NAF: Vernehmlassung zur Teilrevision diverser Verordnungen

Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision verschiedener Verordnungen eröffnet. Die Verordnungsänderungen stehen mehrheitlich in einem direkten Zusammenhang mit den von der Bundesversammlung beschlossenen Rechtsänderungen zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Juni 2017.

Mit der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und nach Ablauf der Referendumsfrist für das NAF-Gesetz kann der Bundesrat nun die Verfassungsbestimmungen sowie die weiteren vom Parlament im Rahmen der NAF-Botschaft 2015 verabschiedeten Rechtsänderungen in Kraft setzen. Dies soll voraussichtlich per 1. Januar 2018 bzw. teilweise per 1. Januar 2020 erfolgen.

Gleichzeitig müssen folgende Verordnungen den neuen rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden:

  • Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
  • Nationalstrassenverordnung (NSV),
  • Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV)
  • Durchgangsstrassenverordnung.

Nebst rein redaktionellen Anpassungen, müssen einzelne Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsstufe näher ausgeführt werden, zum Beispiel:

  • müssen die Einzelheiten der von den Kantonen zu leistenden Kompensationsbeiträge geregelt werden.
  • soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass auf Rastplätzen (Parkplätze auf Nationalstrassen) Schnellladestationen für E-Autos installiert werden können.
  • müssen die Regelungen der Nationalstrassenbaulinien angepasst, um rechtliche Unklarheiten zu verhindern.

Im Bereich des Agglomerationsverkehrs ist vorgesehen, Fristen für die Realisierung von Massnahmen einzuführen, sowie den Anhang 4 zur Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV) anzupassen, in welchem die beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen aufgeführt sind.

Die Vernehmlassung zu diesen und weiteren Änderungen startet heute und dauert bis zum 30. Juni 2017.


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