Führerausweis nur noch auf Probe

Bern, 27.10.2004 - Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben. Der Bundesrat hat heute die für die Umsetzung in den Kantonen notwendigen Ausführungsbestimmungen zur SVG-Revision vom 14.12.2001 verabschiedet.

Lernfahrende erhalten den Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nur noch auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wer den unbefristeten Führerausweis erwerben will, muss die vorgeschriebene Weiterausbildung absolvieren und untersteht während der Probezeit einem verschärften Sanktionsregime.


Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit


Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.


Obligatorische Weiterausbildung


Insbesondere jugendliche Neulenkende sind im Strassenverkehr weniger wegen mangelnder Fahrtechnik als wegen Selbstüberschätzung und erhöhter Risikobereitschaft gefährdet. Die Weiterausbildung ist daher weder als Fahrausbildung unter Anleitung eines Fahrlehrers noch als Instruktion mit Übungen zur Fahrtechnik konzipiert. Die Kursteilnehmenden sollen nicht lernen, wie man Grenzsituationen mit bestimmten Fahrtechniken bewältigen kann, sondern wie man sie von vornherein vermeidet. Zudem soll das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter entwickelt werden. Die Weiterausbildungskurse werden im Gruppenunterricht von speziell ausgebildeten Moderatoren durchgeführt. Sie müssen bei einem kantonal anerkannten Kursveranstalter besucht werden. Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Die Kursgebühr dürfte sich im Rahmen des Gegenwertes von acht Fahrstunden bei einem Fahrlehrer bewegen.


Erster Kurstag innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Führerausweises


Am ersten Kurstag werden das Bewusstsein der Kursteilnehmenden für die eigenen Fähigkeiten und der Umgang mit Risiken thematisiert. Mittels Unfallanalysen werden einerseits verschiedene Unfallursachen, andererseits aber auch die straf- und massnahmerechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen aufgearbeitet. Die Kursteilnehmenden sollen zudem auf einem für den übrigen Strassenverkehr nicht zugänglichen Platz gefahrlos erkennen und erleben, warum sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollen und wie sie diese vermeiden können. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist erwiesenermassen die Unfallhäufigkeit der Neulenkenden besonders hoch.


Feedbackfahrt zur Verbesserung der Selbsteinschätzung


Am zweiten Kurstag absolvieren alle Kursteilnehmenden eine so genannte Feedbackfahrt, auf der sie vom Moderator und weiteren Kursteilnehmenden begleitet werden. Im Anschluss daran geben die mitfahrenden Kursteilnehmenden dem Fahrzeugführer oder der Fahrzeugführerin Rückmeldungen zum Fahrstil. Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin wird so in die Lage versetzt, kritische Äusserungen von meist Gleichaltrigen mit dem Selbstbild zu vergleichen. Dadurch wird die Bereitschaft erhöht, die Fremd- und die Selbsteinschätzung in Einklang zu bringen. Am zweiten Kurstag vertiefen die Kursteilnehmenden zudem die Kenntnisse über umweltschonendes und energiesparendes Fahren, die sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben.


Folgen bei Nichtabsolvierung der obligatorischen Weiterausbildung


Die Weiterausbildung muss grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Personen, die danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Wer die Weiterausbildung nicht absolviert und nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft. Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.


Erhöhung der Verkehrssicherheit


Die 20- bis 24-jährigen Lenker und Lenkerinnen sind statistisch öfter an Verkehrsunfällen beteiligt als ältere Verkehrsteilnehmende. Bei den 18- bis 24-Jährigen bilden Verkehrsunfälle sogar die häufigste Todesursache. Die verschärften Bedingungen für den Erwerb des unbefristeten Führerausweises werden einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsunfälle von jugendlichen Neulenkenden leisten.


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