Bundesrat ändert Importregelung für Speisekartoffeln

Bern, 26.10.2016 - Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2016 die Änderung der Agrareinfuhrverordnung verabschiedet. Kernelement ist die neue Importregelung für Speisekartoffeln. Ab 2018 werden die Zollkontingentsanteile des Teilzollkontingents Speisekartoffeln (6500 Tonnen) hälftig nach Versteigerung und nach Marktanteilen zugeteilt. Vom zusätzlichen Wettbewerb unter den Importeuren werden voraussichtlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren. Im Falle vorübergehender Erhöhung des Teilzollkontingents Speisekartoffeln erfolgt die Zuteilung der Zollkontingentsanteile nach Marktanteilen.

Der Bundesrat ermöglicht mit der hälftigen Versteigerung des Teilzollkontingents Speisekartoffeln (3250 Tonnen) in einem begrenzten Mass, neuen Importeuren am Speisekartoffelimport teilzunehmen. Ohne Änderung der Kontingentsmenge oder der Grenzschutzhöhe wird damit der Wettbewerb im Speisekartoffelmarkt etwas verstärkt. Davon können die Konsumierenden profitieren. Der in die Anhörung gegebene Änderungsvorschlag, wonach das Teilzollkontingent von 6500 Tonnen nach Versteigerung und vorübergehende Erhöhungen des Teilzollkontingents nach dem „Windhundverfahren" hätten zugeteilt werden sollen, ist angepasst worden. Damit soll den Kritiken bezüglich Vorhersehbarkeit und Planung der Handelsaktivitäten Rechnung getragen werden. Die inländische Speisekartoffelproduktion beträgt 180‘000 Tonnen.

Aufgrund der häufig beantragten Erhöhung der Zollkontingentsmenge für Saatkartoffeln hat der Bundesrat das Teilzollkontingent Saatkartoffeln dauerhaft um 1500 Tonnen auf 4000 Tonnen erhöht. Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt unverändert über die Inlandleistung, weshalb die Vermehrungsorganisationen die effektive Importmenge weiterhin bestimmen können.

Ferner hat der Bundesrat die Zollansätze für Speiseöle gesenkt, damit die Garantiefondsbeiträge für die Pflichtlagerfinanzierung im selben Ausmass erhöht werden können. Mit der Garantiefondsbeitragserhöhung sollen die Einnahmenausfälle in der Pflichtlagerfinanzierung kompensiert werden, welche die Befreiung der Speiseölimporte aus den ärmsten Entwicklungsländern von den Garantiefondsbeiträgen erwarten lassen.


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Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
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