Massnahmen im Gesundheitswesen greifen: Prämienanpassung 2012 moderat

Bern, 28.09.2011 - Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden 2012 um durchschnittlich 2,2 Prozent angepasst, was monatlich rund 8 Franken 20 Rappen entspricht. Je nach Kanton liegt die Prämienentwicklung in einer Bandbreite zwischen minus 1 und 5,5 Prozent. Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern EDI, zog eine positive Bilanz der bisherigen Sparmassnahmen und wies auf die weiteren geplanten Reformen hin, um Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern und damit das Sparpotenzial besser auszuschöpfen.

Die durchschnittliche Prämienerhöhung von 2,2 Prozent für 2012 gilt für die Prämie von Erwachsenen mit einer Minimalfranchise von 300 Franken inkl. Unfalldeckung. Dieser Anstieg liegt deutlich unter dem mehrjährigen Durchschnitt von 5,3 Prozent und ist seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG 1996 die zweitniedrigste Anpassung. Sie beträgt nur noch rund ein Drittel der letztjährigen Anpassung von 6,5 Prozent.

In sieben Kantonen (BE, GR, NE, OW, TG, TI und VD) liegen die Prämienanpassungen unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt, die Veränderungen bewegen sich hier in einer Bandbreite zwischen minus 1 und 2 Prozent. In weiteren acht Kantonen (AG, BL, GE, LU, SH, SO, SZ und VS) beträgt die durchschnittliche Prämienanpassung 2,2  bis 2,8 Prozent. Die übrigen 11 Kantone (AI, AR, BS, FR, GL, JU, NW, SG, UR, ZG und ZH) verzeichnen überdurchschnittliche, aber ebenfalls relativ moderate Anpassungen von 3,1 bis 5,5 Prozent.

Die Prämien für Kinder werden im Schnitt um 1,4 Prozent angepasst, was pro Monat rund 1 Franken 30 Rappen entspricht.. Bei den jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren sind es 4,4 Prozent (rund Fr. 14.60 / Monat). Im Vergleich dazu betrug in den letzten zwei Jahren die Anpassung jeweils mehr als 10 Prozent. Bei den jungen Erwachsenen ist der deutlichere Anstieg darauf zurückzuführen, dass sie viel zum Risikoausgleich beitragen und daher mehrere Krankenversicherer die Prämienrabatte für diese Alterskategorie erneut gesenkt haben. Zur Verbesserung dieser Situation prüft das EDI Massnahmen und trägt dabei den neuen Regelungen im verbesserten Risikoausgleich unter Berücksichtigung der erwarteten Wirkung der Vorlage Managed Care Rechnung.

Die genannten Durchschnittswerte bieten nur einen Anhaltspunkt für die Prämienentwicklung und zeigen eine Tendenz auf einer über die Jahre vergleichbaren Basis auf. Die Prämienentwicklung für den einzelnen Versicherten weicht jedoch je nach Versicherungsmodell davon ab.

Bei der Genehmigung der Prämien achtet die Aufsichtsbehörde auf die finanzielle Sicherheit der Krankenversicherer und die voraussichtliche Kostenentwicklung. Wie schon 2010 und 2011 sind die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auch 2012 kostendeckend. Auch die Reserveanforderungen werden voraussichtlich alle Versicherer bis Ende 2012 wieder erfüllen. Der Nachholbedarf der letzten Jahre ist somit abgeschlossen.

Bei den diesjährigen Prämieneingaben mussten die Versicherer zwei neuen Umständen Rechnung tragen: Erstens tritt auf 1. Januar 2012 die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Die Krankenversicherer und die Kantone übernehmen demnach die Vergütung der stationären Behandlungen in allen Listenspitälern zu festgesetzten Anteilen. Die Auswirkungen auf die Prämien fallen dabei kantonal sehr unterschiedlich aus. Im Übergang wird mit einem Prämieneffekt von 1% gerechnet. Dieser Wert ist aber insbesondere wegen den noch nicht feststehenden Spitaltarife und Spitalplanung noch mit Unsicherheit behaftet. Tendenziell zeigt sich, dass in Kantonen, in denen einige private Spitäler neu vom Kanton mitfinanziert werden, der Prämienanstieg tiefer ausfällt, weil dies gleichzeitig die Krankenversicherung entlastet.

Zweitens haben die Versicherer in der Prämienberechnung den verfeinerten Risikoausgleich eingerechnet, der ab nächstem Jahr gilt. Dieser berücksichtigt neben Alter und Geschlecht der Versicherten als weiteres Kriterium den Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr von mehr als drei Tagen.

Positive Bilanz über getroffene Massnahmen

In Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Prämienanpassungen zog Bundesrat Didier Burkhalter eine erste Bilanz über die bisherigen kurzfristigen Sparmassnahmen bei den Medikamenten, den Laboranalysen oder den Mitteln und Gegenständen. In Zukunft soll der Anteil der Generika an den verkauften Medikamenten weiter erhöht werden. Der Mechanismus zur Senkung der Medikamentenpreise wurde dynamischer gestaltet. Allein damit sollen im Verlauf der nächsten Jahre jährlich rund 230 Millionen Franken eingespart werden. Weiter werden Patentabläufe das Generikapotenzial erhöhen und den dynamisch gestalteten Preismechanismus weiter unterstützen.

Gleichzeitig wies Bundesrat Burkhalter darauf hin, dass damit nur ein Etappensieg erreicht worden sei. Gefordert seien weiterhin alle Beteiligten im Gesundheitswesen. Um die Kosten langfristig in den Griff zu bekommen, seien grundlegende Reformen nötig, mittel- und langfristigen Massnahmen, um die Qualität im schweizerischen Gesundheitswesen weiter zu verbessern und damit das Sparpotenzial besser auszuschöpfen. Zu diesen Reformen und Massnahmen gehört unter anderem die Managed Care Vorlage mit einem zusätzlich verfeinerten Risikoausgleich, die im Parlament am Freitag zur Schlussabstimmung kommt. Dazu kommt ein neues Aufsichtsgesetz, zu dem der Bundesrat die Botschaft bis Ende Jahr verabschieden wird. Ebenfalls dazu gehören das Präventionsgesetz, das noch vom Ständerat behandelt werden muss, und das elektronische Patientendossier, das sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet.

Weiter ist geplant, die Unterschiede zwischen Kantonen, in denen die Versicherten in der Vergangenheit zu viel oder zu wenig Prämien bezahlt haben, innerhalb von sechs Jahren anzugleichen. Die Angleichung erfolgt im Umfang von rund einer Milliarde Franken mittels eines Prämienzuschlages respektive -abschlags. Der Zuschlag ist dabei maximal so hoch wie die Rückerstattung der Umweltabgaben. Die entsprechende Botschaft soll ebenfalls bis Ende Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden.

Information der Versicherten
Bis Ende Oktober 2011 müssen die Krankenkassen ihre Versicherten individuell über die 2012 geltenden Prämien, die Wahlfranchisen und die in diesem Zusammenhang gewährten Rabatte informieren. Die Versicherten haben anschliessend bis Ende November 2011 Zeit, ihre Versicherung zu kündigen oder eine andere Versicherungsform zu wählen.

Bis zum 31. Oktober 2011 informieren die Krankenversicherer ihre Versicherten über deren individuelle Prämien 2012. Versicherte können sich über das Internet unter www.priminfo.ch oder in Papierform (vgl. Bestellmöglichkeiten) über die Prämien 2012 informieren.

1.     Prämienrechner
Auf www.priminfo.ch steht der breiten Öffentlichkeit ein Prämienrechner mit diversen Funktionen zur Verfügung. Grundlage sind die vom BAG genehmigten Prämien der Grundversicherung aller Krankenversicherer für 2012. Die Versicherten können sich über die verschiedenen Versicherungsangebote aller Krankenversicherer informieren. Sie können die jeweiligen Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotential berechnen. Dazu genügt die Angabe von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell, Franchise und aktueller Krankenversicherung. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann bei der Krankenkasse online eine Offerte für die Grundversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an die Krankenkasse senden. Den Krankenversicherern entstehen dabei keine Vermittlungskosten.

2.     Prämienberatung
Die Dokumentation "Prämienberatung" liefert zudem Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist ebenfalls auf dem Internet unter www.priminfo.ch zu finden oder in Papierform bestellbar.

3.     Hotline
Unter der Nummer 031 / 324 88 01 ist eine Hotline in Betrieb, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können.

4.     Übersicht über die Prämien 2012
Den Versicherten, steht unter www.priminfo.ch eine "Prämienübersicht 2012" zur Verfügung, die auch in Papierform bestellt werden kann (vgl. Bestellmöglichkeiten).
Sie enthält die Prämien aller Versicherer und weitere Informationen wie:

- Hinweise zu Kündigungsfristen
- Sparmöglichkeiten
- Listen der HMO-Standorte und Hausarztnetze
- Verzeichnis der Krankenversicherer
- Adressen der für die Prämienverbilligung zuständigen kantonalen Stellen

Bestellmöglichkeiten:
- per E-Mail: priminfo@bag.admin.ch
- per Telefon: 031 / 324 88 01, vom 28. September bis 31. Dezember 2011 zu Bürozeiten
- per Fax: 031 / 324 88 00, vom 28. Oktober bis 31. Dezember 2011, mit Angabe des gewünschten Kantons
- schriftlich: Bundesamt für Gesundheit, Prämien-Service, 3003 Bern, mit Angabe des gewünschten Kantons und einer an die Bezügerin / den Bezüger adressierten Selbstklebeetikette (bitte keine Couverts schicken)



Adresse für Rückfragen

BAG, Andreas Faller, Leiter des Direktionsbereichs Kranken- und Unfallversicherung, Tel. 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

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