Teilrevision der Verordnung zum ÖREB-Kataster: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 10.09.2018 - Das VBS hat für die Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Erfahrungen während der ersten Etappe der Einführung und den ersten Betriebsjahren ergaben einen Änderungsbedarf. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 10. Dezember 2018.

Mit der geplanten Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV; SR 510.622.4) soll künftig eine klare Unterscheidung zwischen der Grundfunktion des Katasters und den Zusatzfunktionen gemacht werden. Der Auszug soll vereinfacht und auf die Beglaubigung verzichtet werden. Durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Bundesbeiträge soll die Weiterentwicklung des Katasters gewährleistet werden. Zudem soll das bestehende Begleitgremium für die vier Betriebsjahre nach Abschluss der Evaluation weitergeführt werden.

Bis zum 1. Januar 2014 haben acht Kantone den ÖREB-Kataster eingeführt, alle übrigen Kantone folgen bis spätestens zum 1. Januar 2020. Während der ersten Etappe der Einführung und in den zwei Folgejahren wurden dem federführenden Bundesamt für Landestopografie swisstopo Anträge und Vorschläge für Änderungen der ÖREBKV unterbreitet. Eine erste Analyse der Änderungsvorschläge ergab, dass mit einer Revision der ÖREBKV nicht bis zum Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation im Jahr 2021 und deren Behandlung im Parlament zugewartet werden kann. Deshalb wurde eine Teilrevision in Angriff genommen.

Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 10. Dezember 2018. Die Revision soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt muss der ÖREB-Kataster flächendeckend eingeführt sein.


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