Gemeindeartikel der Bundesverfassung erfolgreich umgesetzt

Bern, 13.05.2015 - Der Gemeinde- und Städteartikel der Bundesverfassung hat sich als behutsame und zugleich erfolgreiche Neuerung erwiesen. Trotzdem gibt es noch Verbesserungspotenzial, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des Bundesrates hervorgeht.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Verfassungsartikels über Gemeinden, Städte, Agglomerationen und Berggebiete (Art. 50 BV) sind auf Bundesebene eine Vielzahl neuer Massnahmen eingeführt worden. Dazu gehören namentlich die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK), die Ratifikation der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die kürzlich verabschiedeten Strategien zur Agglomerationspolitik und zur Politik der ländlichen Räume und Berggebiete sowie verwaltungsinterne Weisungen.

Seit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung wurde die Gemeinde als Institution gestärkt und die kommunale Ebene als Ganzes in der Verfassung besser sichtbar gemacht. Die Städte und Agglomerationen sind in den Fokus der Bundespolitik gerückt, ohne dass dies zulasten der ländlichen Räume und der Berggebiete gegangen wäre. Die Politik für Agglomerationen und diejenige für die ländlichen Räume und Berggebiete werden stärker aufeinander abgestimmt. So wird die Raumentwicklung kohärenter, und Synergien zwischen Stadt und Land werden besser genutzt.

Weiteres Verbesserungspotenzial vorhanden

Der Bundesrat hält aber in seinem Bericht weitere Umsetzungsanstrengungen für nötig, um die Anliegen der Gemeinden bzw. der Städte und Agglomerationen sowie der Berggebiete bei der Erarbeitung von Erlassentwürfen zu berücksichtigen. Eine wirkungsvolle Massnahme ist, Vertreter dieser Ebenen in Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen einzubeziehen. Zudem sind die Bundesämter gehalten, in den Vernehmlassungsverfahren Informationen besonders darüber einzuholen, welchen Aufwand die Umsetzung eines Gesetzesentwurfs für die Kantone und die Gemeinden bedeutet; dabei sollen auch die räumlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.

Als weitere Massnahme will der Bundesrat die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung verbessern, um die raumrelevanten Auswirkungen von Vorlagen besser zu ermitteln und Raumkonflikte zu entschärfen. Zudem sollen statistische Lücken aus regionalpolitischer Sicht geschlossen werden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-57247.html