Schmuckketten aus Paternostererbsen

Bern, 31.08.2006 - In der Schweiz werden auf Märkten seit wenigen Jahren Schmuckstücke, vor allem Ketten aus Paternostererbsen verkauft. Paternostererbsen (Abrus precatorius) enthalten den hochgiftigen Stoff Abrin. Zwar haben diese Ebsen eine sehr harte Schale, sodass beim bestimmungsgemässen Gebrauch der Kette, d.h. beim Tragen um den Hals oder am Handgelenk keine Gefahr ausgeht. Als Vorsichtsmassnahme warnt das BAG jedoch davor, die Erbsen in den Mund zu nehmen.

Vergiftungsfälle sind bisher in der Schweiz nicht gemeldet worden. Ein möglicher Grund hierfür ist der sehr harten Schale der Paternostererbsen zuzuschreiben, die kaum zerbissen werden kann und welche den Zugang zum Inhalt praktisch verunmöglicht.

Bei bestimmungsgemässem Gebrauch kommen die Trägerinnen oder der Träger solcher Schmuckgegenstände nach Einschätzung des BAG nicht in Kontakt mit dem giftigen Inhaltsstoff Abrin. Dennoch hält das BAG Folgenden fest:

Wer mit Schmuckstücken aus natürlichen Pflanzenteilen handelt, hat sich über die Herkunft und Eigenschaften zu informieren (vgl. Art. 23 des Lebensmittelgesetzes, Verpflichtung zur Selbstkontrolle). Enthalten die Pflanzenteile toxische Inhaltstoffe, so empfiehlt das BAG, dass entweder mittels einer Etikette oder durch aktive mündliche Information (d.h. unaufgefordert) auf mögliche Gefahren bei falschem Gebrauch informiert wird.

Das BAG ist zudem der Ansicht, dass Ketten aus Paternostererbsen nicht in den Mund und nicht in Haushalte mit Kleinkindern gehören.

Ein Factsheet sowie weitere Informationen zu Pflanzenteilen exotischer Herkunft wird so rasch als möglich unter  
http://www.bag.admin.ch/themen/gegenstaende/index.html?lang=de
aufgeschaltet.


Adresse für Rückfragen

Michel Donat
Leiter Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Tel 031 322 95 05



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