Anhörung zur Revision der Störfallverordnung: Weniger Anlagen – dafür bessere Kontrollen

Bern, 01.10.2014 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Anhörung zur Revision der Störfallverordnung eröffnet. Diese Verordnung muss angepasst werden, weil gefährliche Chemikalien weltweit neu einheitlich eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Bundesrat will zudem, dass Sicherheitsmassnahmen noch systematischer getroffen und behördliche Kontrollen sowie die Information der Öffentlichkeit gestärkt werden. Neu unterliegen der Verordnung aufgrund der langjährigen Erfahrung weniger Anlagen, die gezielter kontrolliert werden können.

Mit der Revision der Chemikalienverordnung führt die Schweiz analog zur EU ein neues Chemikalienklassierungssystem per 1. Juni 2015 ein. Es harmonisiert weltweit die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Dadurch muss auch die Störfallverordnung (StFV) revidiert werden, da ihr Geltungsbereich von dieser Einstufung abhängt. Die StFV soll stärker auf die störfallrelevanten Anlagen fokussieren, den systematischen Umgang mit Sicherheitsmassnahmen stärken sowie klarere Vorgaben für die behördlichen Kontrollen und die Information der Öffentlichkeit aufnehmen. Der Revisionsentwurf und der Erläuterungsbericht der StFV stehen auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt bis am 31. Dezember 2014 zur Verfügung.

Die StFV schützt die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schäden infolge von Störfällen mit biologischen oder chemischen Gefahrenpotentialen wie bspw. der Grossbrand von Schweizerhalle 1986. Der StFV unterstellt sind Betriebe, Bahnen und Strassen mit Gefahrguttransporten, Erdgas- und Erdölleitungen sowie ein Abschnitt des Rheins bei Basel. Ein Betrieb untersteht der StFV je nach Menge und Gefährlichkeit der dort verwendeten Stoffe. Mit dem neuen Klassierungssystem für Chemikalien sowie der langjährigen Vollzugserfahrung werden es weniger Betriebe sein als bisher, sie können dafür gezielter kontrolliert werden. Dies gilt auch für Betriebe mit biologischem Gefahrenpotential, die ebenfalls der StFV unterliegen. Dank der Vollzugserfahrung und dem Wissensstand bezüglich biologischer Sicherheit kann man heute die Störfallrisiken genauer abschätzen. Unter bestimmten Bedingungen können die Auflagen für gewisse Betriebe gelockert werden. Dabei bleibt das gewünschte Sicherheitsniveau gewahrt.

Systematisches Vorgehen - bessere Kontrollen

Der Bundesrat will mit der Revision auch den systematischen Umgang mit Sicherheitsmassnahmen, die behördlichen Kontrollen und die Information der Öffentlichkeit stärken. So soll das systematische Vorgehen beim Treffen von Sicherheitsmassnahmen, das im letzten Jahrzehnt beispielsweise im Eisenbahnwesen eingeführt wurde, auch in der Störfallvorsorge verbessert werden, und zwar differenziert nach der Grösse der Anlage. Damit werden der Sicherheitsstandard vereinheitlicht und gezieltere behördliche Kontrollen ermöglicht. Diese werden neu explizit in einem eigenen Artikel vorgeschrieben, statt bisher nur indirekt. Die Kontrollen sollen zudem in einem bestimmten Rhythmus durchgeführt werden. Dank dieser Neuerung können auch die entsprechenden Vollzugshilfen präzisiert und gesamtschweizerisch harmonisiert werden.

Schliesslich legt die revidierte Störfallverordnung ausdrücklich fest, welche Informationen der Öffentlichkeit direkt zugänglich sein sollen. Sie verpflichtet die zuständigen Stellen bei den Kantonen und beim Bund, die unterstellten Anlagen mit Lage und Namen bekannt zu geben, z.B. online auf Geoportalen. Damit kann die Koordination der Störfallvorsorge mit der Raumplanung verbessert werden.

Das UVEK hat am 1. Oktober die Anhörung zur revidierten Störfallverordnung eröffnet. Diese dauert bis am 31. Dezember 2014. Die revidierte Verordnung soll am 1. Juni 2015 in Kraft treten.


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