Urteilspublikation auf gerichtliche Anordnung

Bern, 13.07.2017 - Zum Freispruch von Oberstleutnant im Generalstab Patrick Huber.

Gestützt auf Artikel 50b Absatz 2 des Militärstrafgesetzes hat das Militärgericht 2 in seinem Urteil vom 3. Februar 2017 angeordnet, dass Ziffer 1 und 2 des Urteils zu publizieren seien, sobald das Urteil bezüglich dieser Ziffern in Rechtskraft erwachsen ist.

Ziffer 1 und 2 des Urteils lauten wie folgt:
1. Oberstleutnant im Generalstab Patrick Huber wird von allen Anklagepunkten befreit.
2. Er wird freigesprochen.

Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Oberstleutnant im Generalstab Patrick Huber wurde vom Auditor des Militärgerichts 2 mit Anklageschrift vom 12. Februar 2016 wegen Missbrauch und Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 MStG) und wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 MStG) angeklagt.


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