Abkommen mit Italien für vereinfachte Zulassung von Rollmaterial

Bern, 29.01.2014 - Der Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, und sein italienischer Amtskollege Alberto Chiovelli haben heute in Florenz ein Abkommen zur sogenannten "Cross Acceptance" unterzeichnet. Damit vereinbaren die Schweiz und Italien, bei der Zulassung von Schienenfahrzeugen enger zusammenzuarbeiten.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will Triebzüge und Lokomotiven einfacher und kostengünstiger zulassen, ohne dass die Sicherheit sinkt. Deshalb hat BAV-Direktor Peter Füglistaler heute mit Alberto Chiovelli, dem Direktor der italienischen Aufsichtsbehörde für die Eisenbahnsicherheit (ANSF), ein sogenanntes "Cross Acceptance"-Abkommen unterzeichnet. In diesem verpflichten sich die beiden Staaten, bei der Zulassung von Schienenfahrzeugen behördliche Bewilligungen und Zertifikate gegenseitig zu anerkennen. Unnötige Wiederholungen von Prüfungen bei Mehrländerzulassungen können mit solchen Abkommen vermieden werden. Davon profitiert die schweizerische Wirtschaft. Gleichzeitig kann der Sicherheitsstandard gefestigt werden. Das Abkommen mit Italien ist bereits das achte dieser Art. Die Schweiz hat bereits mit Frankreich, Deutschland, Österreich, Spanien, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden "Cross Acceptance"-Abkommen abgeschlossen.


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