Mehr Verkehrssicherheit dank tieferer Promillegrenze

Bern, 22.05.2002 - Die Sicherheit im Strassenverkehr soll durch eine möglichst rasche Senkung der Promillegrenze erhöht werden. Nur wenige Wochen nach Ablauf der Referendumsfrist für das revidierte Strassenverkehrsgesetz (SVG) schlägt der Bundesrat dem Parlament eine Reduktion des Blutalkoholgrenzwerts für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker auf 0,5 Promille vor. Wer 0,8 oder mehr Promille im Blut hat, muss mit strengeren Sanktionen rechnen. Die Grenzwerte werden in einer Verordnung festgehalten, über die neu das Parlament entscheidet. Der Erlass soll am 1.1. 2004 in Kraft treten.

Nachdem die Referendumsfrist für das revidierte Strassenverkehrsgesetz am 8. April 2002 unbenutzt abgelaufen ist, hat der Bundesrat die Botschaft zur Verord-nung über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Bundesrat schlägt dabei eine Herabsetzung des Blutalkoholgrenzwertes auf 0,5 Promille vor. Der vorgeschlagene Wert trägt den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach bei einem Grossteil der Bevölkerung die Fahrfähigkeit schon bei einer niedrigen Blutalkohol-konzentration beeinträchtigt ist. Die 0,5-Promille-Grenze ist deshalb in den meisten europäi-schen Staaten bereits geltendes Recht.
Die Herabsetzung des Blutalkoholgrenzwertes soll zusammen mit der bereits beschlossenen Massnahme, dass die zuständigen Kontrollorgane auch ohne Verdachtsmomente eine Atemprobe anordnen können, zu einer Verminderung der alkoholbedingten Unfälle führen. Alkoholkonsum wird heute bei 20 Prozent der tödlichen Unfälle, bei über 13 Prozent der Unfälle mit Verletzten und bei 9 Prozent aller polizeilich registrierten Unfälle als mögliche Unfallursache erfasst.
Weil das neue Strassenverkehrsgesetz zwischen Angetrunkenheit und einem höheren Mass der Angetrunkenheit (nicht qualifizierte und qualifizierte Angetrunkenheit) unterscheidet, schlägt der Bundesrat dem Parlament zwei Grenzwerte vor. Als angetrunken soll danach gelten, wer mit einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen 0,50 und 0,79 Promille ein Fahrzeug lenkt. In höherem Mass angetrunken sind Fahrzeuglenkende ab 0,80 Promille.
Das Mass der Angetrunkenheit hat einen direkten Einfluss auf die Sanktionen, mit denen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen oder -lenker rechnen müssen. Wer mit einer Blutalkoholkonzentra-tion von bis zu 0,79 Promille in einer Kontrolle hängen bleibt, wird mit Haft oder mit Busse be-straft. Zudem verfügt die Verwaltungsbehörde eine Verwarnung, wenn keine weitere Wider-handlung vorliegt, die nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kann. Wurde gegen-über dem Täter in den vorangegangenen zwei Jahren bereits einmal eine Massnahme ausge-sprochen, wird er mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat belegt.
Wer mit 0,80 oder mehr Promille im Blut ein Fahrzeug lenkt, begeht ein Vergehen, das Gefängnis oder Busse und einen Eintrag im Strafregister zur Folge hat. Zudem wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Ist der Täter oder die Täterin in den vorangegangenen fünf Jahren zudem schon einmal in angetrunkenem Zustand gefahren, muss der Ausweis für mindestens ein Jahr abgegeben werden. Wird innert zehn Jahren zum dritten Mal mit mehr als 0,80 Promille ein Fahrzeug gelenkt, spricht die Verwaltungsbehörde einen Sicherungsentzug aus. Dies bedeutet, dass die betroffene Person für unbestimmte Zeit, mindestens aber für die Dauer von zwei Jahren nicht mehr fahren darf.
Die neue Verordnung, über die das Parlament ab der kommenden Herbstsession beraten wird, soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Die Verkehrssicherheitsmassnahmen der SVG-Revision sollen gestaffelt wie folgt in Kraft gesetzt werden:
2003: Verbesserung der ersten Ausbildungsphase (Verbesserung der Fahrausbildung und -prüfung).
Einführung des Fahrberechtigungsregisters und des Führerausweises im Kreditkartenformat
2004: Verdachtsfreie Atemprobe.
Neue Promillegrenzen beim Fahren in angetrunkenem Zustand. Regelung des Fahrens unter Drogen- und Medikamenteneinfluss (inkl. Null-Grenzwert für bestimmte Drogen).
Strengere Administrativmassnahmen (Kaskadensystem beim Führerausweisentzug). Führerausweis auf Probe.
2005: Zweite Ausbildungsphase für Neulenkerinnen und -lenker.

Auskünfte: Werner Jeger, Vizedirektor Bundesamt für Strassen, 031 323 42 53.



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