Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen: 3. Bericht der Schweiz

Bern, 24.05.2006 - Der Bundesrat hat den 3. Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta) gutgeheissen. Der Bericht gibt Einblick in die Sprachenpolitik in der Schweiz, im Besonderen bezüglich der Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen. Er nimmt auch Stellung zu den sprachpolitischen Empfehlungen des Minister- und Expertenkomitees des Europarates.

Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss 1997 die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta) ratifiziert. Wie 19 weitere Vertragsparteien europäischer Staaten verpflichtet sie sich, dem Europarat alle drei Jahre über die Umsetzung der Charta in der Schweiz Bericht zu erstatten. Auf Grund des 2. Berichts der Schweiz vom Dezember 2002 hat das Expertenkomitee des Europarates eine Reihe von Empfehlungen erlassen. Das Ministerkomitee des Europarates hat im September 2004 den Bericht mit fünf eigenen Empfehlungen verabschiedet.

So empfahl das Ministerkomitee dem Bund, ein Sprachengesetz zu erlassen, das Jenische offiziell als Regional- oder Minderheitensprache anzuerkennen, das Rätoromanische im Kanton Graubünden als Gerichts- und Verwaltungssprache einzusetzen und dessen Verbreitung in den privaten elektronischen Medien zu fördern.

Der nun vorliegende 3. Bericht der Schweiz nimmt ausführlich zu diesen Empfehlungen Stellung. Die Teile I und II behandeln aus sprachpolitischer Optik des Bundes allgemeine Aspekte zur Umsetzung der Charta und nehmen Stellung zu den Empfehlungen des Ministerkomitees die den Bund betreffen. So befindet sich bspw. das Sprachengesetz in der parlamentarischen Beratung und das Jenische wurde bereits von der Schweiz offiziell als Regional- oder Minderheitensprache anerkannt.
Teil III des Berichts enthält Darlegungen der Kantone Graubünden und Tessin hinsichtlich der Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen obliegt den Kantonen. Letztere waren an der Umsetzung der Konvention massgeblich beteiligt.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der Sprachenvielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Charta schützt keine Individual- oder Kollektivrechte der sprachlichen Minderheiten. Ihr Ziel ist vielmehr die Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Durch die Förderungsbestimmungen der Charta sollen die Menschen der verschiedenen Sprachgruppen ermutigt werden, ihre Sprache zu gebrauchen. Die Vertragsparteien erklären selbst, welche Regional- oder Minderheitensprachen auf ihrem Staatsgebiet unter die Förderungsbestimmungen der Charta fallen. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als solche definiert und anerkennt das Jenische und das Jiddische als nicht territorial gebundene Sprachen.


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Constantin Pitsch, Bundesamt für Kultur, Dienst für Sprach- und Kulturgemeinschaften, Tel. 031 322 92 87



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