Bundesrat revidiert Organisationsverordnung VBS

Bern, 15.11.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 eine Revision der Organisationsverordnung VBS (OV-VBS) beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Weiterentwicklung der Armee gibt der Armee die rechtliche Grundlage, den Eigenschutz und die Selbstverteidigung im Cyberraum sicherzustellen. Es handelt sich hierbei nicht um eine nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung. Mit einer Anpassung in der OV-VBS wird nun die departementsinterne Aufsicht über die militärische Cyberabwehr und die Berichterstattung an den Bundesrat durch das Generalsekretariat VBS geregelt. Eine weitere Änderung betrifft die Interne Revision des VBS. Diese Stelle war bisher als Kernfunktion des Generalsekretariats aufgeführt; neu wird sie nur noch administrativ zugeordnet sein, womit ihre Unabhängigkeit gestärkt werden soll. Zudem wird auch die Geschäftsstelle des Delegierten Sicherheitsverbund Schweiz erstmals in einem Erlass erwähnt.


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