Senkung der Richtfunkgebühren für Mobilfunkanbieterinnen

Bern, 28.10.2015 - Die Richtfunkgebühren für die Mobilfunkanbieterinnen werden gesenkt. Dazu hat der Bundesrat mit der Annahme der Revision der Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) grünes Licht gegeben. Richtfunkverbindungen werden zur kabellosen Übertragung von Mobilfunkdaten zwischen einer Antenne und der Zentrale der Anbieterin genutzt.

Durch die Revision der GebV-FMG werden die Konzessionsgebühren für den Richtfunk markant gesenkt. Die Höhe der Gebühren für die Nutzenden wird künftig insbesondere je nach verfügbarem Spektrum berechnet. Gegenwärtig hängt der Betrag lediglich von der genutzten Bandbreite ab. Bänder mit einer grossen Zahl an verfügbaren Kanälen werden demnach günstiger sein als jene mit kleinen Bandbreiten.

Mit der Revision der Verordnung wird die Motion von Ständerat Georges Theiler aus dem Jahr 2014 erfüllt, in der er sich über den Anstieg der Richtfunkgebühren für die Mobilfunkanbieterinnen beunruhigt zeigte.

Ebenfalls verabschiedet hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV). Die Inhaberinnen und Inhaber von persönlichen Notfunkbaken (personal location beacon, PLB; kleine tragbare Sender, die in einer Notsituation Alarmsignale senden, jedoch keine Kommunikation ermöglichen) können sich neu selber zu jeder Zeit und kostenlos in der internationalen Datenbank registrieren, wie dies beispielsweise bereits in Belgien und Italien der Fall ist. Bisher erfolgte die Registrierung durch das BAKOM, das dafür eine Gebühr erhob.

Diese Änderungen werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten.


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