Bundesrat setzt Gesetzesänderung für Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs in Kraft

Bern, 21.02.2018 - Die Bundesgelder für den regionalen Personenverkehr werden für die Periode 2018 - 2021 erstmals in Form eines Verpflichtungskredits bereitgestellt. Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung per 1. März 2018 in Kraft gesetzt.

Das Parlament hat im vergangenen Jahr 4,1 Milliarden Franken zur Abgeltung des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018 bis 2021 gesprochen. Dieses Geld wurde erstmals als Verpflichtungskredit statt wie bisher im Rahmen eines Ausgabenplafonds eingestellt. Das Parlament hat dafür das Personenbeförderungsgesetz angepasst. Der Bundesrat hat die entsprechende Gesetzesänderung per 1. März 2018 in Kraft gesetzt. 


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Informationen
+41 58 462 36 43
presse@bav.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69861.html