Revision der Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV)

Bern,, 30.6.2006, 30.06.2006 - Am 1. Juli 2006 tritt die revidierte Filmförderungsverordnung (FiFV) des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) in Kraft. Die Aenderungen basieren auf einer Neuausrichtung der Filmpolitik, insbesondere im Filmförderbereich des Bundesamts für Kultur (BAK). Der kulturpolitischen Aufforderung nach einer Qualitätssteigerung wird durch eine Reorganisation der selektiven Förderstrukturen Rechnung getragen. Insbesondere werden die Aufgabenbereiche, die Beurteilungskriterien und die Zusammensetzung der Fachkommission neu geregelt. Die zweite kulturpolitische Vorgabe, die Forderung nach mehr Popularität für den Schweizer Film, findet ihre Entsprechung in den neuen oder überarbeiteten Promotionsinstrumenten und in Anpassungen der erfolgsabhängigen Filmförderung.

Die Filmpolitik des Bundesamtes für Kultur ist in der Filmförderungsverordnung des EDI definiert und wird durch die dazugehörigen Filmförderungskonzepte in praxisorientierte Ziele, Instrumente und Kriterien übersetzt. Diese Förderkonzepte werden gemäss den Richtlinien des Filmgesetzes periodisch angepasst und evaluiert. Die erste Generation der Filmförderungskonzepte, welche 2003 in Kraft trat und nach einer Verlängerung bis Ende Juni 2006 gültig war, wurde von der Universität St. Gallen evaluiert. Obwohl diese den eingeschlagenen Weg grundsätzlich bestätigt, legt sie auch einige Kurskorrekturen nahe, beispielsweise eine zusätzliche Bündelung der verschiedenen Förderziele. Den St. Galler Evaluationsresultaten sowie den neuen filmpolitischen Zielvorgaben des Bundes, insbesondere der Forderung nach mehr Qualität und Popularität für den Schweizer Film, wird in den neuen Filmförderungskonzepten Rechnung getragen. Nach einer breit angelegten Branchenvernehmlassung und der obligaten Aemterkonsultation tritt die revidierte Filmförderungsverordnung mit den Filmförderungskonzepten am 1. Juli 2006 in Kraft.
Die rechtlichen Grundlagen für die nächsten 5 Jahre sehen unter anderem folgende Veränderungen vor:
-          Neuorganisation der selektiven Filmförderung
-          Neue Promotionsinstrumente für das In- und Ausland (Verleihförderung für Schweizer Filme)
-          Erhöhung der Anforderungen im Bereich der erfolgsabhängigen Filmförderung
Der Förderbereich Kinofilm nimmt eine prioritäre Rolle ein. Die frisch gebildeten Expertenausschüsse Dokumentarfilm (Kino und Fernsehen) und (Kino-)Spielfilm ersetzen die bisherigen Unterausschüsse Fernsehfilm, Kinofilm, Kurzfilm, Trickfilm und Nachwuchsfilm der Begutachtungskommission. Für den Förderbereich Spielfilm wird ein Lektorat einbezogen und damit ein besonderer Fokus auf das Drehbuch gerichtet. Für die Begutachtung der Gesuche in den Bereichen Fernsehspiel- und Kurzfilm wird zum ersten Mal ein Intendantensystem geschaffen. Mit dem neu festgelegten Förderbereich Auswertung und Vielfalt soll insgesamt eine erfolgreichere Positionierung der Filme auf dem nationalen und internationalen Markt erreicht werden.
Nebst der Förderung des schweizerischen Filmschaffens bilden auch die Förderung der Angebotsvielfalt, der Filmkultur und der Aus- und Weiterbildung Anliegen der Filmförderungsverordnung und der -konzepte. Die neuen Förderungskonzepte gelten für die Jahre 2006 bis 2010. Sie werden dazu beitragen, die positive Entwicklung des Schweizer Films zu festigen und strukturell besser zu verankern.


Adresse für Rückfragen

Nicolas Bideau. Chef Sektion Film, Bundesamt für Kultur, Tel. +41 (0)79 667 69 15, E-Mail: nicolas.bideau@bak-admin.ch

Detaillierte Informationen unter: www.bak.admin.ch --> Themen --> Kulturförderung --> Film


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