Neues Anflugverfahren für Lugano

Bern, 28.07.2004 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein neues Anflugverfahren für den Flughafen Lugano genehmigt. Mit diesem indirekten Instrumentenverfahren können auch Flugzeuge in Lugano landen, die für einen Sinkflug von weniger als 6 Grad zertifiziert sind. Das neue Verfahren steht ab 5. August zur Verfügung. Zudem hat das BAZL der Fluggesellschaft Darwin-Airline die Betriebsbewilligung erteilt.

Im Oktober 2003 hatte das BAZL den Instrumentenanflug auf die Südpiste (01) am Flughafen Lugano auf Flugzeuge beschränkt, die für einen Sinkflug von mindestens 6 Grad zertifiziert sind. Da die Fluggesellschaften Swiss und Jet Aviation nicht über derartige Flugzeugtypen verfügten, ersuchten sie um die Bewilligung eines alternativen Anflugverfahrens. Damit konnten sie auf der gegenüberliegenden Landebahn, der Nordpiste (19), mit Flugzeugen landen, die für einen Sinkflug von 5,5 Grad zertifiziert sind. Das BAZL erteilte den beiden Unternehmen Ende 2003 eine solche Ausnahmebewilligung.

Um das ausserordentliche Verfahren auf sämtliche Flugzeugtypen auszudehnen, die Instrumentenanflüge durchführen können, reichte der Flughafen Lugano im Frühjahr beim BAZL ein Gesuch um Änderung des Flughafenbetriebsreglements ein. Bei dem beantragten und in der Fachsprache als «Circling» bezeichneten Verfahren erfolgt zuerst ein Instrumentenanflug in Richtung der Piste 01 und dann – nachdem diese östlich in einem Kreisflug nach Sicht umflogen wird – die Landung von Norden her auf der Piste 19.

Das BAZL hat dem Gesuch des Flughafens Lugano nach eingehender Prüfung entsprochen. Aus Sicherheitsgründen hat es jedoch eine minimale Sicht von 5000 Metern für die Benutzung des Verfahrens festgelegt. Dieser Wert kann reduziert werden, wenn eine Fluggesellschaft ein Durchstartmanöver unterbreitet, das es ihren Piloten erlaubt, bei sich plötzlich verschlechternder Sicht den «Circling»-Anflug in jeder Phase abzubrechen und sicher abzudrehen. Eine weitere Einschränkung betrifft die Piloten: Einzig für Lugano geschulte Piloten dürfen das neue Verfahren benutzen. Sie müssen sich im Voraus beim Flughafen anmelden, damit überprüft werden kann, ob sie effektiv über die erforderliche Qualifikation verfügen.

Im Weiteren hat das BAZL der in Lugano stationierten Fluggesellschaft Darwin-Airline die Betriebsbewilligung erteilt. Gleichzeitig hat Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der Darwin-Airline eine Konzession zur Bedienung der Flugstrecke Lugano–Genf ausgestellt.



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