Revidierte bilaterale Kulturgütervereinbarung mit Peru tritt in Kraft

Bern, 18.10.2016 - Die von Peru und der Schweiz unterzeichnete bilaterale Vereinbarung über den internationalen Kulturgütertransfer tritt morgen in Kraft. Damit verbessert sich der Schutz von Kulturgütern, die aus der Zeit vor 1500 n. Chr. stammen und besonders stark von Plünderungen betroffen sind.

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Vereinbarung über den internationalen Kulturgütertransfer besitzen die Schweiz und Peru ein gemeinsames Regelwerk über die Einfuhr und Durchfuhr von Kulturgütern, die von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe der beiden Staaten sind. Die Vereinbarung stärkt zudem die Kooperation zwischen den beiden Staaten in ihrem Bestreben, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen.

Die Vereinbarung betrifft vor allem archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 n. Chr. Diese Kulturgüter besitzen einen hohen Stellenwert im kulturellen Erbe beider Staaten und werden fortan speziell geschützt.

Die Schweiz und Peru haben bereits 2006 eine Vereinbarung über den internationalen Kulturgütertransfer unterzeichnet. Diese ist jedoch aufgrund der fehlenden Gegenratifikation durch Peru bis jetzt noch nicht in Kraft getreten. Auf Ersuchen der peruanischen Behörden wurde der Wortlaut einiger Aspekte betreffend die Anwendung der Vereinbarung teilweise revidiert. Die Unterzeichnung des neuen Textes am 12. Juli 2016 in Lima ebnete den Weg für dessen Ratifizierung und das anschliessende Inkrafttreten.

Zur Wahrung kultur- und aussenpolitischer Interessen und zur Sicherung des kulturellen Erbes kann der Bundesrat mit Staaten, welche die UNESCO-Konvention 1970 ratifiziert haben, Staatsverträge (bilaterale Vereinbarungen) über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abschliessen (Art. 7 Abs. 1 KGTG). Solche Vereinbarungen sind mit den folgenden Staaten in Kraft: Italien seit 27. April 2008, Ägypten seit 20. Februar 2011, Griechenland seit 13. April 2011, Kolumbien seit 4. August 2011, China seit 8. Januar 2014 und Zypern seit 15. Februar 2014.   


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