvestitionen den 6. Rang unter den ausländischen Investoren ein. Im Oktober 2006 wurden die 1986 begonnenen Verhandlungen zu einem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen des Einkommens von Erfolg gekrönt und führten zur Paraphierung eines solchen Abkommensentwurfes. Das Abkommen wurde schliesslich am 22. Mai 2008 unterzeichnet. Dieses Abkommen enthält Bestimmungen, die einen wirksamen Schutz gegen Doppelbesteuerungen gewährleisten, was für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern sehr förderlich sein wird.
Verfahren eröffnet am: 23.01.2007 Frist abgelaufen am: 13.02.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage (französisch) | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: François Bastian Tel: 031 322 71 52 Fax: 031 324 83 71 e-mail: Internet: estv.admin.ch
- Bericht über den Abschluss eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das schweizerisch-französische Abkommen vom 9. September 1966 zur Vermeidung des Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde durch die Zusatzabkommen vom 3. Dezember 1969 und 22. Juli 1997 revidiert. Seit der letzten Revision hat die Schweiz einerseits auf multilateralem Gebiet im Rahmen der OECD und anderseits auf bilateralem Gebiet mit der EU und ihren Mitgliedstaaten, verschiedene Verpflichtungen übernommen, die die Amtshilfe betreffen. Diese Entwicklung der schweizerischen Abkommenspolitik auf dem Gebiet der Amtshilfe im Allgemeinen und insbesondere inbezug auf das Zinsbesteuerungsabkommen haben zur Aufnahme von Verhandlungen zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens von 1966 geführt. Am 12. Januar 2009 konnte nach ziemlich schwierigen Verhandlungen ein Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich von 1966 unterzeichnet werden.
Verfahren eröffnet am: 11.05.2007 Frist abgelaufen am: 05.06.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: François Bastian Tel: 031 322 71 52 Fax: 031 324 83 71 e-mail: Internet: estv.admin.ch
- Bericht über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 26. September 2007 wurde mit Kolumbien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Zwecks Verstärkung seiner wirtschaftlichen Öffnung ist Kolumbien kürzlich dazu übergegangen, mit Industriestaaten Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Diese Änderung der kolumbianischen Politik wurde schweizerischerseits genutzt, um ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschliessen.Das Abkommen enthält Regeln, die einen wirksamen Schutz vor Doppelbesteuerungen bieten und unterstützt den Ausbau der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Damit dient es auch der Sicherung und der Förderung schweizerischer Direktinvestitionen in Kolumbien.
Verfahren eröffnet am: 18.06.2007 Frist abgelaufen am: 05.07.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: François Bastian Tel: 031 322 71 52 Fax: 031 324 83 71 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Chile auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schweiz und Chile sind wirtschaftlich bereits durch verschiedene Abkommen miteinander verbunden. Zu nennen sind ein Investitionsschutz- und Investitionsförderungabkommen (vom 24. September 1999) sowie ein Handelsabkommen (vom 31. Oktober 1987) und ein Freihandelsabkommen EFTA-Chile (vom 25. Juni 2003). In Anbetracht des offensichtlichen Interesses unserer Wirtschaft am Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder im November 2001 diesbezügliche Verhandlungen aufgenommen. Am 2. April 2008 wurde mit Chile ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.
Verfahren eröffnet am: 04.10.2007 Frist abgelaufen am: 31.10.2007
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Abkommen (französisch) | Bericht
Auskünfte bei: François Bastian Tel: 031 322 71 52 Fax: 031 324 83 71 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission vom 25. Juni 1997 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsenverordnung-EBK, BEHV-EBK)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
EBK eröffnet Anhörung zur Teilrevision der Börsenverordnung-EBK Die vom Parlament beschlossene und nach Ablauf der Referendumsfrist voraussichtlich am 1. Dezember 2007 in Kraft tretende Änderung von Art. 20 des Börsengesetzes (BEHG) macht auf diesen Zeitpunkt hin verschiedene Anpassungen in der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) notwendig. Im Anschluss an ein erstes Revisionspaket zur BEHV-EBK, das diesen Sommer in Kraft getreten ist, hat die EBK in einem weiteren Schritt das 3. Kapitel „Offenlegung von Beteiligungen“ (Art. 9 – 23 BEHV-EBK) überarbeitet und an die neuen Vorgaben angepasst.
Verfahren eröffnet am: 02.10.2007 Frist abgelaufen am: 15.10.2007
SR 954.193
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste Bundesämter | Adressatenliste interessierte Kreise
Auskünfte bei: Thomas Hess Tel: 031 322 69 18 Fax: 031 322 69 26 e-mail: Internet: www.ebk.admin.ch
- Anhörung zur Änderung von Art. 3a der Bankenverordnung (Devisenhändler)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung soll die für die Devisenhändler geltende Ausnahme von der Bewilligungspflicht aufgehoben werden. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.
Verfahren eröffnet am: 19.11.2007 Frist abgelaufen am: 20.12.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben (Adressatenliste)
Auskünfte bei: Daniel Roth Tel: 031 323 07 91 Fax: 031 322 69 26 e-mail: Internet: www.ebk.admin.ch
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5). Sonderschutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Jugendarbeitsschutzverordnung bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18. Altersjahr. Dieses Ziel gilt sowohl für Jugendliche, die sich in einer beruflichen Grundbildung befinden, als auch für solche, die bereits in der Arbeitswelt integriert sind oder in der Freizeit ihr Taschengeld aufbessern wollen.
Verfahren eröffnet am: 28.02.2007 Frist abgelaufen am: 09.05.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 1759 (13.03.2007)
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Christiane Aeschmann Tel: 031 322 29 45 Fax: 031 322 78 31 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Revisionsentwurf für das Zivildienstgesetz ZDG will das Zulassungsverfahren vereinfachen. Gesuchstellende reichen demnach künftig lediglich eine Deklaration ein, ihre Bereitschaft zu einer längeren Dienstzeit (1.5 oder 1.8 mal länger) als im Militär genügt als Nachweis für ihre Gewissensgründe (Variante "Tatbeweis"; Untervariante mit Faktor 1.5 oder 1.8). Die Variante "Verfahrensvereinfachung" erfordert weiterhin ein ausführliches Gesuch, die Anhörung wird nur in Ausnahmefällen angeordnet.
Verfahren eröffnet am: 27.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.10.2007
SR 824.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 4 (WEPG) | Vorlage 3 (ZDG 1.8) | Vorlage 2 (ZDG, 1.5) | Vorlage 1 (ZDG) | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Synopse WPEG | Synopse ZDG | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Lukas Stoffel Tel: 033 228 25 80 Fax: 033 228 19 98 e-mail: Internet: www.zivi.admin.ch
- Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dem geltenden Gesetz ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) auf eine zu tiefe durchschnittliche Zahl von Arbeitslosen ausgerichtet und schreibt Fehlbeträge. Durch die vorgeschlagene Teilrevision werden die ALV auf eine längerfristig stabile und konjunkturneutrale Basis gestellt und befristete Massnahmen für den Schuldenabbau vorgeschlagen
Verfahren eröffnet am: 14.12.2007 Frist abgelaufen am: 28.03.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 52 (08.01.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben interessierte Kreise | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ueli Greub Tel: 031 322 29 95 Fax: 031 311 38 35 e-mail: Internet: seco.admin.ch
- Teilrevision des Forschungsgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Zentraler Punkt der Teilrevision ist eine zeitgemässe und umfassende Regelung der Innovationsförderung des Bundes. Die Kommission für Technologie und Innovation KTI wird neu organisiert und erhält mehr Entscheidkompetenzen.
Verfahren eröffnet am: 21.12.2007 Frist abgelaufen am: 31.03.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 53 (08.01.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 420.1
Auskünfte bei: Dr. Felix Wolffers Tel: 031 325 91 51 Fax: 031 324 96 15 e-mail: Internet: www.bbt.admin.ch
- Verordnung über Regionalpolitik
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Am 6. Oktober 2006 haben die eidgenössischen Räte das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik gutgeheissen. Es soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Die in der Zwischenzeit ausgearbeitete Verordnung regelt insbesondere den örtlichen Wirkungsbereich für die regionalpolitischen Instrumente nach den Artikeln 4 bis 7 des Bundesgesetzes, die Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gemeinden, dem Berggebiet und dem weiteren ländlichen Raum, die Anforderungen an die Abrechnung mit den Kantonen sowie die Finanzaufsicht.
Verfahren eröffnet am: 15.03.2007 Frist abgelaufen am: 30.04.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Rudolf Schiess Tel: 031 322 28 20 Fax: 031 322 27 68 e-mail: Internet: http://www.seco.admin.ch/themen/00476/00496/index.html?lang=de
- Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Am 20. Oktober 2005 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie über die Anerkennung von Diplomen im EU-Raum verabschiedet. Da die Schweiz das europäische System der Diplomanerkennung im Anhang III des Abkommens von 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit (FZA) grösstenteils übernommen hat, stellt sich nun die Frage, ob die Schweiz die Richtlinie 2005/36/EG übernehmen soll.
Verfahren eröffnet am: 10.05.2007 Frist abgelaufen am: 13.08.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Frédéric Berthoud Tel: 031/322 28 26 Fax: 031/324 92 47 e-mail: Internet: www.bbt.admin.ch
- Verordnung über die Steuerleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten und Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das Gesetz über die Regionalpolitik (RS 901.0) und seinen Artikel 12, der die Bewilligung von Steuererleichterungen regelt, wird am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es notwendig, über eine Vollzugsverordnung zu verfügen. Da es schwierig ist, eine solche Verordnung zu beurteilen, ohne den Perimeter zu kennen, wurde entschieden, eine doppelte Anhörung durchzuführen.
Verfahren eröffnet am: 06.07.2007 Frist abgelaufen am: 28.09.2007
SR 901.0 | SR: SR 951.931.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marianne Neuhaus Tel: 031 324 32 77 Fax: 031 323 12 11 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch/themen/00476/00487/00494/index.html?lang=de
- Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Um die Gleichwertigkeit unter dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) beizubehalten, ist das geltende Recht zur Sicherheit von Maschinen an die neue europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzupassen. Bisher war dieses Rechtsgebiet in der Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV; SR 819.11) integriert. Neu wird es in einer eigenständigen Verordnung geregelt.
Verfahren eröffnet am: 14.09.2007 Frist abgelaufen am: 12.11.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Richtlinie | Berichtigung
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Daniel Ruta Tel: 043 322 21 40 Fax: 043 322 21 49 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Revision der Mietrechtsverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Konferenzielles Verfahren
Teilrevision der geltenden Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
Verfahren eröffnet am: 25.09.2007 Frist abgelaufen am: 25.09.2007
SR 221.213.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Cipriano Alvarez Tel: 032 654 91 30 Fax: 032 654 91 08 e-mail: Internet: www.bwo.admin.ch
- Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Um die Abwicklung der komplexen Vollzugsaufgaben im öffentlichen Vetrinärdienst effizienter zu gestalten, haben das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die kantonalen Veterinärämter zusammen ein Geschäfts- und Datenverwaltungssystem entwickelt. Die Verordnung regelt insbesondere das Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kantonen, namentlich die Einzelheiten der Finanzierung, den Datenkatalog, die Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung, Zugriffsrechte, Datenschutz und Datensicherheit sowie Archivierung. Es besteht die Absicht, das heutige System weiterzuentwickeln, damit es im Bereich der gesamten Lebensmittelkette verwendet werden kann.
Verfahren eröffnet am: 15.11.2007 Frist abgelaufen am: 31.01.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben (d, f, i) | Adressatenliste | Anhang
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Corinne Grandjean Tel: 031 323 85 62 Fax: 031 323 53 87 e-mail:
- Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Gesamtschweizerische Regelung zur Verhütung von Verletzungen durch Hunde; Verfassungsänderung, Änderung des Tierschutzgesetzes.
Verfahren eröffnet am: 15.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.09.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 4366 (26.06.2007)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 101 | SR: SR 455
Auskünfte bei: Rätz Katerina Tel: 031 323 85 69 Fax: 031 325 40 89 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Unmittelbar nach Abschluss der Beratungen der Eidgenössischen Räte zur Agrarpolitik 2011 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen eröffnet.
Verfahren eröffnet am: 29.06.2007 Frist abgelaufen am: 05.09.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Vorlage_Stellungnahme
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Muriel Thalmann Tel: 031 325 60 87 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bezüglich Küchen- und Speisereste
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorliegenden Revision werden die Anforderungen an die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten von der Tierseuchenverordnung in die VTNP übernommen und dabei aufgrund von Erkenntnissen aus einer Risikoanalyse nochmals verschärft: Damit wird das Risiko für die Verbreitung von Tierseuchen auf ein vernachlässigbares Minimum reduziert. Neu soll auch bei der Verwertung von Küchen- und Speiseresten in Biogas- und Kompostierungsanlagen verhindert werden, dass Nutztiere mit rohen Speiseresten in Kontakt kommen. Daher werden entsprechende Massnahmen auch für diesen Entsorgungsweg vorgeschrieben.
Verfahren eröffnet am: 12.07.2007 Frist abgelaufen am: 15.09.2007
SR 916.441.22
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Lukas Perler Tel: 031 322 01 56 Fax: 031 323 85 90 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Gebühren des Staatssekretariates für Wirtschaft im Bereich der Akkreditierung (GebV-Akk)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Es wird beantragt, die Verordnung über die Gebühren des Staatssekretariates für Wirtschaft im Bereich der Akkreditierung (GebV-Akk) in den folgenden wesentlichen Punkten zu ändern: Gebührenpflicht für die Behörden und Institutionen der Kantone und Gemeinden. Jahresgebühren für Hersteller von Referenzmatierialien und Anbieter von Eignungsprüfungen.
Verfahren eröffnet am: 17.07.2007 Frist abgelaufen am: 15.08.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Heidi Willumat Tel: 031 323 35 22 Fax: 031 323 35 10 e-mail: Internet: www.sas.ch
- Änderung der Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel, der Agrareinfuhrverordnung und der Brotgetreide-Freigabeverordnung zur vorübergehenden Erhöhung und Freigabe des Zollkontingentes Brotgetreide
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
der Bundesrat ermächtigt das EVD zur vorübergehenden Erhöhung des Zollkontingentes Brotgetreide (SR 916.112.211), das EVD erhöht vorübergehend Zollkontingent Brotgetreide (SR 916.01), das BLW trägt der vorübergehenden Erhöhung des Zollkontingentes Brotgetreide mit einer Änderung der Tranchenfreigaben Rechnung (SR 916.111.4)
Verfahren eröffnet am: 29.08.2007 Frist abgelaufen am: 14.09.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Hans-Ulrich Tagmann Tel: 031 357 97 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (MQV) Verordnung des EVD vom 23. November 2005 über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorliegenden Revision wird der technischen Entwicklung bei der fluoreszenzoptischen Keimzahlbestimmung der Milch Rechnung getragen. Die Umrechnung der ermittelten Impulswerte in gleichwertige koloniebildende Einheiten (KBEeq) ermöglicht eine nationale und internationale Vergleichbarkeit sowie den Einsatz verschiedener Analysegeräte. Mit der erreichten Äquivalenz der Rechtsgrundlagen ist die Schweiz verpflichtet, Kolostrum als Lebensmittel zuzulassen. Die gewählte Regelung in der VHyMP stellt sicher, dass eine Vermischung von Kolostrum mit Milch vermieden wird. Die zwingend erforderliche eindeutige Deklaration wird gewährleistet
Verfahren eröffnet am: 08.10.2007 Frist abgelaufen am: 02.11.2007
SR 916.351.0 | SR: SR 916.351.021.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Gerber Daniel Tel: 031 323 72 61 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels. Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen. Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels: Die Übergangsbestimmung B Abs. 1 lit. c zur Änderung des Fachhochschulgesetzes vom 17. Dezember 2004 hält fest, dass das Departement die Einzelheiten des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels von nach bisherigem Recht verliehenen Titeln in den Fachbereichen Gesundheit, sozi-ale Arbeit, Musik, Theater und andere Künste sowie angewandte Psychologie und angewandte Linguistik regelt. Für alle Fachbereiche mit Ausnahme der Gesundheit sind die Erwerbsvoraussetzungen für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels bereits geregelt. Diese Teilrevision zielt darauf ab, den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels im Fachbereich Gesundheit in der Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und für Hebammen (Entbindungspfleger) festzulegen. Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen:Das Fachhochschulgesetz hat die Zuständigkeit im Bereich der Bestimmung und Bezeichnung der Studiengänge dem EVD übertragen. Der Wechsel auf das zweistufige System Bachelor/Master erfordert namentlich im Fachbereich Musik, Theater und andere Künste eine Anpassung der Nomenklatur, welche mit dieser Teilrevision erreicht werden soll. Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen: Die Übergangsbestimmungen der Fachhochschulverordnung sind aufgrund der Aufnahme des neuen Studiengangs Wirtschaftsrecht in den Anhang der Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 27.12.2007 Frist abgelaufen am: 31.03.2008
SR 414.711.5
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 und 3 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Fragenkatalog
Auskünfte bei: Hofer Simone Tel: 031 322 29 78 Fax: 031 324 92 47 e-mail: Internet: bbt.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Gesamtschau FinöV
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im Rahmen der vom Parlament geforderten Gesamtschau über die noch mit FinöV zu finanzierenden Eisenbahn-Infrastrukturprojekte sollen der NEAT-Gesamtkredit aktualisiert und die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) mittels neuem Bundesgesetz ZEB und Bundesbeschluss über den Gesamtkredit ZEB sichergestellt werden.
Verfahren eröffnet am: 04.04.2007 Frist abgelaufen am: 06.07.2007
Eröffnung
Publikation: BBl 2007 2840 (17.04.2007)
Unterlagen: Vorlage 5 | Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste | Fragekatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Hauke Fehlberg Tel: 031 322 58 46 Fax: 031 322 55 95 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Stromversorgungsverordnung regelt vor allem die erste Stufe der Strommarktöffnung, die Versorgungssicherheit, den Netzzugang Dritter und das dafür zu leistende Entgelt. Die Änderungen der Energieverordnung betreffen insbesondere die Abnahme und Vergütung der mit Neuanlagen produzierten Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2007 die entsprechenden Verordnungsentwürfe und die dazugehörigen Erläuterungen zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung eröffnet.
Verfahren eröffnet am: 27.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.10.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Koch / Nicole Zeller Tel: 031 322 56 36 / 031 322 57 40 Internet: www.bfe.admin.ch
- Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vom Parlament am 6. Oktober 2006 beschlossenen Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz wird neu die Förderung von Pärken von nationaler Bedeutung durch den Bund gesetzlich geregelt. Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Förderungen der Errichtung des Betriebs und der Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung.
Verfahren eröffnet am: 30.01.2007 Frist abgelaufen am: 30.04.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Referendumsvorlage
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Walder Bruno Stephan Tel: 031 322 80 77 Fax: 031 324 75 79 e-mail: Internet: www.umwelt-schweiz.ch
- Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Nach Artikel 18a Absatz 1des Bundesgesetzes vom 01.Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) bezeichnet der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung, bestimmt ihre Lage und legt die Schutzziele fest.
Verfahren eröffnet am: 01.03.2007 Frist abgelaufen am: 31.05.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Vollzugshilfe
Auskünfte bei: Gubser Christine Tel: 031 322 99 80 Fax: 031 323 89 74 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/tww
- Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Für die Sicherstellung der Finanzierung für die Stilllegung von ausgedienten Kernkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung bestehen heute zwei Fonds. Gesetzliche Grundlagen dazu bilden das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 sowie zwei Verordnungen und Reglemente. Mit der vorliegenden Revision werden die zwei bisherigen Verordnungen und Reglemente zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt. Dabei werden die bestehenden Bestimmungen weitgehend übernommen. Neu geregelt werden insbesondere die Berechnungsgrundlage der Entsorgungskosten und der einzubezahlenden Beiträge sowie die Beobachtungsphase vor dem Verschluss eines geologischen Tiefenlagers.
Verfahren eröffnet am: 24.04.2007 Frist abgelaufen am: 17.07.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Michael Aebersold / Philippe Huber Tel: 031 322 56 31 / 031 322 56 52 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: http://www.bfe.admin.ch
- Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dieser Verordnung bezeichnet der Bundesrat das Netz der bedeutenden, im Gelände noch sichtbaren historischen Verkehrswege. In das Inventar werden Wege und Strassen mit traditioneller Erscheinung sowie Verbindungen aufgenommen, die durch historische Quellen (Pläne, Dokumente etc.) belegt sind.
Verfahren eröffnet am: 11.05.2007 Frist abgelaufen am: 31.08.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Kistler Hans Peter Tel: 031 322 76 53 Fax: 031 323 42 21 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die neue Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur total revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 in verschiedenen Bereichen des Rundfunks.
Verfahren eröffnet am: 11.06.2007 Frist abgelaufen am: 29.06.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Alfred Hostettler Tel: 032 327 55 37 Fax: 032 327 55 33 e-mail:
- Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und Sicherungsmassnahmen für Kernanlagen und Kernmaterialien
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Kernenergieverordnung umschreibt die grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherung. Danach muss der Schutz der Kernanlagen und Kernmaterialien vor Sabotage, gewaltsamen Einwirkungen oder Entwendung auf einer in die Tiefe gestaffelten Abwehr beruhen, welche bauliche, technische, organisatorische, personelle und administrative Massnahmen beinhaltet. In der vorliegenden Verordnung werden die allgemein gültigen Anforderungen an die Gefährdungsannahmen und die Sicherungsmassnahmen festgelegt. Aufgrund des sensitiven Inhaltes werden in der Verordnung keine Hinweise über die spezifischen Gefährdungsannahmen und Sicherungsannahmen gemacht, welche Hinweise auf das Mass der konkreten Schutzmassnahmen zulassen.
Verfahren eröffnet am: 20.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.09.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Huber Philippe Tel: 031 322 56 52 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Anforderungen an den Schutz gegen Störfälle in Kernanlagen werden in der Kernenergieverordnung konkretisiert. Dort werden die Störfälle genannt, gegen die Schutzmassnahmen zu treffen sind. Der ausreichende Schutz gegen Störfälle ist mittels einer Störfallanalyse nachzuweisen. Dafür werden in der vorliegenden Verordnung spezifische Gefährdungsannahmen und Bewertungskriterien festgelegt.
Verfahren eröffnet am: 20.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.09.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Huber Philippe Tel: 031 322 56 52 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Wegen des Verzichts auf eine Befristung der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke (zurzeit ist einzig die Betriebsbewilligung des KKW Mühleberg befristet) sind Entscheidkriterien nötig, wann ein Kernkraftwerk ausser Betrieb zu nehmen ist. Der Bundesrat hat die Kriterien, bei deren Erfüllung der Bewilligungsinhaber sein Kernkraftwerk vorläufig ausser Betrieb nehmen und nachrüsten muss, in der Kernenergieverordnung festgelegt. In der vorliegenden Verordnung werden die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung dieser Kriterien festgelegt.
Verfahren eröffnet am: 20.06.2007 Frist abgelaufen am: 15.09.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Huber Philippe Tel: 031 322 56 52 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Verordnung des UVEK über das nationale Emissionshandelsregister
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Errichtung eines nationalen Registers ist eine Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz an den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Das Register wird aber auch für das nationale Emissionshandelssystem benötigt. Gemäss Artikel 12 Absatz 4 der CO2-Verordnung erlässt das UVEK Vorschriften über die Führung des nationalen Registers. Das UVEK regelt in der Verordnung über das nationale Emissionshandelsregister unter anderem die Eröffnung der Konti im Register und die Einzelheiten der Transaktionen.
Verfahren eröffnet am: 31.07.2007 Frist abgelaufen am: 31.08.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Allgemeine Bedingungen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Yvan Keckeis Tel: 031 324 71 84 Fax: 031 323 03 67 e-mail: Internet: www.umwelt-schweiz.ch
- Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das UVEK schlägt vor, die Möglichkeit einer Befreiung von der Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen VOC (CHF 3.-/kg) um weitere 4 Jahre zu verlängern. Um von der Abgabe befreit zu werden, müssen die Unternehmen ihren Ausstoss gegenüber den Grenzwerten um 50 Prozent reduzieren. VOC sind zusammen mit Stickoxiden Vorläufer¬substanzen für die Bildung von Ozon ("Sommersmog").
Verfahren eröffnet am: 17.08.2007 Frist abgelaufen am: 16.11.2007
SR 814.018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
- Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit Bundesbeschluss vom 23. März 2007 haben die Eidgenössischen Räte angeordnet, dass für Gaskombikraftwerke Kompensationsauflagen gelten. Der Bundesrat setzt den Bundesbeschluss zusammen mit der CO2-Gaskombiverordnung in Kraft.
Verfahren eröffnet am: 02.10.2007 Frist abgelaufen am: 31.10.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Bundesbeschluss
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Burkhardt Andrea Tel: 031 322 64 94
- Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 16. Dezember 2005, welche am 1. November 2006 in Kraft getreten sind, machen die vorliegende umfassende Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) notwendig.
Verfahren eröffnet am: 02.10.2007 Frist abgelaufen am: 30.11.2007
SR 814.681
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Herr Bernhard Hammer Tel: 031 322 93 07 Fax: 031 323 03 70 e-mail: Internet: www.umwelt-schweiz.ch
- Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Baumaschinen sind eine bedeutende Dieselrussquelle. Mit der vorliegenden Änderung der Luftreinhalte-Verordnung soll der Russausstoss von Baumaschinen weiter reduziert und der Vollzug schweizweit harmonisiert werden. Der Entwurf sieht eine einheitliche Partikel-Emissionsbegrenzung (Anzahlgrenzwert bzw. Anforderungen an Partikelfilter) für Maschinen und Geräte auf sämtlichen Baustellen und ähnlichen Anlagen vor.
Verfahren eröffnet am: 27.11.2007 Frist abgelaufen am: 15.02.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Jürg Minger Tel: 031 / 322 69 52 Fax: 031 / 324 01 37 e-mail:
- Änderungen der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die VBO muss an die neuen Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes angepasst werden. Diese Gesetzesänderungen waren vom Parlament gestützt auf eine Parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann im Dezember 2006 verabschiedet und sind am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser Änderungen ist u.a. die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Bei der Anpassung der Verordnung geht es vor allem um die Konkretisierung der unter den neuen gesetzlichen Vorgaben noch zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Umweltorganisationen. Zudem sollen die Organisationen neu verpflichtet werden, die Öffentlichkeit jährlich über ihre Einsprache- und Beschwerdetätigkeit zu informieren.
Verfahren eröffnet am: 28.12.2007 Frist abgelaufen am: 21.03.2008
SR 814.076
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Salome Sidler Tel: 031 322 97 88 Fax: 031 324 15 69 e-mail:
- Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die UVPV muss an die neuen Bestimmung des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes angepasst werden. Diese Gesetzesänderungen waren vom Parlament gestützt auf eine Parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann im Dezember 2006 verabschiedet worden und sind am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser Änderungen ist u.a. die Vereinfachung im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung. Neben den nötigen Anpassungen an den geänderten Gesetzestext werden einige gesetzestechnische Verbesserungen ohne materielle Änderungen vorgenommen und wenige Artikel an die gängige gute Praxis angepasst oder auch präzisiert. Zudem wird der Anhang der Verordnung, der die UVP-pflichtigen Anlagen bezeichnet, nach der neuen Bestimmung von Artikel 10a Absatz 2 USG überprüft und entsprechend angepasst.
Verfahren eröffnet am: 28.12.2007 Frist abgelaufen am: 21.03.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Elisabeth Suter Tel: 031 324 73 19 Fax: 031 323 03 47 e-mail:
- 02.473 n Pa.Iv. Hegetschweiler. Vorentwurf zu einer Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen sollen Mittel für die Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden zur Verfügung gestellt werden. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit erhalten, sich von der CO2-Abgabe zu befreien; die eingesparten Beträge sollen sie nicht an die Mieter weitergeben müssen, soweit diese in CO2-mindernde Massnahmen investiert werden und die entsprechenden Investitionskosten nicht auf die Mietzinse überwälzt wurden.
Verfahren eröffnet am: 10.12.2007 Frist abgelaufen am: 10.03.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 185 (15.01.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Stauffer Ida Tel: 031 322 98 40 Fax: 031 322 98 72 e-mail:
- Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) und von dieser Änderung betroffenen weiteren Verordnungen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt im Rahmen einer Anhörung die Neuordnung des Fahrlehrerrechts im Zusammenhang mit der neuen Berufsausbildung zur Diskussion.
Verfahren eröffnet am: 17.01.2007 Frist abgelaufen am: 31.03.2007
SR 641.811 | SR: SR 741.51 | SR 741.55
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
- Totalrevision Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revision bezweckt einen besseren Kostendeckungsgrad sowie die Erfassung sämtlicher Leistungen, die das BAZL aufgrund der nationalen und internationalen Gesetzgebung erbringt (internationale Vorschriften gelten in der Schweiz vor allem, weil sie seit dem 1. Dezember 2006 an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA teilnimmt).
Verfahren eröffnet am: 11.02.2007 Frist abgelaufen am: 11.05.2007
SR (geplant): SR 748.112.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Laurent Noël Tel: 031 325 90 98 Fax: 031 325 92 12 e-mail:
- Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Sehen und gesehen werden: Unter diesem Motto startet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Anhörung zu verschiedenen Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Darin enthalten sind u. a. neue Vorschriften für die Ausrüstung von Lastwagen mit Reflektorbändern und Frontspiegeln. Die Änderungsvorschläge sollen einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.
Verfahren eröffnet am: 16.03.2007 Frist abgelaufen am: 30.06.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen
Auskünfte bei: Jean-Pierre Bouquet Tel: 031 323 42 58 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Konferenzielles Verfahren
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 ist auf die Dauer der Legislaturplanung ausgerichtet und somit auf Ende 2007 terminiert. Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Strategie beschloss der Bundesrat, sie bis 2007 zu erneuern. Basis für die erneuerte Strategie waren eine Gesamtevaluation der Strategie 2002 und eine Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz.
Verfahren eröffnet am: 05.07.2007 Frist abgelaufen am: 05.09.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage_Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pietro Cattaneo Tel: 031 324 14 48 Fax: 031 321 78 69 e-mail: Internet: www.are.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt und Erlass einer Verordnung UVEK über die Aufgaben der Flugplatzleiterin oder des Flugplatzleiters
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL, SR 748.131.1) regelt namentlich den Bau und Betrieb von Flugplätzen. Zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Schweiz sowie zur Berücksichtigung verschiedener Anliegen aus der Praxis soll die VIL in den nächsten Jahren etappenweise revidiert werden. Die vorliegende Änderung setzt die wichtigsten, dringendsten und rasch umsetzbaren Anliegen um; damit wird die VIL aktualisiert, bereinigt und dadurch transparenter. Die Verordnung UVEK über die Aufgaben der Flugplatzleiterin oder des Flugplatzleiters (Flugplatzleiterverordnung) ergänzt die Bestimmungen des 8. Abschnitts in der VIL. Inhaltlich handelt es sich um aktualisierte Detailregelungen aus dem bisher geltenden Pflichtenheft für Flugplatzleiter vom 31. August 2002. Das Pflichtenheft wird mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Änderung der VIL und der Flugplatzleiterverordnung aufgehoben.
Verfahren eröffnet am: 15.08.2007 Frist abgelaufen am: 15.10.2007
SR 748.131.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Martina Degen Tel: 031 324 84 98 Fax: 031 325 74 69 e-mail: Internet: www.bazl.admin.ch
- Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schickt der Polizei, den Strassenverkehrsämtern sowie interessierten Organisationen und Verbänden eine neue Amtsverordnung VSKV-ASTRA sowie ein Paket von themenbezogenen Weisungen zur Anhörung. Die neue Amtsverordnung beinhaltet die Ausführungsbestimmungen betreffend die Kontrollen im Strassenverkehr, gestützt auf die Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV, SR 741.013), welche am 1.1.2008 in Kraft treten wird. Da ein Grossteil der Detailbestimmungen aktuell in diversen Weisungen enthalten ist, sind auch diese entsprechend anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 05.11.2007 Frist abgelaufen am: 10.12.2007
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 6 | Vorlage 5 | Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Chantal Disler Tel: 031 323 42 88 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Bewilligungsverfahren für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge sowie für Sonntags- und Nachtfahrten neu geregelt und vereinfacht werden. Kernpunkt der Vorlage ist, dass bisher bewilligungspflichtige Fahrten ohne Bewilligung verkehren dürfen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt dürfte dadurch etwa die Hälfte aller Bewilligungsverfahren wegfallen. Dies reduziert den administrativen und finanziellen Aufwand bei den Transportunternehmen erheblich, und auch die Bewilligungsbehörden werden von unnötigen Arbeiten entlastet.
Verfahren eröffnet am: 21.12.2007 Frist abgelaufen am: 21.03.2008
SR 741.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Fabian Schmid Tel: 031 323 42 06 Fax: 031 323 43 01 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch