Bund und SBB schliessen Vereinbarung zur Verwendung nicht ausgeschöpfter Mittel ab

Bern, 16.10.2012 - Die SBB hat 165 Millionen Franken aus der Leistungsvereinbarung für die Jahre 2011 und 2012 nicht ausgeschöpft. Mit einer Zusatzvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der SBB wird nun geregelt, was mit diesem Betrag geschieht: Das Geld wird eingesetzt, um 2013 bis 2016 zusätzliche Investitionen wie die Anpassungen von Tunnels für den geplanten Vier-Meter-Korridor oder Ausbauten im Aargauer Freiamt zu Gunsten des Regionalverkehrs zu realisieren.

Bei der Leistungsvereinbarung handelt es sich um ein mehrjähriges Steuerungsinstrument, mit dem der Bund Betrieb, Unterhalt und einzelne kleinere Erweiterungsinvestitionen der Schienen-Infrastruktur bestellt und mit dem dazugehörenden Zahlungsrahmen finanziert. Für die Jahre 2011 und 2012 hatte das Parlament für die SBB-Infrastruktur einen Zahlungsrahmen von 3,46 Milliarden Franken bewilligt. 165 Millionen davon schöpfte die SBB aufgrund von Einsparungen bei der Auftragsvergabe, Effizienzsteigerungen und Projektverzögerungen nicht aus. Dieses Geld erlaubt nun eine vorzeitige Rückzahlung einer Kreditrate für die Durchmesserlinie (DML) in Zürich. Der Kanton Zürich hatte den Bau der DML vorfinanziert, das Geld wird vom Bund bzw. der SBB bis 2017  zurückbezahlt. Durch die zusätzliche Zahlung von 165 Millionen Franken vermindert sich der Rückzahlungsbedarf in den Folgejahren. Dies ermöglicht in den Jahren 2013 bis 2016 zusätzliche Erweiterungsinvestitionen, beispielsweise Anpassungen von Tunnels im Tessin zu Gunsten des geplanten Vier-Meter-Korridors auf der Gotthardachse oder Ausbauten im Aargauer Freiamt zu Gunsten des Regionalverkehrs. Die komplette Liste der zusätzlichen Investitionen findet sich in der Zusatzvereinbarung (vgl. Link).

Beim abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um die zweite Zusatzvereinbarung zur Leistungsvereinbarung 2011/12. In der ersten Zusatzvereinbarung war die Verwendung der 140 Millionen Franken geregelt worden, um welche das Parlament den Zahlungsrahmen für die SBB gegenüber dem Bundesrats-Antrag aufgestockt hatte.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-46333.html