Sozialversicherungsabkommen mit Japan tritt am 1. März 2012 in Kraft

Bern, 13.01.2012 - Nach der Ratifikation durch beide Staaten tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Japan am 1. März 2012 in Kraft. Es unterstützt den wirtschaftlichen Austausch zwischen der Schweiz und Japan, indem es den Einsatz von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat erleichtert.

Das am 22. Oktober 2010 in Bern unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen mit Japan basiert auf den gleichen Grundsätzen wie die übrigen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Es bezieht sich auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung sowie die Krankenversicherung. Das Abkommen regelt insbesondere den gegenseitigen Export von Rentenleistungen, die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats, die anwendbaren Rechtsvorschriften und die gegenseitige Verwaltungshilfe.


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