Bundesrat optimiert Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle

Bern, 18.05.2016 - Bei Ereignissen wie einer Pandemie, einem grossen Stromausfall, einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder einem Erdbeben muss der Bund auch die zivilen und militärischen Stellen im Verkehrswesen koordinieren. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die entsprechenden Tätigkeiten auf vorsorgliche Massnahmen zu konzentrieren. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle geändert.

Aufgabe der Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (KOVE) ist es, bei Katastrophen und Notlagen mit landesweiten oder internationalen Auswirkungen die zivilen und militärischen Stellen im Verkehrswesen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Im Rahmen der KOVE koordinieren die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen und weitere Akteure im Verkehrswesen die Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsmittel so, dass bei einem Ereignis möglichst rasch wieder ein geregelter Verkehrsablauf gewährleistet ist.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die KOVE hauptsächlich bei den Vorsorgearbeiten einen Mehrwert schafft. Dazu gehört die Koordination zwischen all jenen Akteuren im Verkehrswesen, die Massnahmen zur Bewältigung eines Ereignisses vorbereiten. Für die Koordination der unmittelbaren Bewältigung von Ereignisfällen wird die KOVE weniger gebraucht. Hier liegt die Verantwortung in der Regel bei den Kantonen, welche sich direkt mit den Transportunternehmen und dem Bundesamt für Strassen über die operative Bewältigung eines Ereignisses abstimmen.

Mit der Verordnungsänderung wird verdeutlicht, dass bei einer Krise primär die fachlich und rechtlich zuständigen Stellen von Bund und Kantonen sowie die Infrastrukturbetreibenden in der Verantwortung stehen und die Entscheidkompetenz bei diesen bleibt.


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