Neue Verkehrssicherheitspolitik: Bis 2020 massive Reduktion der Verkehrsopfer

Bern, 03.07.2002 - Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen die Zahl der Opfer im Strassenverkehr massiv reduzieren. An seiner heutigen Sitzung beauftragte er das UVEK mit der Umsetzung einer neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik auf der Basis von 'Vision Zero'. Dabei soll die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 von heute 544 auf weniger als 210 gesenkt werden. Auch vorgesehen sind eine verbesserte Sicherheitsausbildung der Verkehrsteilnehmenden, Anpassungen am Strassenverkehrssystem sowie die Weiterentwicklung von Fahrzeugtechnik und Verkehrstelematik.

Die Zahl der Todesopfer im Strassenverkehr beträgt seit einigen Jahren knapp 600, Tendenz 2001 (544 Opfer) sinkend. Bis ins Jahr 2010 soll sich die Zahl der Getöteten auf weniger als 300 reduzieren, bis 2020 auf weniger als 210 Opfer. Ebenso soll die Zahl der heute jährlich über 6000 Schwerverletzten massiv gesenkt werden.

Die Strassenverkehrssicherheitspolitik beruht auf der neuen Sicherheitsphilosophie 'Vision Zero', der Vision und dem Fernziel eines Strassenverkehrs ohne Tote und Schwerverletzte. Im Zentrum des neuen Ansatzes steht die Einsicht, dass der Mensch Fehler begeht - auch im Strassenverkehr. Als Folge davon muss sich das Strassenverkehrssystem dem Menschen anpassen, indem es die fatalen Folgen von Fehlverhalten im Strassenverkehr weitestgehend ausschliesst.

Die Anpassungen beruhen auf vier Ansatzpunkten:

1. Die Verkehrsteilnehmenden müssen verstärkt zu einem sicheren Verhalten im Strassenverkehr befähigt und veranlasst werden.

2. Gefährliches Verhalten soll, insbesondere durch technische Massnahmen, weitgehend verunmöglicht werden.

3. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, sollen bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen Schutz vor schweren Verletzungen bieten.

4. Bei unvermeidbaren Verletzungen soll eine optimale Rettung die körperlichen Folgen minimieren.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung 'bfu' Grundlagen zur neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik erarbeitet. Der Grundlagenbericht wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte August veröffentlicht. Das UVEK wird die vorgeschlagenen und weitere Massnahmen prüfen und bewerten. Vor der Einführung eines Massnahmenpaketes wird eine Vernehmlassung durchgeführt.

Das UVEK ist vom Bundesrat beauftragt worden, die nötigen Rechtsänderungen für Sockelmassnahmen, d.h. die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der neuen Politik, bis Januar 2003 vorzubereiten.



UVEK Eidgenössisches Departement für
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Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91.


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