Unfallversicherung: Der Bundesrat aktualisiert zwei Verordnungen

Bern, 25.04.2012 - Der Bundesrat hat die Änderungen in zwei Verordnungen zur Verhütung von Berufsunfällen gutgeheissen. Gewisse veraltete Bestimmungen wurden aufgehoben, andere an die aktuellen Normen angepasst.

  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei der Verwendung von Bolzensetzwerkzeugen mit Treibladungen: Seit vielen Jahren entspricht diese Verordnung nicht mehr den aktuellen technischen Normen und wurde nicht mehr beachtet. Daher wurde diese Verordnung, die veraltete Anforderungen an die Technik und die Anwendung enthält, aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt per 15. Mai 2012. Anstelle der Verwendervorschriften der Bolzensetzverordnung gelten jene über die Verwendung von Arbeitsmitteln nach den Bestimmungen der Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Art. 24 - 32b VUV). Im gleichen Sinne gelten die Vorschriften über das Inverkehrbringen (d.h. Konstruktionsvorschriften) nach den Bestimmungen der Verordnung vom 2. April 2008 über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV).
  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV): Die gesetzlichen Grundlagen für die Vollzugsdatenbank (VDB) wurden an die aktuellen Bestimmungen für die Führung einer Vollzugsdatenbank angepasst. Dabei geht es darum, die Datenerfassung zu automatisieren, den Inhalt der Daten festzulegen und den Zugang zu diesen Daten durch die Durchführungsorgane zu regeln. Diese Änderungen treten am 15. Mai 2012 in Kraft

 


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