Finanzierung der Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008 - 2011

Bern, 29.11.2006 - Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008-2011 verabschiedet. Der Stiftung Bibliomedia wird ein Zahlungsrahmen in der Höhe von sechs Millionen Franken ausgerichtet.

Die Stiftung Bibliomedia wird vom Bund seit 1921 unterstützt. Ihr Auftrag ist es, in der Schweiz den Zugang zu Büchern und Medien zu fördern und im ganzen Land ein dichtes Bibliotheksnetz sicherzustellen. Dank der Finanzhilfe des Bundes können auch kleinere Bibliotheken ihren Leserinnen und Lesern einen ständig aktualisierten Katalog und angemessene Dienstleistungen bieten. Die Bibliomedia trägt so zu einem sozialen und regionalen Ausgleich bei und verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken.

Die Bibliomedia erfüllt eine wesentliche Ausgleichsfunktion im Panorama der öffentlichen Bibliotheken der Schweiz. Dank ihrer Leistungen bei der Ausleihe neuerer Bücher, bei Beratungen usw. können öffentliche Bibliotheken auch in kleinen Gemeinden, Aussenquartieren und Randregionen bestehen, die solche Einrichtungen alleine nicht finanzieren könnten. Rund die Hälfte der 562 Gemeinden, die eine Bibliothek mit Büchern der Bibliomedia betreiben, befindet sich in wirtschaftlich schwachen Regionen und ist vom Investitionshilfegesetz betroffen.

Der Multiplikatoreffekt der Bibliomedia ist unbestreitbar. Mit der Finanzhilfe des Bundes, die einem Prozent der Gesamtausgaben zugunsten der öffentlichen Bibliotheken entspricht, trägt die Stiftung zu einer Verbesserung des Angebots und zur Kostensenkung für mehr als 600 der 1000 in der Schweiz bestehenden öffentlichen Bibliotheken bei.

Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008-2011 verabschiedet.


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Jean-Frédéric Jauslin, Direktor des Bundesamtes für Kultur, Tel. 031 322 92 61
Christine Chenaux, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur; Tel. 031 322 92 65, E-Mail: christine.chenaux@bak.admin.ch



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