Aufsichtsabgaben beim Bundesamt für Verkehr werden abgeschafft

Bern, 15.09.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird künftig auf die Erhebung von generellen Aufsichtsabgaben verzichten und seinen Aufwand für die Erbringung von Dienstleistungen mittels Gebühren so weit wie möglich einzeln in Rechnung stellen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 die revidierte Gebührenverordnung des Amtes auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die Transportunternehmen werden dadurch unter dem Strich im Umfang von rund 400'000 Franken pro Jahr entlastet.

Für Aufsichtsdienstleistungen wie technisch-betriebliche Kontrollen stellte das BAV den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bisher jährliche pauschale Aufsichtsabgaben in Rechnung. Anlass zur Abschaffung gab die Ablehnung einer gesetzlichen Grundlage für die Aufsichtsabgaben in der Vernehmlassung zur Vorlage Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, dass es sich um eine allgemeine Staatsaufgabe handelt.

Ab 1. Januar 2018 verzichtet das BAV auf die Erhebung von Abgaben für seine Aufsichtstätigkeit. Dafür werden neu aufwandabhängige oder Pauschal-Gebühren für die Schiffsführerprüfungen und für Stellungnahmen des BAV in Baubewilligungsverfahren nach kantonalem und kommunalem Recht fällig. Netto verzichtet der Bund durch die Revision auf Einnahmen in der Höhe von schätzungsweise 400'000 Franken pro Jahr.


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