Finanzausgleich: Ausgleichszahlungen für das Jahr 2018

Bern, 20.06.2017 - Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die Ausgleichszahlungen der einzelnen Kantone für das Jahr 2018 ermittelt. Der Kanton Obwalden wechselt zur Gruppe der ressourcenstarken Kantonen und der Kanton Waadt zu jener der ressourcenschwachen Kantone. Die stärkste Zunahme des Ressourcenindex verzeichnen die Kantone Nidwalden, Genf und Obwalden. Die Indizes der Kantone Zug, Neuenburg und Schaffhausen weisen den grössten Rückgang auf. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Anpassungen der Beträge für das Jahr 2018 erfolgen für den Ressourcenausgleich gemäss den Entwicklungen des Ressourcenpotenzials und für den Lastenausgleich gemäss der Teuerung. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellen mit dem Ressourcenausgleich 2018 insgesamt 4,076 Milliarden zugunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung, 3,2 Prozent mehr als 2017. Im Rahmen des Lastenausgleichs erhalten Kantone mit Sonderlasten 718 Millionen vom Bund. Der Betrag von Bund und Kantonen für den Härteausgleich wird seit 2016 um jährlich 5 Prozent reduziert. Zudem verliert der Kanton Obwalden 2018 seinen Anspruch auf Härteausgleich, da er ressourcenstark wird. Im Jahr 2018 beträgt der Härteausgleich somit noch 297 Millionen. Insgesamt belaufen sich die Finanzausgleichszahlungen im nächsten Jahr auf 5,091 Milliarden, d.h. sie sind um rund 104 Millionen höher als 2017.

Ressourcenausgleich - Anstieg der Ausgleichszahlungen

Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone nehmen 2018 zu. Der vertika¬le Ressourcenausgleich (Beitrag des Bundes) beläuft sich auf 2,424 Milliarden (+3,1 %) und der horizontale Ressourcenausgleich auf 1,652 Milliarden (+3,3 %). Das Verhältnis zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Ressourcenausgleich steigt auf 68,1 Prozent (2017: 68,0 %). Massgebend für den Ressourcenausgleich 2018 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2012, 2013 und 2014.

Bei 16 Kantonen steigt der Ressourcenindex 2018 gegenüber 2017 an, bei 9 Kantonen ist er rückläufig und bei einem Kanton verändert er sich nicht. Die grössten Indexzunahmen weisen die Kantone Nidwalden (+8,2 Indexpunkte), Genf (+3,7 Indexpunkte) und Obwalden (+3,2 Indexpunkte) auf. Am stärksten sinkt der Ressourcenindex in den Kantonen Zug (20,0 Indexpunkte), Neuenburg ( 2,8 Indexpunkte) und Schaffhausen ( 2,4 Indexpunkte). Das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wird von allen ressourcenschwachen Kantonen deutlich übertroffen. Der ressourcenschwächste Kanton Jura erreicht nach Ressourcenausgleich einen Indexstand von 88,2 Punkten.

Leichte Zunahme des Lastenausgleichs

Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2018 rund 718 Millionen (je 359 Mio. für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich). Aufgrund der positiven Teuerung nimmt der Lastenausgleich gegenüber 2017 um 0,4 Prozent zu (Teuerung gegenüber dem Vorjahresmonat im April 2017).

Anhörung bei den Kantonen

Der Bericht (siehe Anhang) wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) wird an ihrer Plenarversammlung vom 29. September 2017 zu den vorliegenden Berechnungen Stellung nehmen und dem EFD Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung sind Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) den neuen Werten entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2018 in Kraft setzen.

Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.


Adresse für Rückfragen

Bund: Philipp Rohr, Verantwortlicher Kommunikation, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06, philipp.rohr@efv.admin.ch

Kantone: Andreas Huber, Sekretär der FDK,
Tel. +41 31 320 16 30, andreas.huber@fdk-cdf.ch



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