Rinder-Importe aus Grossbritannien wieder möglich

(Letzte Änderung 02.05.2006)

Bern, 02.05.2006 - Die Schweiz lässt Importe von Rindern aus Grossbritannien ab dem 5. Juni wieder zu. Dies hat das Bundesamt für Veterinärwesen heute entschieden, nachdem auch die Europäische Union den Importstopp aufhob. Die Schweiz war 1990 eines der ersten Länder, das die Einfuhr von Rindern und nicht-entbeintem Fleisch aus Grossbritannien verbot.

Korrigendum, 2. Absatz: Rinder geboren nach 1. Juni 2001 dürfen wieder in die Schweiz importiert. Diese Altersgrenze ist in den Bilateralen Verträgen geregelt und gilt für alle EU-Länder.

Die Aufhebung des Importstopps ist die Folge der wirksamen BSE-Bekämpfung und der geltenden Schutzmassnahmen in Grossbritannien. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geht deshalb von Grossbritannien kein grösseres Risiko aus als von anderen EU-Mitgliedsländern. Deshalb dürfen nun Rinder geboren nach dem 1. Juni 2001, als ein für alle Nutztiere geltendes Tiermehlverbot in der Europäischen Union in Kraft trat, wieder in die Schweiz importiert werden. Auch Importe von nicht-entbeintem Fleisch sind nun erlaubt. Fleisch ohne Knochen war dagegen immer zugelassen.

In Grossbritannien war 1986 der erste BSE-Fall weltweit aufgetreten. Die Fallzahlen stiegen rasant auf über 37.000 Fälle im Jahr 1992. Bereits 1990 verhängte die Schweiz deshalb einen Importstopp und begann die Schweizer Rinderpopulation auf BSE zu überwachen – dies Monate vor dem ersten Fall in der Schweiz. Die Europäische Union folgte 1996 mit einer ähnlichen Importregelung. Mittlerweile sind in Grossbritannien die Fallzahlen auf 225 im vergangenen Jahr zurückgegangen.


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