Laufende Vernehmlassungen und Anhörungen
Eidgenössisches Departement des InnernEidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement des Innern
- Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände
-
Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Teilrevision der Tabakverordnung: Die geplante Änderung soll einen Beitrag zur Brandverhütung in der Schweiz leisten. Ziel ist es, die Anzahl Toter und Verletzter von durch Zigaretten ausgelösten Bränden zu reduzieren.
Teilrevision der Verordnung über kosmetische Mittel: Wir beabsichtigen, diese Verordnung an das europäische Recht und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Zudem sind kleinere Korrekturen vorgesehen.
Totalrevision des schweizerischen Spielzeugrechts: Die Aufrechterhaltung des Bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) setzt voraus, dass beide Vertragsparteien materiell gleichwertige Bestimmungen haben. Die Schweiz plant die Umsetzung der neuen europäischen Spielzeug-Richtlinie.
Frist: 01.03.2012
SR 817.02 | SR 817.023.31 | SR 817.025.21 | SR 817.044.1 | SR 817.06
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 5 | Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 5 | Bericht 4 | Bericht 1 | Bericht 2 | Bericht 3 | Begleitschreiben | Adressatenliste | Antwort-Formular | Infoveranstaltung
Auskünfte bei: Mark Stauber Tel: 031 322 95 59 Fax: 031 322 95 74 e-mail: Internet: www.lm-revisionen.admin.ch/
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Verbraucherschutz, 3003 Bern, Tel: 031 322 05 05, Fax: 031 322 95 74, e-mail: , Internet: www.lm-revisionen.admin.ch/
- Teilrevision der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Ab dem 1. Dezember 2012 müssen die Stoffe nach dem Global harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Damit die in diesem Zusammenhang anwendbaren europäischen Bestimmungen genau angegeben und die Folgepflichten (Bestimmungen betreffend die Verwendung, Meldepflicht) im Sinne der neuen Kennzeichnung angepasst werden können, ist eine Revision der ChemV erforderlich. Weitere Änderungen sollen – soweit möglich – sicher stellen, dass das Gesundheits- und Umweltschutzniveau in der Schweiz nicht hinter der Entwicklung in der EU (REACH) zurückbleibt.
Frist: 31.03.2012
SR 813.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage B3 | Vorlage B2 | Vorlage B1 | Vorlage A | Bericht B | Bericht A | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Olivier Depallens Tel: 031 322 96 33 Fax: 031 322 97 00 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Chemikalien, Stationsstrasse 15, 3003 Bern, Anita Riedo, Tel: 031 322 96 40, Fax: 031 324 90 34, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Bericht über die Zukunft der 2. Säule
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.
Frist: 09.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen
Auskünfte bei: Martina Stocker Tel: 031 325 59 10 Fax: 031 324 15 88 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstr. 20, 3003 Bern, Martina Stocker, Tel: 031 325 59 10, Fax: 031 324 15 88, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Die integrationsrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 sowie einzelne Bestimmung im Zusammenhang mit der Zulassung, der Aufenthaltsbewilligung, der Niederlassungsbewilligung, dem Familiennachzug und der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an vorläufig aufgenommene Personen sowie verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen sind an den Integrationsplan des Bundes anzupassen. Dabei soll die Integration im Sinne des Grundsatzes von Fördern und Fordern verbindlicher gestaltet werden. Einige Bestimmungen sollen von der Verordnungsstufe auf die Gesetzesstufe angehoben werden.
Frist: 23.03.2012
SR 142.20
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste | Fragekatalog
Auskünfte bei: Sandor Horvath Tel: 031 325 11 56 Fax: 031 325 07 41 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Abteilung Integration, Quellenweg 6, 3003 Bern, Sandra Kästli, Tel: 031 325 97 83, Fax: 031 325 07 41, e-mail: , Internet: www.bfm.admin.ch
- Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
In Erfüllung von zwei Motionen werden Änderungen in zwei Bereichen vorgeschlagen. 1. Selbstständiger Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite durch den Bundesrat: die bestehenden Kategorien in Art. 7a Abs. 2 RVOG werden präzisiert und eine Liste von Negativkriterien wird in einem neuen Absatz aufgenommen. 2. Vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge: das Parlamentsgesetz wird in dem Sinn geändert, dass der Bundesrat auf die vorläufige Anwendung verzichtet, wenn sich die beiden zuständigen Kommissionen mit einem Mehr von zwei Dritteln der Mitglieder dagegen aussprechen.
Frist: 12.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Anne Benoit / Lisbeth Sidler Tel: 031 322 53 62 / 322 43 92 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz BJ, Fachbereich I für Rechtsetzung, Bundesrain 20, 3003 Bern, Anne Benoit / Lisbeth Sidler, Tel: 031 322 53 62 / 322 43 92, e-mail:
- Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz)
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes sollen die Befugnisse der Meldestelle für Geldwäscherei bezüglich des Informationsaustausches mit ausländischen Meldestellen und mit den Finanzintermediären präzisiert werden.
Frist: 27.04.2012
SR 955.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Judith VONEY (Stellvertretung: Stiliano ORDOLLI) Tel: 031 323 40 40 Fax: 031 323 39 39 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: MROS, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Judith VONEY (Stellvertretung: Stiliano ORDOLLI), Tel: 031 323 40 40, Fax: 031 323 39 39, e-mail:
- Verordnung über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSV)
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Das von der vereinigten Bundesversammlung in der Wintersession 2011 verabschiedete Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz) sieht die Einrichtung einer zentralen Zeugenschutzstelle beim Bund vor. Diese soll zuständig sein für die einheitliche Durchführung von Zeugenschutzprogrammen im Rahmen von Strafverfahren des Bundes und der Kantone. Im Verordnungsrecht zum Zeugenschutzgesetz wird unter anderem die finanzielle Beteiligung der einzelnen Kantone am Betrieb der Zeugenschutzstelle festgelegt und bestimmt, welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Zeugenschutzstelle abzugelten sind.
Frist: 30.04.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Ewa Krenger Tel: 031 324 16 98 Fax: 031 324 03 62 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Doris Hofstetter, Tel: 031 325 36 31, Fax: 031 324 03 62, e-mail: , Internet: www.fedpol.admin.ch
- Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Bundesrechts erlässt nach revidiertem Recht der Bundesrat Bestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens (Art. 408 Abs. 3 revZGB).
Frist: 07.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Natascia Nussberger Tel: 031 325 88 61 Fax: 031 322 42 25 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
- Totalrevision der Verordnung vom 20. Januar 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Die wesentlichsten Änderungen sind: Wiedereinführung von Reisegründen für vorläufig aufgenommene Personen, die reisen möchten; Ausstellung eines biometrischen «Passes für eine ausländische Person» für schriftenlose vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende für eine bewilligte Reise; weitere Anpassungen aufgrund der Biometrievorgaben für Reisedokumente sowie Änderungen bei der Erhebung von Gebühren.
Frist: 12.03.2012
SR 143.5
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Marazzato Nicole / Favre Sandrine Tel: 031 325 89 14 / 031 325 85 07 Fax: +41 31 325 92 38 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Sektion Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern, Gabriela Roth, Janine Schmutz, Hatidze Demiri, Sekretariat DB MP, Tel: 031 325 93 78, Fax: +41 31 325 92 38, e-mail: , Internet: www.bfm.admin.ch
- Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zuständigkeitsgesetz, ZUG)
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Vernehmlassung
Behörde: Parlament Form: Schriftliches Verfahren
Der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfeleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton Wohnsitz haben oder sich dort aufhalten, und von diesem unterstützt werden. Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons soll ersatzlos aufgehoben werden.
Frist: 16.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Christina Leutwyler / Dieter Biedermann Tel: 031 322 98 40 / 031 322 47 50 Fax: 031 322 98 72 / 031 322 84 01 e-mail: Internet: www.parlament.ch / www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik - RSPM, Bundesrain 20, 3003 Bern , Jonas Amstutz, Tel: 031 322 41 37, Fax: 031 322 78 37, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Der Bericht skizziert Leitlinien und Massnahmen für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015. Der Berichtsentwurf wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erarbeitet.
Frist: 20.02.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Patrick Gansner Tel: 031 324 40 38 e-mail: Internet: www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/departement/organisation/gensec/sipol.html
Unterlagen können bezogen werden bei: Generalsekretariat VBS, Sicherheitspolitik, Bundeshaus Ost, 3003 Bern, Beatrice Trösch, Tel: 031 324 75 17, e-mail: , Internet: www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/departement/organisation/gensec/sipol.html
- Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Das Parlament hat am 17. Dezember 2010 das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten verabschiedet. Gestützt auf diese neue gesetzlichen Grundlage ist eine Ausführungsverordnung zu erlassen.
Frist: 31.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Markus Feller Tel: 032 327 63 79 Fax: 032 327 61 99 e-mail: Internet: www.baspo.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sport, Rechtsdienst, 2532 Magglingen, Markus Feller, Tel: 032 327 63 79, Fax: 032 327 61 99, e-mail: , Internet: www.baspo.admin.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV)
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung beinhaltet die Umsetzung des mit dem Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen angenommenen Artikels 129 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG). Sie richtet sich an die Arbeitgeber, welche ihren Mitarbeitenden echte und unechte Mitarbeiterbeteiligungen einräumen. Die MBV bietet sowohl für die Arbeitgeber wie auch für die Arbeitnehmer den Vorteil, dass die bisher schon vorhandenen Pflichten konkretisiert und in einem übersichtlich gegliederten Verordnungstext aufgeführt sind.
Frist: 02.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: A3 | A2 | A1 | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Max Kramer Tel: 031 322 73 91 Fax: 031 322 64 50 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Stabstelle Gesetzgebung DVS, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Ursula Rossel, Tel: 031 322 73 10, Fax: 031 322 64 50, e-mail: , Internet: www.estv.admin.ch
- 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
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Vernehmlassung
Behörde: Parlament Form: Schriftliches Verfahren
Nachdem die Eidgenössischen Räte im Rahmen der «Too big to fail»-Vorlage bereits die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital beschlossen haben, soll mit dieser Vorlage nun auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden. Die Vorlage entspricht dem ersten Punkt der parlamentarischen Initiative zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer.
Frist: 10.05.2012
SR 641.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Urs Jendly / Martin Däpp Tel: 031 322 73 35 / 031 322 73 88 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Iris Hollinger, Tel: 031 322 83 20, Fax: 031 322 83 55, e-mail: , Internet: www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-legislativkommissionen/kommission-fuer-wirtschaft-und-abgaben-wak/Seiten/default.aspx
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG)
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Artikel 64a der Bundesverfassung gibt dem Bund den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen, die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern, und die Aufgabe, auf Gesetzesstufe Bereiche und Kriterien festzulegen. Der Vorentwurf zu einem Weiterbildungsgesetz löst diesen Auftrag ein.
Frist: 13.04.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Thomas Baumeler Tel: 031 322 29 37 e-mail: Internet: www.bbt.admin.ch/weiterbildung
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstr. 27, 3003 Bern, Theres Kuratli, Tel: 031 324 20 86, e-mail: , Internet: www.bbt.admin.ch/weiterbildung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Postverordnung
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz vom 17. Dezember 2010; insbesondere zum Umfang der Grundversorgung, zur Presseförderung, zur Meldepflicht der Anbieterinnen von Postdiensten, zum Zugang zu Postfachanlagen und zur Behördenorganisation.
Frist: 23.04.2012
SR 783.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Roland Wittwer / Anita Kummer Tel: 031 322 55 26 / 031 322 33 82 Fax: 031 324 26 92 e-mail: Internet: www.uvek.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Generalsekretariat UVEK, Bundeshaus Nord, Kochergasse 10, 3003 Bern, Anita Kummer / Sonja Pfäffli, Tel: 031 322 33 82 / 031 322 55 12, Fax: 031 324 26 92, e-mail: , Internet: www.uvek.admin.ch
- Revision der Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie mit Eisenbahnen und Seilbahnen – Einführung des Konformitätsbewertungssystems für Gefahrgutumschliessungen
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat entschieden, die "RICHTLINIE 2010/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte" zu übernehmen. Zudem hat er den parlamentarischen Vorstössen Giezendanner (05.3388) und Theiler (06.3470) zugestimmt, die verlangen, dass die Durchführung von Prüfungen durch private Unternehmen bei Tanks und anderen Gefahrgutumschliessungen ermöglicht wird. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die dazu notwendigen Anpassungen im Gefahrgutrecht vorzunehmen.
Frist: 31.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Vorlage | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Tobias Schaller Tel: 031 322 54 86 Fax: 031 324 12 48 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr, Sektion Umwelt, 3003 Bern, Markus Ammann, Tel: 031 323 21 64, Fax: 031 324 12 48, e-mail: , Internet: www.bav.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung betrifft die Nachfolgeregelung der Abgabebefreiung bei Massnahmen zur Verminderung der Emissionen (Art. 9 VOCV) ab 1.1.2013. Daneben ist eine Reihe von kleineren Anpassungen vorgesehen, die der administrativen Vereinfachung und der Verankerung der Vollzugspraxis auf Verordnungsebene dienen. Ausserdem werden die Listen jener Stoffe und Produkte aktualisiert, die der Abgabe unterliegen (Positivlisten), u.a. soll der Stoff Styrol aus der Stoff-Positivliste gestrichen werden.
Frist: 30.03.2012
SR 814.018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Romina Schwarz Tel: 031 322 75 52 Fax: 031 322 99 81 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/voc/
Unterlagen können bezogen werden bei: BAFU, Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung, 3003 Bern, Romina Schwarz, Tel: 031 322 75 52, Fax: 031 322 99 81, e-mail: , Internet: www.bafu.admin.ch/voc/
- Verordnung des UVEK über die risikogerechte Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte
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Anhörung
Behörde: Departement Form: Schriftliches Verfahren
Die risikogerechte Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte wird von 1.71% für das Tarifjahr 2012 auf 1.64% für das Tarifjahr 2013 gesenkt. Diese Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit der ElCom, welche gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b StromVV zwingend zu konsultieren ist. Die Preisüberwachung ist mit der Berechnung und dem Vorgehen des BFE ebenfalls einverstanden.
Frist: 15.02.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Peter Ghermi Tel: 031 322 56 24 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: bfe.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Abteilung Energiewirtschaft, Herr Peter Ghermi, 3003 Bern
- 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay)
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Vernehmlassung
Behörde: Parlament Form: Schriftliches Verfahren
Gemäss dem Vorentwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes sollen Bauten und Anlagen eines bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbes, die der Haltung von Pferden dienen, als zonenkonform erklärt werden, wenn der Landwirtschaftsbetrieb über Weiden und eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage verfügt. Was die Nutzung der Pferde anbelangt, sollen diese Landwirtschaftsbetriebe in Zukunft einen befestigten Platz für die auf dem Betrieb gehaltenen Pferde errichten dürfen.
Frist: 05.03.2012
SR 700
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Scheidegger Stephan, Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 Bern Tel: 031 322 40 65 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern , Laetitia Kohler, Tel: 031 322 97 68, Fax: 031 322 98 72, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- 10.470 Pa.Iv. Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe (von Siebenthal)
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Vernehmlassung
Behörde: Parlament Form: Schriftliches Verfahren
Es soll eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald erlassen werden, mit dem Ziel, die Errichtung von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald, zu denen insbesondere gedeckte Energieholzlager zählen, zu regeln. Diese Bauten können bewilligt werden, sofern sie der lokalen Bewirtschaftung des Waldes dienen, für die Baute ein Bedarf ausgewiesen, der Standort im Wald zweckmässig und die Dimensionierung den örtlichen Verhältnissen angepasst ist. Schliesslich dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen gegen die Einrichtung sprechen.
Frist: 30.03.2012
SR 921.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Bruno Röösli Tel: 031 323 84 07 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern , Laetitia Kohler, Tel: 031 322 97 68, Fax: 031 322 98 72, e-mail: , Internet: www.parlament.ch