Erweitertes Nationalstrassennetz soll mit höherem Vignettenpreis finanziert werden

(Letzte Änderung 31.03.2011)

Bern, 31.03.2011 - Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen steigen stetig an. Mit der für 2014 geplanten Überführung von rund 400 Kilometern bestehender Strecken ins Nationalstrassennetz und den damit verbundenen Ausbauten erwachsen dem Bund zusätzliche Kosten von jährlich rund 275 Millionen Franken. Um die Finanzierung zu sichern, schlägt der Bundesrat vor, die Autobahnvignette auf 100 Franken zu erhöhen und eine Zweimonatsvignette von 40 Franken zu schaffen. Zu diesem Zweck soll das Gesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen angepasst werden. Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes Nationalstrassennetz. Angesichts der starken Beanspruchung und der wachsenden Mobilität muss es jedoch erweitert und verbessert werden. Um diese Arbeiten zu finanzieren, braucht es mehr Mittel. Im Moment verfügt die Strassenkasse zwar noch über Rückstellungen. Da die Erträge für die Nationalstrassen den Bedarf inzwischen aber nicht mehr decken, gehen die Rückstellungen zurück. Die zur Verfügung stehenden Gelder werden bald nicht mehr reichen, um die Kosten zu decken. Der Bundesrat hat daher Anfang Jahr beschlossen, zur Finanzierung der rund 400 Kilometer Strassen, die 2014 mittels „Neuem Netzbeschluss“ an den Bund übergehen sollen, die Autobahnvignette zu erhöhen und eine Kurzzeitvignette zu schaffen. So können die Mehrkosten von jährlich rund 275 Millionen Franken finanziert werden, die beim Bund für Betrieb, Unterhalt und Ausbau anfallen. Rund 30 Millionen werden von den Kantonen getragen, wie bereits nach der Vernehmlassung zum Netzbeschluss festgelegt worden war.  Die Änderungen beim Vignettenpreis erfordern eine Anpassung des Gesetzes über die Abgabe und Benützung von Nationalstrassen. Der Bundesrat hat dazu heute die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. 

Grundzüge der Vorlage 

Der Bundesrat schlägt vor, den Preis für die Jahresvignette auf 100 Franken zu erhöhen. Gleichzeitig soll eine Zweimonatsvignette zu 40 Franken geschaffen werden. Eine solche Stückelung drängt sich auf, weil Automobilisten, die das Nationalstrassennetz nur für kurze Zeit benutzen, erfahrungsgemäss nicht bereit sind, eine teurere Vignette zu kaufen und sonst Umwege fahren. Vom System her schlägt der Bundesrat vor, bei der Klebevignette zu bleiben. Er nutzt die Vernehmlassung aber auch dazu, um von den interessierten Kreisen zu erfahren, was sie von einem allfälligen Übergang zu einer elektronischen Vignette halten.  

Der Bundesrat erachtet die Preisanpassungen als vertretbar. Das Nationalstrassennetz wurde seit der letzten Vignetten-Erhöhung 1995 stark erweitert und verbessert. Er will die Mittel aber nicht auf Vorrat beschaffen: Die Vignette soll erst dann verteuert werden, wenn die Rückstellungen der zweckgebundenen Mittel in der Strassenkasse unter die Schwelle von 1 Milliarde Franken fallen und eine bessere finanzielle Absicherung unumgänglich ist. Das dürfte etwa 2015 der Fall sein.

Klebevignette 

Das System der Klebevignette ist einfach in der Handhabung und wird grundsätzlich gut akzeptiert. Deshalb bleibt der Bundesrat bei dieser Lösung. Die 1985 eingeführte Jahresvignette, die 1995 von 30 auf 40 Franken erhöht wurde, soll neu 100 Franken kosten. Zusätzlich soll eine Zweimonatsvignette zu 40 Franken geschaffen werden. Deren Gültigkeit beginnt mit dem Tag, an dem ein Loch in die Vignette gestanzt wird. Die Einführung einer Zweimonatsvignette bedingt an der Grenze an einzelnen Stellen bauliche Massnahmen, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass ausländische Automobilisten die Kurzzeitvignette direkt an der Grenze kaufen werden. Heute organisieren sie sich die Vignette meist schon vorher. Die Autobahnvignette kann bei rund 12‘000 in- und ausländischen Anbietern erworben werden.  

Elektronische Vignette 

Da die elektronische Erhebung von Strassenabgaben inzwischen erprobt ist und in anderen Ländern erfolgreich läuft, möchte es der Bundesrat nicht unterlassen, mit der Vernehmlassung auch ein für die Schweiz mögliches elektronisches Erhebungssystem vorzustellen: Eine e-Vignette zu einem Jahrespreis von 100 Franken und eine Zweimonatsvignette zu 40 Fran­ken. Bei diesem System würde die Kontrollschildnummer in einer Datenbank registriert. Die Vignette wäre nicht mehr physisch vorhanden, sondern würde virtuell registriert, und Kontrollen würden hauptsächlich mittels Kamerasystemen erfolgen. Der Verkauf der Vignette könnte sowohl per Internet oder Automat als auch über bediente Verkaufsstellen erfolgen.   

Intensivierung der vignettenspezifischen Kontrollen 

Heute wird die Einhaltung der Vignettenpflicht in der Regel nur im Rahmen von generellen Strassenverkehrs- und Zollkontrollen überprüft. Diese Kontrolldichte reicht bei einer Erhöhung der Jahresabgabe und mit Einführung einer zeitlichen Stückelung nicht aus. Erfahrungen anderer Ländern zeigen, dass die Kontrolltätigkeit intensiviert werden muss, wenn man Missbräuche gering halten möchte.Der „Neue Netzbeschluss“ sieht vor, 2014 folgende 400 Kilometer bestehender Strassen dem Bund zu übertragen: 

  • H21  Martigny - Gd. St-Bernard
  • H15  Schaffhausen - Thayngen
  • H6    Bern/Schönbühl - Biel
  • H20  Neuchâtel -Le Locle - Col des Roches
  • H223   Spiez - Kandersteg
  • H509   Goppenstein - Gampel
  • H338   (Hirzel) Baar - Wädenswil
  • H394   Mendrisio - Stabio / Gaggiolo
  • H406, H13  Bellinzona - Locarno
  • H14  Grüneck - Meggenhus
  • Kantonale Autostrasse A53  Brüttisellen - Wetzikon - Rüti
  • Kantonale Autostrasse A53  Rüti ZH - Reichenburg
  • H8   St. Gallen - Winkeln - Appenzell
  • H18  Delémont Est - Hagnau
  • H17  Niederurnen - Glarus
  • H2   Pratteln – Liestal – Sissach
  • H5   Aarau - Aarau-Ost
  • H417, H3  Thusis - Silvaplana
  • H10  Thielle – Murten

 


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