Krankenpflegeversicherung: Die Berechnung des Risikoausgleichs wird vereinfacht

Bern, 27.02.2013 - Der Risikoausgleich zwischen den Krankenversichern wird ab 2014 einfacher berechnet. Neu gibt es nur noch eine einzige Berechnung, und zwar im Folgejahr. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung heute verabschiedet.

Heute wird  für jeden Risikoausgleich im Ausgleichsjahr zunächst eine provisorische Berechnung erstellt; im Folgejahr folgt dann die definitive Berechnung. Bereits aufgrund der provisorischen Zahlen werden Gelder zwischen den Krankenkassen ausgeglichen, die definitiven Ausgleichszahlungen erfolgen dann bei der Schlussberechnung.

Seit Anfang 2012 wird in die Berechnung des Risikoausgleichs neben Alter und Geschlecht der versicherten Person ebenfalls ein allfälliger Spital- oder Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr mit einbezogen. Gleichzeitig ist  die Berechnung des Risikoausgleichs seit 2012 prospektiv ausgestaltet. Das führt dazu, dass das Gleichgewicht zwischen den Zahlungen in den Risikoausgleich und den Zahlungen aus dem Risikoausgleich auch in der definitiven Berechnung nicht mehr automatisch erreicht wird und anschliessend ein weiteres Mal korrigiert werden muss.

Um die  Berechnung des Risikoausgleichs zu vereinfachen, hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung beschlossen. Ab dem Risikoausgleich 2014 wird es nur noch eine Berechnung im Folgejahr geben, bei der die Zahlungen in den und aus dem Risikoausgleich ausgeglichen werden und auf eine nachträgliche Korrektur verzichtet werden kann.

Die Berechnung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern stützt sich auf folgende Daten: die Nettoleistungen, das heisst die Bruttoleistungen abzüglich der Kostenbeteiligung der Versicherten, und der Bestand der Krankenkasse in den einzelnen nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiko gebildeten Risikogruppen in einem Kanton. Eine Risikogruppe umfasst  zum Beispiel alle 26 – 30jährigen Männer in einem bestimmten Kanton, die im Vorjahr einen Aufenthalt in einem Spital- oder Pflegeheim hatten.


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