Internationale Konferenz über den Schutz der wandernden Wildtiere: Mandat genehmigt

Bern, 29.09.2017 - Vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 tagt in Manila (Philippinen) die 12. Vertragsparteien-konferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS oder Bonner Konvention). Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der wandernden Wildtiere. Der Bundesrat hat am 29. September 2017 das Mandat für diese Konferenz genehmigt.

Die Bonner Konvention bezweckt die Erhaltung der weltweit am stärksten gefährdeten wandernden Wildtierarten (siehe Kasten). Eine grosse Zahl dieser Arten ist durch den Verlust von Lebensräumen, durch Wilderei, Vergiftungsgefahr sowie durch die Folgen der Klimaänderungen bedroht. An der Vertragsparteienkonferenz des Bonner Übereinkommens, die vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 in Manila (Philippinen) stattfindet, soll die Wirksamkeit der Umsetzung der Konvention beurteilt werden. Ausserdem sollen neue Massnahmen beschlossen werden, um den Schutz seltener bedrohter wandernder Arten zu verbessern. Und schliesslich sollen die Synergien zwischen dem Übereinkommen und weiteren Konventionen und Organisationen auf dem Gebiet der Biodiversität gestärkt werden.

An seiner Sitzung vom 29. September 2017 hat der Bundesrat das Mandat der Schweizer Delegation genehmigt. Die Delegation wird sich für die Stärkung der Zusammenarbeit und für eine verbesserte Überprüfung der Implementierung der Konvention engagieren.

Die Bonner Konvention

Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals CMS oder Bonner Übereinkommen) wurde am 23. Juni 1979 in Bonn abgeschlossen. Es ist in der Schweiz seit 1. Juli 1995 in Kraft. Die Konvention hat zum Ziel, die wandernden Wildtiere und ihre Lebensräume (am Boden, im Wasser und in der Luft) auf ihren Zugstrecken zu schützen. Einerseits sollen die weltweit am stärksten gefährdeten Arten geschützt werden, andererseits geht es darum, nachteilige Auswirkungen von Aktivitäten oder Hindernissen, welche die Wildtierwanderung erschweren, zu verhindern oder auf ein Mindestmass zu beschränken. Im Rahmen der Bonner Konvention wurden mehrere Abkommen und Vereinbarungen verabschiedet.


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Sabine Herzog, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, BAFU, Tel. +41 58 463 03 40
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