Blattmann-Rede: Voruntersuchung wegen verbotener Aufnahme und Weitergabe eröffnet

Bern, 11.11.2016 - Die Ermittlungen der Militärjustiz im Fall der verbotenen Aufnahme und Publikation einer Rede des Chefs der Armee vor Generalstabsoffizieren haben einen dringenden Tatverdacht ergeben. Die Militärjustiz hat eine Voruntersuchung eröffnet.

Die Militärjustiz eröffnete am 12. Mai 2016 auf Veranlassung von Divisionär Phillippe Rebord, Stellvertreter des für diesen Fall in den Ausstand getretenen Chefs der Armee, eine vorläufige Beweisaufnahme gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf unzulässige Aufnahme und Weitergabe von in dienstlicher Stellung erlangten mündlichen Informationen. Es handelt sich um eine Rede von Korpskommandant André Blattmann, Chef der Armee, die dieser an einem Seminar vor Generalstabsoffizieren am 29. April 2016 in Brugg hielt. Die Tonaufnahme dieser Rede wurden am 9. Mai 2016 auf der Website von Tagesanzeiger.ch/Newsnet publik gemacht.

Die Ermittlungen haben einen dringenden Verdacht gegen eine Person wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 MStG) ergeben. Konkret wird ihr vorgeworfen, gegen das Verbot der Veröffentlichung von Bildern, Film- und Videosequenzen (Ziff. 299 des Reglements Organisation der Ausbildungsdienste ODA) verstossen zu haben. Es besteht der Verdacht, dass diese Person die erwähnte Rede des Chefs der Armee ohne dessen Einwilligung mit einem Mobiltelefon aufnahm und anschliessend über einen Internet-Chatroom verbreitete. Dadurch bekamen auch Personen, die nicht am Seminar teilgenommen haben, Zugang zur verbotenerweise gemachten Aufnahme. Um festzustellen, ob im konkreten Fall tatsächlich eine strafbare Handlung begangen wurde, hat der Untersuchungsrichter beantragt, dass eine Voruntersuchung einzuleiten sei. Divisionär Philippe Rebord hat diesem Antrag zugestimmt. Die Militärjustiz hat inzwischen eine Voruntersuchung gegen die unter Verdacht stehende Person eröffnet. Für sie gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.


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