Bundesrat empfiehlt "Raserinitiative" zur Ablehnung

Bern, 09.05.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative «Schutz vor Rasern» verabschiedet. Grundsätzlich begrüsst er die Stossrichtung des Begehrens. Die wichtigsten Inhalte der Initiative sind jedoch bereits in der Vorlage «Via sicura» enthalten oder werden mit der bereits eingeleiteten «Harmonisierung der Strafrahmen» geregelt. Der Bundesrat lehnt die Initiative daher ab. Eine strenge Sanktionierung von Raserdelikten ist auch ohne die Initiative gewährleistet.

Am 15. Juni 2011 hat das Initiativkomitee die gesammelten Unterschriften für die Volksinitiative «Schutz vor Rasern» eingereicht. Diese sieht vor, dass Raserinnen und Raser strenger bestraft und die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besser geschützt werden sollen. Wer nach der vorgeschlagenen Definition als Raserin oder Raser gilt, soll einerseits durch längere Führerausweisentzüge, andererseits durch härtere Strafen diszipliniert werden. Weiter sollen Raserfahrzeuge eingezogen werden und der Erlös daraus soll der Unterstützung von Verkehrsopfern dienen. Schliesslich soll bei dringendem Raser-Verdacht der Führerausweis vorsorglich bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids entzogen werden. 

Massnahmen sind in «Via Sicura» enthalten

Die von der Initiative geforderten Massnahmen hat die Bundesversammlung fast vollständig in die Vorlage «Via Sicura» aufgenommen. Abgelehnt wurde einzig der zwingende vorsorgliche Entzug des Führerausweises bis zum rechtskräftigen Entscheid. Ein solcher Entzug würde als zwingende Massnahme wohl die Unschuldsvermutung verletzen, ist im begründeten Einzelfall aber bereits heute möglich.

Die von der Initiative vorgesehenen Strafverschärfungen bei  Delikten, bei denen das Rasen zu einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Toten führt, werden nicht im Rahmen von «Via sicura», sondern mit der vom EJPD an die Hand genommenen «Harmonisierung der Strafrahmen» geregelt. Am 8. September 2010 hat der Bundesrat dazu einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der wie die Initiative Strafverschärfungen bei den Tatbeständen der schweren Körperverletzung, der Gefährdung des Lebens und der fahrlässigen Tötung vorsieht. Einziger Unterschied zur Initiative ist, dass für die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung keine Mindeststrafe vorgesehen ist, sondern die Höchststrafe angehoben werden soll.

Mit dem Verkehrssicherheitspaket «Via Sicura» und der «Harmonisierung der Strafrahmen» werden die wichtigsten Anliegen der "Raserinitiative" weitgehend erfüllt. Eine optimale und strenge Bestrafung von Raserdelikten und der bessere Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind somit auch ohne die Volksinitiative gewährleistet. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab. Er hat heute die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.


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