Änderung des Rechtshilfegesetzes tritt am 1. Juni 2021 in Kraft

Bern, 14.04.2021 - Die Änderung des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) tritt auf den 1. Juni 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 beschlossen. Die Schweiz kann damit künftig allen internationalen Strafinstitutionen Rechtshilfe leisten, sofern sie von den Vereinten Nationen geschaffen wurden oder bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die Änderung des IRSG, welche das Parlament in der Wintersession 2020 verabschiedet hat, lässt neu die Zusammenarbeit der Schweiz mit internationalen Strafinstitutionen zu. Möglich ist die Zusammenarbeit bei schwerwiegenden Verletzungen des Völkerrechts oder wenn die Strafinstitution von den Vereinten Nationen (UNO) mittels einer für die Schweiz verbindlichen oder von ihr unterstützten Resolution errichtet wurde. Zudem kann der Bundesrat die Zusammenarbeit per Verordnung auf weitere Strafinstitutionen ausdehnen.

Bisher regelte das IRSG ausschliesslich die Rechtshilfe zwischen Staaten. Damit die Schweiz in der Vergangenheit mit den internationalen Straftribunalen für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie mit dem Ständigen Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeiten konnte, mussten mit dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts und dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ZISG) zwei separate Gesetze erlassen werden. Da die vom erstgenannten Bundesgesetz erfassten Fälle künftig durch den Geltungsbereich des geänderten Rechtshilfegesetzes abgedeckt sind, kann dieses Bundesgesetz aufgehoben werden. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Änderung des IRSG und die Aufhebung des Bundesgesetzes zeitgleich auf den 1. Juni 2021 in Kraft treten. Das ZISG bleibt hingegen in Kraft, da dieses eine verpflichtende Form der Zusammenarbeit vorsieht.


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