Schlussbericht der Arbeitsgruppe Parallel-Leitungen

Bern, 28.11.2006 - Im Zuge der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes stellen sich auch Fragen, wie der zunehmende Wettbewerb in den Stromnetzen geregelt werden soll. Die vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte „Arbeitsgruppe Parallel-Leitungen“ hat sich seit Oktober 2005 mit den damit verbundenen Problemen befasst und legt ihre Empfehlungen nun in einem Schlussbericht vor. Die Arbeitsgruppe will den physischen Wechsel von Netzanschlüssen sowie Zusatzanschlüsse (so genannte Parallel-Leitungen) nur in bestimmten Ausnahmefällen zulassen, begrüsst jedoch den Wettbewerb auf dem Netz im Sinne der freien Wahl des Stromanbieters.

Ein physischer Anschluss an das Elektrizitätsnetz ist die Voraussetzung für die Netznutzung und die Teilnahme am Elektrizitätsmarkt. Mit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes (StromVG), welches sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung befindet, wird der Netzanschluss für jedermann geregelt: Es besteht ein Recht auf Anschluss des Endverbrauchers und die Netzbetreiberinnen müssen Dritten den Netzzugang diskriminierungsfrei gewähren.

Die „Arbeitsgruppe Parallel-Leitungen" (AG Par) hat sich der Frage angenommen, ob und unter welchen Voraussetzungen mit dem gesetzlich verankerten "Recht auf Anschluss" auch ein Recht auf den physischen Wechsel des Netzanschlusses oder ein Recht auf einen weiteren Anschluss verbunden ist.

In ihren Empfehlungen spricht sich die Arbeitsgruppe gegen eine freie Wahl des physischen Netzanschlusses aus. Der Wechsel eines Anschlusses und/oder ein Zusatzanschluss sollen nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich sein, nämlich wenn dadurch die Versorgungsverfügbarkeit des Netzes für den Wechselwilligen messbar und gezielt verändert wird oder die Gesamteffizienz der betroffenen Netze gleich bleibt oder gesteigert werden kann. Die Wechselwilligen sollen zudem zu Entschädigungszahlungen für nicht genutzte Netze und zum zeitlich befristeten Ausgleich der Netznutzungsentgelte verpflichtet werden. Dafür wurde im Entwurf des StromVG ein entsprechender Absatz eingefügt.

Die Arbeitsgruppe begrüsst hingegen den Wettbewerb im Sinne einer freien Wahl des Stromanbieters und empfiehlt dazu, gesetzeskonforme Netznutzungskosten und -entgelte durch den Preisüberwacher - und nach Inkrafttreten des StromVG durch die Elektrizitätskommission (ElCom) - durchzusetzen und zu kontrollieren.

In der Arbeitsgruppe Parallelleitungen (AG Par) vertreten waren die Überlandwerke, die Kantonswerke, die Verteilnetzbetreiber, der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke VSE, der Verband Schweizer Verteilnetzbetreiber DSV, die Kantone, die Wettbewerbskommission sowie der Preisüberwacher. Die AG Par wurde geleitet von Dr. Rainer Bacher (Bundesamt für Energie BFE).

Der Schlussbericht mit den Empfehlungen der AG Par ist zugänglich unter:
www.bfe.admin.ch.


Adresse für Rückfragen

Dr. Rainer Bacher, Leiter Sektion Netze BFE und Leiter AG Par, +41 31 322 56 15



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