Das Bundesamt für Gesundheit untersagt eine Ungleichbehandlung von Versicherten

Bern, 01.05.2014 - Die Krankenversicherung Sympany hat angekündigt, dass sie in einigen Prämienregionen ausgewählten Versicherten Überschüsse ausschütten will. Allerdings würden nicht alle Versicherten gleich behandelt: Jugendliche sowie Versicherte, die die Kasse gewechselt haben, sollen keine Vergütung erhalten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat als Aufsichtsbehörde deshalb die Ausschüttung vorerst untersagt.

Die Krankenversicherung Sympany hat angekündigt, dass sie in einzelnen Regionen den Versicherten Überschüsse ausschütten will. Profitieren würden allerdings maximal  5% der Versicherten in der Stadt Zürich, den Bezirken Bern und Biel sowie im Kanton Solothurn. All jene Personen, die in einer anderen Prämienregion wohnen, die Sympany verlassen haben oder noch nicht 26 Jahre alt sind, würden ebenfalls keine Vergütung erhalten. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt jedoch, dass alle Versicherten gleich behandelt und dass die Gelder der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur zu den Zwecken dieses Versicherungszweigs verwendet werden. Das BAG hat deshalb Sympany mittels einer Verfügung untersagt, diese Ausschüttung vorzunehmen.

Derzeit befindet sich das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz in parlamentarischer Beratung. Darin ist vorgesehen, dass das BAG von den Versicherern verlangen kann, dass sie Prämien rückerstatten, die im Vorjahr zu hoch waren. Von einer solchen Rückerstattung würden dannzumal aber alle Versicherten im entsprechenden Kanton profitieren - dazu gehören auch jene, die den Versicherer gewechselt haben.

Gemäss Artikel 21 Absatz 5bis (KVG) kann das BAG die Massnahmen der Aufsicht veröffentlichen.


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