Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) Behörde: Bundesrat
Seit rund fünfzehn Jahren können Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen. Für den Bund erlaubt Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) solche Versuche. Der vorliegende Revisionsentwurf soll die Versuchsphase beenden und die elektronische Stimmabgabe als ordentlichen Stimmkanal gesetzlich verankern. Dabei sollen die wichtigsten Anforderungen im Gesetz geregelt werden, d.h. namentlich die Verifizierbarkeit der Stimmabgabe und der Ergebnisermittlung, die Öffentlichkeit von Informationen zum verwendeten System und dessen Betrieb, die Barrierefreiheit sowie die Pflicht der Kantone, für den Einsatz des elektronischen Stimmkanals über eine Bewilligung des Bundes zu verfügen. Die Vorlage soll den Kantonen zudem ermöglichen, Stimmberechtigten, die sich für die elektronische Stimmabgabe angemeldet haben, Stimmunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Ferner enthält sie Änderungen in Bezug auf die vorzeitige Stimmabgabe und den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Ergebnisermittlung. Die Kantone bleiben auch mit der Überführung in den ordentlichen Betrieb frei zu entscheiden, ob sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen oder nicht.
Eröffnet: 19.12.2018 Frist: 30.04.2019 SR 161.1 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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Auskünfte bei:
Beat Kuoni
Tel: 058 462 06 10
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern, Anna Ludwig, Tel: 058 462 48 02, e-mail: , Internet: www.bk.admin.ch
Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden) Behörde: Bundesrat
Die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden werden generell zur systematischen Verwendung der AHVN im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ermächtigt.
Eröffnet: 07.11.2018 Frist: 22.02.2019 SR (geplant): SR 831.10 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) Behörde: Bundesrat
Die VISOS stammt von September 1981. Sie soll an ihre beiden Schwesterverordnungen – Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) – angeglichen werden. Neu werden die massgebenden Grundsätze der ins ISOS aufzunehmenden Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, unter anderem die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen.
Eröffnet: 30.11.2018 Frist: 15.03.2019 SR 451.12 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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Änderung Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung) Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Aufgrund des Berichts des Bundesrates vom 23. Mai 2018 zur Pelzdeklarationspflicht soll die Deklaration «Echtpelz» eingeführt werden. Weiter sollen bestimmte Begriffe im Bereich der Gewinnungsart der Pelze präzisiert werden und es soll die Deklaration «Herkunft unbekannt» für die Herkunft der Pelze und Pelzprodukte ermöglicht werden.
Eröffnet: 11.02.2019 Frist: 17.05.2019 SR 944.022 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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Auskünfte bei:
Mathias Lörtscher
Tel: 058 46 38159
e-mail:
Internet: www.blv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Michelle Vock, Tel: 058 46 25514, e-mail: , Internet: www.blv.admin.ch
Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Mit der neuen Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste werden die Regelungen aus den bisherigen Erlassen zu den Tiergesundheitsdiensten (Bienengesundheitsdienst, Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, Schweinegesundheitsdienst) in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Zugleich wird deren Geltungsbereich auf den Rindergesundheitsdienst erweitert. Als Voraussetzung für dessen Unterstützung durch den Bund ist damit neu – wie für die anderen Tiergesundheitsdienste – eine Subventionierung durch die Kantone vorgesehen. Auch die übrigen Voraussetzungen für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Tiergesundheitsdienste werden weitest möglich vereinheitlicht.
Eröffnet: 19.02.2019 Frist: 07.06.2019 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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| Formular
Auskünfte bei:
Martin Moser
Tel: 058 462 86 42
e-mail:
Internet: www.blv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Margot Berchtold, Tel: 058 469 17 77, e-mail: , Internet: www.blv.admin.ch
Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat Behörde: Bundesrat
Mit dieser Vorlage sollen die noch in Papierform bestehenden Ausländerausweise durch zeitgemässe Ausweise im Kreditkartenformat mit integrierten biometrischen Daten (Foto und Unterschrift) und ohne Chip abgelöst werden. Betroffen sind folgende Ausweiskategorien: Grenzgängerinnen und Grenzgänger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G), erwerbstätige Familienangehörige von Diplomatinnen und Diplomaten (Ci), Asylsuchende (N), vorläufig aufgenommene Personen (F) sowie EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C.
Eröffnet: 14.12.2018 Frist: 01.04.2019 SR 142.201
| SR 142.209 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen Behörde: Bundesrat
Die Verordnung sieht vor, dass der Bund auf Gesuch hin Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen finanziell unterstützen kann. Darunter fallen neben Massnahmen der Ausbildung und der Sensibilisierung namentlich auch passive Schutzmassnahmen baulicher und technischer Art vor Ort, wie beispielsweise Mauern, Zäune oder Überwachungskameras.
Eröffnet: 30.01.2019 Frist: 07.05.2019 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
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Auskünfte bei:
Camille Dubois / Marc Schinzel
Tel: 058 462 41 44 / 058 462 35 41
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Jonas Amstutz, Tel: 058 462 41 37, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen und Änderung der Grundbuchverordnung Behörde: Bundesrat
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) wird vorgeschlagen, den konsequenten Schritt zur vollständigen elektronischen Beurkundung zu vollziehen. Nach einer den Bedürfnissen der Praxis entsprechenden Übergangsfrist, soll künftig das Original der öffentlichen Urkunde elektronisch entstehen. Mit der Einführung des EÖBG drängen sich auch gewisse Anpassungen in der Grundbuchverordnung auf. Grundbuchämter sollen insbesondere künftig verpflichtet sein, elektronische Anmeldungen entgegen zu nehmen.
Eröffnet: 30.01.2019 Frist: 08.05.2019 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht 2
| Bericht 1
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Rahel Müller
Tel: +41 (0)58 465 00 79
Fax: +41 (0) 58 462 78 79
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Emanuella Gramegna, Tel: +41 (0)58 462 47 97, Fax: +41 (0)58 462 78 79, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich Behörde: Bundesrat
Die erste Vorlage betrifft die Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem SIS. Die zweite Vorlage betrifft eine Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA). Dieses Gesetz wird angepasst, um die Eingabe von Landesverweisungen im Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS) sicherzustellen und eine vollständige Statistik zur Rückkehr sowohl von Europäerinnen und Europäern als auch von Drittstaatsangehörigen zu gewährleisten.
Eröffnet: 13.02.2019 Frist: 20.05.2019 SR 142.20
| SR 142.31
| SR 361 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| V_EU_2018_1862
| V_EU_2018_1861
| V_EU_2018_1860
Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) Behörde: Bundesrat
Mit ETIAS wird, ähnlich dem sogenannten «Electronic System for travel authorisation» (ESTA) der USA, ein neues Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet (mit wenigen Ausnahmen), vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung zu beantragen. Sie kostet sieben Euro und ist drei Jahre gültig.
Eröffnet: 13.02.2019 Frist: 20.05.2019 SR 142.20
| SR 142.51 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Bericht
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| ETIAS-V_(EU)_2018_1240
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Behörde: Bundesrat
Mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sollen ein Sanierungsrecht, ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept und Verhaltensregeln in Bezug zu Finanzdienstleistungen eingeführt werden.
Eröffnet: 14.11.2018 Frist: 28.02.2019 SR 961.01 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht 2
| Bericht 1
| Begleitschreiben
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| Fragekatalog
Auskünfte bei:
Förtsch Lukas, Grunder Mirko
Tel: 058 465 34 81
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 Behörde: Bundesrat
Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 eröffnet. Die OECD hat die Kriterien angepasst, anhand derer festgestellt werden soll, ob die internationalen Standards zur Steuertransparenz zufriedenstellend umgesetzt werden. Die Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten zielt darauf ab, zu verhindern, dass die Schweiz auf den Listen unkooperativer Staaten der G-20/OECD sowie der EU figuriert und so zum Ziel von Sanktionen wird. Bei der Einführung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten bestehen keine Unterschiede zu den bisherigen Verfahren.
Eröffnet: 07.12.2018 Frist: 20.03.2019 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
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Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) Behörde: Bundesrat
Die Teilrevision der SEFV umfasst primär die Anpassung der Parameter Anlagerendite, Teuerungsrate und Sicherheitszuschlag zur Bemessung der Beiträge der beitragspflichtigen Eigentümer der Schweizer Kernanlagen an die gegenwärtige Entwicklung der Lage der Finanzmärkte. Weitere Anpassungen betreffen die Governance des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds STENFO, die Vermögensverwaltung der Fonds sowie den Rückforderungsprozess für Fondsgelder.
Eröffnet: 30.11.2018 Frist: 18.03.2019 SR 732.17 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Herr Peter Raible
Tel: 058 462 52 03
Fax: 058 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Energie BFE, 3003 Bern, Frau Anna Baumgartner, Tel: 058 462 58 25, Fax: 058 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch
Multimodale Mobilitätsdienstleistungen Behörde: Bundesrat
Die Entwicklung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen soll unterstützt werden, um das Verkehrsangebot zielgerichtet zu optimieren. Der Bund wirkt darauf hin, die Verfügbarkeit von Daten und Vertriebssystemen zu verbessern. In diesem Sinne wird der Vertrieb von Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Verkehr unter festgelegten Rahmenbedingungen auch für Mobilitätsvermittler ausserhalb des öV ermöglicht.
Eröffnet: 07.12.2018 Frist: 21.03.2019 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragenkatalog
Auskünfte bei:
Fabian Riesen / Simon Briner
Tel: +41 58 463 33 75 / +41 58 462 58 71
e-mail:
Internet: www.blw.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Änderung des ETH-Gesetzes Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat hat am 21. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen eröffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Personalrecht und Energieverkauf sowie die Umsetzung von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Eröffnet: 21.11.2018 Frist: 08.03.2019 SR 414.110 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) Behörde: Bundesrat
Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB soll eine neue Gesetzesgrundlage erhalten. Diese soll den Anforderungen des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung und den Corporate-Governance-Standards des Bundes gerecht werden.
Eröffnet: 07.12.2018 Frist: 29.03.2019 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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Aufhebung der Industriezölle Behörde: Bundesrat
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen die Zölle auf Importe von Industriegütern unilateral aufgehoben werden. Dafür ist eine Anpassung des Generaltarifs nach Anhang 1 des Zolltarifgesetzes (ZTG) durch das Parlament notwendig. Die Aufhebung der Industriezölle erleichtert den Import von Industriegütern, was sowohl für die Konsumenten als auch für die Industrie positive Effekte mit sich bringt. Neben den wegfallenden Zöllen auf Industriegütern profitieren Unternehmen zudem von administrativen Entlastungen beim Import aufgrund weitgehend wegfallender Ursprungsnachweise. Zudem wird die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht, was ebenfalls zur administrativen Entlastung der Unternehmen beiträgt.
Eröffnet: 07.12.2018 Frist: 21.03.2019 SR 632.10 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht Anhang
| Bericht
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Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen Behörde: Bundesrat
Die Bundesversammlung soll ermächtig werden, Freihandelsabkommen, welche inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, selbstständig zu genehmigen.
Eröffnet: 19.12.2018 Frist: 02.04.2019 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung Behörde: Bundesrat
Im Vordergrund der Totalrevision des Bundesgesetzes steht die Stärkung der strategischen Handlungsoptionen im Bereich der Programme zur Förderung der internationalen Mobilität und von internationalen Kooperationen zwischen Institutionen im Bildungsbereich. Weiter sind formale und begriffliche Anpassungen im Gesetz erforderlich.
Eröffnet: 13.02.2019 Frist: 24.05.2019 SR 414.51 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Pa.Iv. 16.411 «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» Behörde: Parlamentarische Kommission
Mit dem Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) soll präzisiert werden, zu welchen Zwecken die Versicherer dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) Daten in welcher Form – aggregiert oder pro versicherte Person – weitergeben müssen.
Eröffnet: 15.11.2018 Frist: 01.03.2019 SR 832.10
| SR 832.12 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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| Antwortformular
Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» Behörde: Parlamentarische Kommission
Der vorliegende Erlassentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stellt einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (18.052) dar. Er sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor, der vom Vater innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden kann. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub gleich wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung.
Eröffnet: 16.11.2018 Frist: 02.03.2019 SR 834.1 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Bernadette Deplazes und Andrea Künzli, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel: 058 462 92 33, 058 465 37 42
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Parlamentsdienste, Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit, Bundeshaus, 3003 Bern, Iris Hollinger, Tel: 058 322 94 61; 058 322 97 40, e-mail: , Internet: www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk
Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene Behörde: Parlamentarische Kommission
Mit ihrem Vorentwurf schlägt die Kommission vor, das Asylgesetz so zu ändern, dass Personen mit dem Status der Schutzbedürftigkeit (S-Status) ihre Familien nach den gleichen Regeln nachziehen können wie vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (F Status). Auch Schutzbedürftige sollen nach der Gewährung ihres Status bis zur Zusammenführung der Familie eine Frist von drei Jahren abwarten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll den Bundesbehörden die Möglichkeit eröffnen, Kriegsvertriebenen ohne Aussicht auf eine sofortige Heimkehr vorübergehenden Schutz zu gewähren, ohne dass das schweizerische Asylsystem mit zahlreichen individuellen Verfahren belastet wird.
Eröffnet: 24.01.2019 Frist: 01.05.2019 SR 142.31 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Jasmin Bittel, Staatssekretariat für Migration (SEM), Secrétariat d’État aux migrations (SEM), Segreteria di Stato della migrazione (SEM) / Stefan Wiedmer, Sekretariat SPK, Secrétariat CIP, Segreteria CIP
Tel: 058 465 39 91 / 058 322 95 37
e-mail:
Internet: www.sem.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Line Ariane Bühler, Tel: 058 322 99 44, e-mail: , Internet: www.parlament.ch