Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» Behörde: Bundesrat
Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Dazu bezahlt der Bund ihnen einen Beitrag. In den letzten Jahren haben einige Kantone ihren Beitrag zur Prämienverbilligung gesenkt.
Die Änderung sieht deshalb vor, die Kantone zu verpflichten, einen Mindestbetrag zur Prämienverbilligung beizutragen. Dieser Betrag soll einem Anteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, entsprechen. Der Anteil soll danach abgestuft werden, wie stark die Prämien das Einkommen der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, belasten. Kantone, in denen die Prämien das Einkommen stark belasten, sollen einen höheren Anteil beitragen.
Eröffnet: 21.10.2020 Frist: 04.02.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose Behörde: Bundesrat
Am 30. Oktober 2019 überwies der Bundesrat der Bundesversammlung die Botschaft zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG). Anlässlich der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2020 wurde die Vorlage durch den National- und Ständerat angenommen. Der Bundesrat setzt mit dieser Verordnung die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz um.
Eröffnet: 28.10.2020 Frist: 11.02.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
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Auskünfte bei:
Ursula Hänny
Tel: +41 (0)58 484 56 02
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Simone von Niederhäusern, Tel: +41 (0)58 485 08 08, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen Behörde: Bundesrat
Die geltende Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung und weitere Verordnungen sind mit Bestimmungen zur Änderung der KVG über die Zulassung von Leistungserbringern zu ergänzen (Geschäft des Bundesrates 18.047, am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet). Diese Umsetzung besteht aus drei Teilprojekten, die darauf abzielen, die Zulassungsvoraussetzungen zu regeln, ein Register einzurichten und die Kriterien und methodischen Grundsätze für die Festlegung von Höchstzahlen von Leistungserbringern im ambulanten Bereich zu definieren.
Eröffnet: 04.11.2020 Frist: 19.02.2021 SR 832.102
| SR 832.103 Eröffnung Unterlagen: Vorlage V Höchstzahlen
| Vorlage Registerverordnung Var 2
| Vorlage Registerverordnung Var 1
| Vorlage KVV
| Vorlage KLV
| Bericht V Höchstzahlen
| Bericht KVV, KLV
| Bericht Registerverordnung
| Begleitschreiben
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Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) Behörde: Bundesrat
Für die Inkraftsetzung der am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedeten Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV), die auf den 1.1.2022 geplant ist, sind zahlreiche Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Diese betreffen insbesondere die folgenden Themenbereiche: Optimierung der Eingliederung, medizinische Massnahmen, Kompetenzzentrum Arzneimittel, Tarifierung und Rechnungskontrolle, Rentensystem, Fallführung, Verfahren und Begutachtung, Prioritätenordnung zu Artikel 74 IVG und Prioritätenordnung zu Artikel 101bis AHVG, Zusammenarbeitsvereinbarung, Taggelder ALV und Betriebsräume. Hinzu kommen einzelne Änderungen ohne Bezug zur Weiterentwicklung der IV, so Anpassungen bei den Verwaltungskosten und beim Assistenzbeitrag.
Eröffnet: 04.12.2020 Frist: 19.03.2021 SR 830.11
| SR 831.101
| SR 831.201
| SR 831.232.21
| SR 831.441.1
| SR 832.102
| SR 832.202
| SR 837.02 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Begleitschreiben Kantone
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Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Die Verordnung wird um Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen erweitert, da diese in der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewinnt. Weiter sollen Vorgaben zur Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern erlassen werden. Schliesslich erfolgen verschiedene Anpassungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese betreffen u.a. die Stromparameter für die Elektrobetäubung, die Leitsymptome zur Kontrolle einer erfolgreichen Betäubung, das Streichen der Ganzkörperdurchströmung als zulässige Betäubungsmethode für Säugetiere und die Einführung eines Maximalgewichts von Geflügel, bei dem die Kopfschlagbetäubung erlaubt ist.
Eröffnet: 29.09.2020 Frist: 15.01.2021 SR (geplant): SR 455.110.2 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben 2
| Begleitschreiben 1
| Adressatenliste
| Formular
Auskünfte bei:
Peter Jakob
Tel: 058 464 58 50
e-mail:
Internet: www.blv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Abteilung Tierschutz, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Margot Berchtold, Tel: 058 469 17 77, e-mail: , Internet: www.blv.admin.ch
Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) Behörde: Bundesrat
Der Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über die Erfindungspatente führt die Vollprüfung eines Patents am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein. D.h. die Prüfungsbefugnis des IGE wird auf alle Patentierungsvoraussetzungen erweitert (inklusive Neuheit und erfinderische Tätigkeit). Zudem wird das Gebrauchsmuster als weiteres Schutzrecht für technische Erfindungen aufgenommen. Der Entwurf enthält dessen Erteilungsvoraussetzungen und regelt das zugehörige Prüfungs- und Löschungsverfahren. Schliesslich ist vorgesehen, am Bundesverwaltungsgericht (als Beschwerdeinstanz) die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Gericht die neuen Prüfungsthemen bewältigen kann.
Eröffnet: 14.10.2020 Frist: 01.02.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Auskünfte bei:
Alexander Pfister
Tel: 031 377 74 88
e-mail:
Internet: www.ige.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, e-mail: , Internet: www.ige.ch
Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche Behörde: Bundesrat
Die Vorlage setzt die Änderung des Zivilgesetzbuches vom 15. Dezember 2017 (Art. 949b ZGB Personenidentifikator im Grundbuch und Art. 949c ZGB landesweite Grundstücksuche) um. Es sollen sämtliche im Hauptbuch eingetragene Inhaberinnen und Inhaber von Rechten durch Zuordnung ihrer AHV-Nummer identifiziert werden. Die Vorlage definiert, wie die Grundbuchämter dabei im Einzelnen vorzugehen haben.
Durch die landesweite Grundstücksuche soll Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe Zugang zur Information gewährt werden, ob und gegebenenfalls welche Rechte an Grundstücken einer bestimmten Person zustehen. Die Vorlage umfasst im Wesentlichen den Gegenstand der Suche, die Berechtigung zur Suche, den Detaillierungsgrad der abgerufenen Informationen sowie die Organisation des Dienstes der landesweiten Grundstücksuche.
Eröffnet: 14.10.2020 Frist: 01.02.2021 SR 211.432.1 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Francesco Macrì
Tel: 058 462 41 76
Fax: 058 462 78 79
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Irina Messerli, Tel: 058 460 52 58, Fax: 058 462 78 79, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat legt den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr: Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt.
Eröffnet: 11.11.2020 Frist: 26.02.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Frage
Auskünfte bei:
Stephan Jau
Tel: 058 485 05 72
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Behörde: Bundesrat
Mit der neuen Verordnung (EU) 2020/493 wird das FADO-System auf eine neue rechtliche Basis gestellt, die die bisherige Rechtsgrundlage ersetzt, und neu eine Schengen-Weiterentwicklung darstellt. Um die Umsetzung dieser Übernahme einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes in der Schweiz sicherzustellen, sind Anpassungen im Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361) und gegebenenfalls später auch im Verordnungsrecht nötig.
Eröffnet: 25.11.2020 Frist: 11.03.2021 SR 361 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Vorlage Verordnung
| Vorlage Notenaustausch
| Vorlage Bundesbeschluss
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Dora Nägeli-Sabo
Tel: 058 464 80 83
Fax: 058 464 03 62
e-mail:
Internet: fedpol.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Polizei, Guisanplatz 1a, CH-3003 Bern, Dora Nägeli-Sabo, Tel: 058 464 80 83, Fax: 058 464 03 62, e-mail: , Internet: fedpol.admin.ch
Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich Behörde: Bundesrat
Neu basiert das SIS auf drei Verordnungen, die den Betrieb und die Nutzung des Systems in jeweils unterschiedlichen Bereichen regeln: die Verordnung (EU) 2018/1862 «SIS Polizei», die Verordnung (EU) 2018/1861 «SIS Grenze» und die Verordnung (EU) 2018/1860 «SIS Rückkehr». Zur Umsetzung dieser Erlasse, deren Inkraftsetzung für Ende 2021 vorgesehen ist sowie zur Konkretisierung der Gesetzesänderungen im BGIAA sind Anpassungen in mehreren Verordnungen des Schweizer Rechts vorzunehmen.
Eröffnet: 13.01.2021 Frist: 20.04.2021 SR 142.201
| SR 142.513
| SR 361.0
| SR 361.3
| SR 362.0 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 5
| Vorlage 4
| Vorlage 3
| Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation Behörde: Bundesrat
Im Rahmen der Umsetzung zur Weiterentwicklung der Armee ist in der Praxis in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf erkannt worden. Davon betroffen sind insbesondere das Militärgesetz und die Armeeorganisation. Daneben besteht Handlungsbedarf bei der Sicherheit in der Militärluftfahrt und bei weiteren kleineren Regelungsbereichen in angrenzenden Rechtserlassen.
Eröffnet: 07.10.2020 Frist: 22.01.2021 SR 510.10
| SR 513.1 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Hans Wipfli
Tel: 058 465 33 55
e-mail:
Internet: www.vtg.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Übertragung einzelner Aufgaben/Zuständigkeiten der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden; Änderung des Militärstrafgesetzes Behörde: Bundesrat
Mit Beschluss vom 16. September 2011 hat der Bundesrat den Bericht über die Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen (nachfolgend «Bericht») gutgeheissen. Das VBS wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD die notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen vorzubereiten, um die im Bericht genannte Option 2 (Übertragung einzelner Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden) umzusetzen. Die in die Vernehmlassung geschickten Unterlagen sehen grundsätzlich die vollständige Umsetzung der Option 2 gemäss Bericht vor.
Eröffnet: 18.12.2020 Frist: 12.04.2021 SR 311.0
| SR 321.0 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Valérie Anne Schmocker
Tel: 058 463 55 78
e-mail:
Internet: www.vbs.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Valérie Anne Schmocker, Tel: 058 463 55 78, e-mail: , Internet: www.vbs.admin.ch
Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben Behörde: Bundesrat
Das Bundesgesetz hat zum Ziel, die Rechtsgrundlagen für einen wirkungsvollen Einsatz elektronischer Mittel in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem Angebot digitalisierter Behördenleistungen zu schaffen. Sie sollen namentlich sicherstellen, dass dem Bund in allen Fällen die sachlich sinnvollsten Formen der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung, insbesondere des E-Government, zur Verfügung stehen.
Eröffnet: 11.12.2020 Frist: 25.03.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorentwurf
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Verordnung über die Ausführungsbestimmungen betreffend das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Im Zuge des Bundesgesetzes zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register sind Anpassungen in mehreren Verordnungen erforderlich, namentlich in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (SR 958.11), in der Bankenverordnung (SR 952.02), in der Geldwäschereiverordnung (SR 955.01) sowie weiteren Ausführungserlassen.
Eröffnet: 19.10.2020 Frist: 02.02.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Auskünfte bei:
Stefan Tränkle
Tel: +41 58 48 56119
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, e-mail: , Internet: www.sif.admin.ch
Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022–2025 Behörde: Bundesrat
Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 4398 Millionen Franken für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) in den Jahren 2022–2025 durch einen Bundesbeschluss.
Eröffnet: 07.10.2020 Frist: 22.01.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Marie de Martignac
Tel: 058 462 53 14
e-mail:
Internet: www.bav.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Bundesamt für Verkehr - Office fédéral des transports - Ufficio federale dei trasporti, Internet: www.bav.admin.ch
Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 Behörde: Bundesrat
Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will. Er legt Ziele bis 2030 sowie strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik in den drei Schwerpunktthemen «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie, Biodiversität» und «Chancengleichheit» fest.
Eröffnet: 04.11.2020 Frist: 18.02.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Auskünfte bei:
Daniel Dubas
Tel: 058 464 14 48
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Daniel Dubas, Tel: 058 464 14 48, e-mail:
Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) Behörde: Bundesrat
In der Schweiz gilt ein befristetes Verbot (Moratorium) für Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Dieses Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert und gilt aktuell bis am 31. Dezember 2021. Ziel der Vorlage ist es, Artikel 37a GTG so anzupassen, dass das Moratorium für vier Jahre bis neu am 31. Dezember 2025 gilt.
Eröffnet: 11.11.2020 Frist: 25.02.2021 SR 814.91 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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Auskünfte bei:
Dr. Anne Gabrielle Wüst Saucy
Tel: 058 463 83 44
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, e-mail:
Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung Behörde: Bundesrat
Die Bundeskriegstransportversicherung (BKV) ist eine subsidiäre Transportversicherung, die der Bund zur Sicherstellung lebenswichtiger Transporte bzw. zum Schutz von Transportmitteln (insb. Schweizerischer Hochseeschiffe) in Krisenzeiten zur Verfügung stellt, sofern der private Versicherungsmarkt wegen erhöhter Risiken für Transportmittel, Güter und Valoren keine oder keine zumutbare Deckung mehr gewährt. Da der Versicherungsmarkt für die meisten der relevanten Risiken mittlerweile Deckung anbietet und sich die Notwendigkeit an Frachtraum unter Schweizer Flagge für die wirtschaftliche Landesversorgung relativiert hat, soll die Verordnung vom 7. Mai 1986 über die Bundeskriegstransportversicherung aufgehoben werden.
Eröffnet: 28.10.2020 Frist: 14.02.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Dr. Ruedi Rytz
Tel: 058 462 21 93
Fax: 058 462 20 57
e-mail:
Internet: www.bwl.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL, Bernastrasse 28, 3003 Bern, Bruno Egger, Tel: 058 462 21 81, Fax: 058 462 20 57, e-mail: , Internet: www.bwl.admin.ch
Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Behörde: Bundesrat
Es wird ein Verbot von Preisbindungsklauseln, namentlich Preisparitätsklauseln, in allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben im UWG verankert.
Eröffnet: 11.11.2020 Frist: 26.02.2021 SR 241 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz Behörde: Bundesrat
Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (CEPA) hält fest, dass nur nachhaltiges Palmöl von den Palmölkonzessionen der Schweiz profitieren kann. Die Verordnung setzt die entsprechende Bestimmung des CEPA um.
Eröffnet: 18.12.2020 Frist: 01.04.2021 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Karin Büchel
Tel: 058 462 88 16
e-mail:
Internet: www.seco.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, WHFH, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch
17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht Behörde: Parlamentarische Kommission
Ziel des Vorentwurfs ist es, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben.
Eröffnet: 04.11.2020 Frist: 18.02.2021 SR 641.20 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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| Fragebogen