Militärische Gerichte: Ergänzungswahl durch Bundesrat

Bern, 21.02.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 für die verbleibende Zeit der Amtsperiode 2016 bis 2019 insgesamt 30 Mitglieder der Militär- und Militärappellationsgerichte gewählt. Mehr als die Hälfte der gewählten Personen sind Frauen.

Der Bundesrat hat in einer Ergänzungswahl 14 Gerichtspräsidenten und 1 Gerichtspräsidentin für die Militär- und Militärappellationsgerichte gewählt. Ebenfalls wählte er 1 Richterin und 14 Ersatzrichterinnen.

Indem die Hälfte der gewählten Personen Frauen sind, kann der ausgewiesene Bedarf an Richterinnen in den militärischen Gerichten flexibler abgedeckt werden. In bestimmten Fallkonstellationen sieht das Prozessrecht vor, dass dem Spruchkörper mindestens eine Frau angehören muss.

Zudem wurde die Ergänzungswahl auch aus zwei weiteren Gründen erforderlich: einerseits wegen Anpassungen an der Organisation der militärischen Strafbehörden per 1. Januar 2018, die zu Wechseln von amtierenden Militärgerichtspräsidenten in neue Funktionen bei der militärischen Strafverfolgungsbehörde führten, und andererseits wegen Abgängen von bisherigen Präsidenten.

Mit der personellen Ergänzung können die militärischen Gerichte bis zum Ende der Amtsperiode die Behandlung der Strafdossiers weiterhin ordnungsgemäss und verzugslos gewährleisten.


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