Vereinbarung zur Lohngleichheitsprüfung in der Bundesverwaltung unterzeichnet

Bern, 04.10.2016 - Bundesrat Ueli Maurer und die Spitzen der Personalverbände des Bundes haben eine Vereinbarung zur Überprüfung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung unterzeichnet. Bis 2019 werden sämtliche Löhne der Bundesverwaltung dahingehend überprüft, ob die Lohngleichheit von Frau und Mann eingehalten ist. Eine solche Überprüfung fand letztmals vor vier Jahren statt.

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann hat in der Bundesverwaltung einen hohen Stellenwert. Bundesrat Ueli Maurer und die Spitzen der Personalverbände des Bundes haben, wie in der Personalstrategie Bundesverwaltung 2016 – 2019 vorgesehen, eine Vereinbarung zur Überprüfung der Lohngleichheit unterzeichnet. Damit bekennt sich die Bundesverwaltung zum Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» und verpflichtet sich, erneut zu überprüfen, ob dieser eingehalten wird.

Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» ist in der Verfassung verankert. Um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, lancierte der Bund zusammen mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdachverbänden im März 2009 den Lohngleichheitsdialog. Die Bundesver­waltung als Arbeitgeberin beteiligte sich an diesem Dialog und unterstützt nun auch das Nachfolgeprojekt Engagement Lohngleichheit (ELEP).


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