Erneute Betriebsbewilligung für neue Bombardier-Doppelstockzüge der SBB

Bern, 15.11.2018 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 14. November für die Twindexx-Züge von Bombardier erneut eine Betriebsbewilligung erteilt, diesmal befristet auf zwei Jahre. Die für den sicheren Betrieb notwendigen Nachweise wurden erbracht. Für eine definitive Betriebsbewilligung sind noch einige wenige Auflagen im Bereich des Zugsicherungssystems ETCS zu erfüllen.

Die Herstellerfirma Bombardier hat den Sicherheitsnachweis für die von der SBB bestellten Doppelstocktriebzüge Twindexx erbracht. Die dafür erforderlichen Dokumente liegen grundsätzlich vor. Ein für die Zulassung notwendiges Update der Fahrzeug¬software wurde entwickelt und erfolgreich implementiert.

Das BAV hat die eingereichten Nachweise und die mit einem Software-Update ausgerüsteten Fahrzeuge geprüft und ihnen am 14. November 2018 eine auf rund zwei Jahre befristete Betriebsbewilligung für den kommerziellen Einsatz erteilt. Mit der Bewilligung werden die Sicherheit der Fahrzeuge und die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften beurteilt. Die Beurteilung der betrieblichen Zuverlässigkeit und von Komfortfragen sowie die Festlegung des Zeitplans für die Inbetriebnahme liegen in der Verantwortung der SBB.

Mit der Betriebsbewilligung können alle Twindexx-Triebzüge, die auf dem gleichen technischen Stand wie die vom BAV geprüften Typen IC 200, IR 200 und IR 100 sind, von den SBB grundsätzlich im Passagierverkehr in Einzel- oder Mehrfach-traktion eingesetzt werden. Die Twindexx-Flotte umfasst insgesamt 62 Triebzüge.

Gegen die erste, auf ein Jahr befristete Betriebsbewilligung hat Inclusion Handicap vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Hauptstreitpunkt waren die ihrer Auffassung nach für Fahrgäste im Rollstuhl zu grossen Fussbodenneigungen in den Eingangsbereichen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Er kann daher in der neuen Bewilligung des BAV noch nicht berücksichtigt werden. Nach Vorliegen des Gerichtsentscheides wird die Lage neu zu beurteilen sein. Damit bei der Inverkehrssetzung der neuen Züge keine Verzögerungen entstehen, wird einer allfälligen neuen Beschwerde vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen.


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