Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Laufende Vernehmlassungen und Anhörungen

Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Eidgenössisches Departement des Innern

Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Die 6. IV-Revision ist nach der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung der dritte Schritt eines ausgewogenen Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Damit soll ab 2018 das Defizit der IV beseitigt und die Rechnung ausgeglichen sein.
Frist: 15.10.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste

Auskünfte bei: Rosalba Aiello Lemos Cadete Tel: 031 322 85 49 Fax: 031 322 37 15 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstr. 20, 3003 Bern
Änderung der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV)

Anhörung
Behörde: Amt    Form: Schriftliches Verfahren
Es werden bisherige Bestimmungen der SAMV an die neuen wissenschaftlichen Gegebenheiten und an die infolge des Erlasses des Gentechnikgesetzes nötige Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen ("Schwesterverordnung" der SAMV) angepasst.
Frist: 15.10.2010
  SR 832.321
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Gubser Marianne Tel: 031 322 36 46 Fax: 031 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und Änderung des Waffengesetzes (Vorlage II)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Das UNO-Feuerwaffenprotokoll und das UNO-Rückverfolgungsinstrument wollen mit der Festlegung von Mindeststandards eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen schaffen und so ein effizientes Vorgehen im Kampf gegen illegale Waffenherstellung und gegen den illegalen Waffenhandel ermöglichen. Der Bundesrat beschloss 2008, die Verpflichtungen aus den beiden Vorlagen ins schweizerische Recht umzusetzen. Die Unterzeichnung des UN0-Feuerwaffenprotokolls durch die Europäische Gemeinschaft führte zur Anpassung der EG-Waffenrichtlinie. Mit deren Übernahme und Umsetzung wird das UN0-Feuerwaffenprotokoll bereits weitgehend umgesetzt. Unterschiedliche Geltungsbereiche und Inhalte ergeben aber zusätzlichen Anpassungsbedarf. Diese Revision beinhaltet in einer Vorlage I die Genehmigung des UNO-Feuerwaffenprotokolls, die Ermächtigung des Bundesrates, den Beitritt der Schweiz zum Protokoll zu erklären und dessen Umsetzung in nationales Recht. Die einzige erforderliche Gesetzesänderung zur Umsetzung des UNO-Rückverfolgungsinstruments wird in Vorlage II aufgenommen: Im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme wird die Aufbewahrungsdauer für Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Waffe verlängert. Zudem wird eine Änderung des Waffengesetzes unterbreitet, deren Notwendigkeit sich im Zuge der auf Verordnungsstufe erfolgten Umsetzung der Vorgaben von zwei Schengen-Weiterentwicklungen, der FRONTEX- und der RABIT-Verordnung ergeben hat.
Frist: 02.09.2010
Eröffnung
  Publikation:  BBl 2010 3446 (01.06.2010)
  Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste | UNO-Feuerwaffenprotokoll | UNO-Rückverfolgungsinstrument
  SR 514.54

Auskünfte bei: Tomislav Mitar Tel: 031 323 59 93 Fax: 031 324 03 62 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei (fedpol), Stab/Rechtsdienst und Datenschutz, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern , Daniel Strässler, Tel: 031 324 07 86, Fax: 031 324 03 62, e-mail: , Internet: www. fedpol.admin.ch
Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b BV über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Am 30. November 2008 haben Volk und Stände die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ und einen neuen Artikel 123b BV angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, diese als zu unpräzis erachtete Bestimmung auf Gesetzesstufe zu konkretisieren, um namentlich die Rechtssicherheit zu garantieren. Der Vorentwurf, welcher aus einer Änderung des Artikels 101 StGB besteht, sieht vor, strafbare Handlungen nach den Artikeln 187 Ziffer 1, 189, 190 und 191 StGB als unverjährbar zu erklären, wenn sie an Kindern unter 10 Jahren begangen worden sind.
Frist: 04.10.2010
Eröffnung
  Publikation:  BBl 2010 3930 (08.06.2010)
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
  SR 311.0

Auskünfte bei: Schmocker Alexis Tel: 031 322 76 43 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Zingaro Daniela, Tel: 031 322 41 19, Fax: 031 312 14 07, e-mail: , Internet: bj.admin.ch
Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Der Ausländerausweis enthält gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 ab Januar 2011 auch biometrische Daten. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen müssen gemäss der Botschaft des Bundesrates vom 18. November 2009 in drei Verordnungen konkretisiert werden: der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) und der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG). Es handelt sich darum, genau zu bestimmen, wer einen biometrischen Ausländerausweis erhält und welche Gebühren in diesem Zusammenhang erhoben werden.
Frist: 09.09.2010
Eröffnung
  Publikation:  BBl 2010 3929 (08.06.2010)
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
  SR 142.201

Auskünfte bei: Favre Sandrine Tel: 031 325 85 07 Fax: 031 324 80 47 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern , Roth Gabriela, Tel: 031 325 93 78, Fax: 031 324 80 47, e-mail: , Internet: www.bfm.admin.ch
Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Das Hauptanliegen des Vorentwurfs ist es, die Geldstrafe zurückzudrängen und deren Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe sowie die Möglichkeit des bedingten Vollzugs von Geldstrafen abzuschaffen. Im Jugendstrafrecht soll die Altersobergrenze für den Vollzug von Massnahmen von 22 auf 25 Jahre erhöht werden.
Frist: 30.10.2010
  SR 311.0 |   SR 321.1
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Gerichte | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste

Auskünfte bei: Peter Goldschmid Tel: 031 322 59 27 Fax: 031 312 14 07 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Daniela Zingaro, Tel: 031 322 41 19, Fax: 031 312 14 07, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Es ist eine Revision der VZAE bzw. der Anhänge 1 & 2 geplant. Ziel ist es, das Kontingent für Drittstaatsangehörige aufzuteilen und ein separtes Kontingent je für Drittstaatsangehörige und Dienstleistungserbringen aus EU/EFTA-Staaten über 90 Tage zu kreieren. Des Weiteren wird im Rahmen des Bundesratsentscheids zum Massnahmenpaket zur Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes vom 24. Februar 2010 ein neuer Absatz 6 im Art. 82 VZAE (Meldepflichten) geschaffen. Die vorliegende Änderung des Art. 82 VZAE bezweckt, die Anwendung der neuen AuG- bzw. AVIG-Bestimmungen zu regeln. Insbesondere grenzt sie die Situationen ein, in denen die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung dem BFM Daten der betroffenen EU/EFTA-Bürger übermittelt.
Frist: 15.10.2010
  SR 142.201
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste

Auskünfte bei: Ursina Jud / Boiana Krantcheva / Martin Hirsbrunner / Christian Scyboz Tel: 031 322 29 56 / 031 322 32 51 / 031 322 27 53 / 031 325 85 89 Fax: 031 323 58 43 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Peter Bieri, Tel: 031 325 06 35, Fax: 031 323 58 43, e-mail: , Internet: www.bfm.admin.ch
Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und der Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Automatisierte Grenzkontrolle, Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater, Informationssystem MIDES). Aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Rückführungsrichtlinie müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Betroffen sind insbesondere die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA; SR 142.281), die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1; SR 142.311) und die Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3; SR 142.314). Die Verordnungsänderungen müssen spätestens am 12. Januar 2011 in Kraft sein.
Frist: 15.09.2010
  SR 142.281 |   SR 142.311 |   SR 142.314
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Vorlage 2 Anhang | Vorlage 3 | Vorlage 4 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Blum Hanspeter Tel: 031 325 10 75 Fax: 031 324 80 47 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Fachbereich Recht, Quellenweg 6, 3006 Bern-Wabern, Internet: www.bfm.admin.ch
Teilrevision des Obligationenrechts (Verzugszins)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Der Verzugszins soll für den kaufmännischen Verkehr auf 10 % pro Jahr erhöht werden, um die Schuldner zu einer rascheren Begleichung ihrer Verpflichtungen zu motivieren
Frist: 30.11.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste

Auskünfte bei: David Rüetschi Tel: 031 322 44 18 Fax: 031 322 42 25 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Emanuella Gramengna, Tel: 031 322 41 54, Fax: 031 322 42 25, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Der auf einer Motion aus dem Parlament beruhende Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung zählt zentrale und weitgehend anerkannte Grundsätze der Grundversorgung ausdrücklich auf. Die Bestimmung hätte kaum unmittelbare rechtliche Folgen. Sie würde jedoch in genereller Form Vorgaben und Handlungsaufträge für den Bund und die Kantone formulieren und hätte in diesem Sinn im Wesentlichen politische und symbolische Bedeutung.
Frist: 30.11.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben eidgenössische Gerichte | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste | Fragenkatalog

Auskünfte bei: Christoph Bloch Tel: 031 325 78 93 Fax: 031 322 78 37 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtsetzungsbegleitung 2, Bundesrain 20, 3003 Bern, Christiane Saya, Tel: 031 322 24 72, Fax: 031 322 78 37, e-mail:
06.490 Parlamentarische Initiative. Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR

Vernehmlassung
Behörde: Parlament    Form: Schriftliches Verfahren
Die Kommission schlägt einerseits – im Sinne einer massvollen Stärkung des Konsumentenschutzes – eine moderate Verlängerung der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche beim Fahrniskauf auf zwei bzw. fünf Jahre vor. Andererseits will sie die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln einer beweglichen Sache, welche bestimmungsgemäss für ein unbewegliches Werk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, an die fünfjährige Frist anpassen, welche für den Besteller eines unbeweglichen Bauwerkes gegenüber dem Unternehmer gilt. Im Werkvertragsrecht soll wie bis anhin auf die kaufrechtlichen Bestimmungen zur Verjährung verwiesen werden. Damit soll der Problematik entgegengewirkt werden, welche von der von Ständerat Hermann Bürgi eingereichten parlamentarischen Initiative „Änderung der Verjährungsfrist im Kaufrecht. Artikel 210 OR“ (07.497) aufgegriffen wird.
Frist: 20.09.2010
Eröffnung
  Publikation:  BBl 2010 4071 (15.06.2010)
  Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
  SR 220

Auskünfte bei: Bassem Zein Tel: 031 322 36 22 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern
Verordnungen zur Strafprozessordnung (Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte)

Anhörung
Behörde: Amt    Form: Schriftliches Verfahren
Die Anlageverordnung stützt sich auf Artikel 266 Absatz 6 StPO, wonach der Bundesrat die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte regelt. Da die Strafprozessordnung in Artikel 266 bereits Vorschriften darüber enthält, wie die Strafbehörden mit beschlagnahmten Vermögenswerten und Gegenständen zu verfahren haben, und weil sich gewisse Punkte bereits aus dem Wesen der Beschlagnahme selber ergeben, besteht bloss ein geringer Regelungsbedarf im Rahmen einer Verordnung. Mit der Verordnung über die Anpassung des Verordnungsrechts im Hinblick auf das Inkrafttreten der Strafprozessordnung werden bestehende Verordnungen vor allem hinsichtlich ihrer gesetzlichen Grundlage und in redaktioneller Hinsicht an die Strafprozessordnung angepasst.
Frist: 20.10.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht 1 | Bericht 2 | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Peter Goldschmid Tel: 031 322 59 27 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Daniela Zingaro, Tel: 031 322 41 19, Fax: 031 312 14 07, e-mail:
Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG)

Anhörung
Behörde: Amt    Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat am 24. März 2010 in die Wege geleitet, durch eine Revision der VSBG gewisse Unterscheidungskriterien zwischen A- und B-Spielbanken der heutigen Situation anzupassen; unter anderem wird die Anzahl der maximal zugelassenen Geldspielautomaten in B-Spielbanken erhöht. Die im Spielbankengesetz (SBG; SR 935.52) verankerte grundsätzliche Unterscheidung bleibt bestehen. Weiter wird die Inbetriebnahme von technischen Überwachungssystemen bei Tischspielen in allen Spielbanken geregelt. Überarbeitet wurden ebenfalls die Verordnungsbestimmungen zur Gewährleistung des guten Rufs und der einwandfreien Geschäftstätigkeit der Spielbanken und der mit diesen verbundenen Personen.
Frist: 23.09.2010
  SR 935.521
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben

Auskünfte bei: Niklaus Müller Tel: 031 324 03 26 Fax: 031 323 12 06 e-mail: Internet: www.esbk.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar

Eidgenössisches Finanzdepartement

Revision des Finanzkontrollgesetzes

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Gestützt auf die Motion 07.3282 beauftragt der Bundesrat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) durchzuführen. Mit der Revision soll die bestehende Prüflücke der Finanzaufsicht bei der direkten Bundessteuer geschlossen werden. Derzeit ist kein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan für die Überprüfung in diesem Bereich explizit zuständig. Der Vorschlag passt die aus dem Jahre 1967 stammenden Artikel 16 und 17 FKG den Änderungen der vergangenen Jahre an. Die bereits bestehende und gepflegte Zusammenarbeit der EFK mit den kantonalen Finanzkontrollen wird bekräftigt. Der Vorschlag lässt Raum für eine föderative und sachbezogene Ausgestaltung der Finanzaufsicht.
Frist: 17.09.2010
Eröffnung
  Publikation:  BBl 2010 3931 (08.06.2010)
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
  SR 614.0

Auskünfte bei: Barbara Riedi Tel: 031 323 11 03 Fax: 31 323 11 01 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Finanzkontrolle, Monbijoustrasse 45, 3003 Bern, Tel: 031 323 11 11, Fax: 031 323 11 01, e-mail: , Internet: www.efk.admin.ch
Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Das geltende Alkoholgesetz soll durch ein Spirituosensteuergesetz und ein neues Alkoholgesetz ersetzt werden. Mit einem Spirituosensteuergesetz und dem Verzicht auf drei Bundesmonopole legt der Bundesrat den Grundstein für eine Liberalisierung des Ethanolmarktes sowie eine Vereinfachung des Steuer- und des Kontrollsystems. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Das schafft die Voraussetzung für eine kohärente Alkoholpolitik.
Frist: 31.10.2010
  SR 680
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht 1 | Bericht 2 | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste | Fragenkatalog

Auskünfte bei: Marianne Weber Erb Tel: 031 309 13 65 Fax: 031 309 15 00 e-mail: Internet: www.eav.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 35, 3000 Bern 9, Tel: 031 309 12 11, Fax: 031 309 15 00, e-mail: , Internet: www.eav.admin.ch

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Die PBV wird im Zusammenhang mit dem sich in parlamentarischer Beratung befindlichen UWG geändert. Einerseits werden neue Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt. Andererseits werden einzelne Regelungen, vor allem im Zusammenhang mit Preiswerbung, gelockert.
Frist: 23.09.2010
SR (geplant):  SR 942.211
Eröffnung
  Publikation:  BBl 2010 4072 (15.06.2010)
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste

Auskünfte bei: Guido Sutter Tel: 031 322 28 14 Fax: 031 324 09 56 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Recht, Effingerstrasse 1, 3003 Bern, Martine Maino, Tel: 031 322 77 70, Fax: 031 324 09 56, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch
Änderung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG). Mit der Vorlage soll die effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sichergestellt werden. Überdies sollen der Geltungsbereich der Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen angepasst werden, um die Durchsetzung internationaler Sanktionen zu verbessern. Das Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Kernenergiegesetz sollen, aufgrund ihrer engen sachlichen Verwandtschaft mit dem Embargogesetz, analog angepasst werden.
Frist: 11.10.2010
  SR 946.231
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Roland E. Vock Tel: 031 324 08 12 Fax: 031 323 51 10 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Sanktionen, Effingerstrasse 27, 3003 Bern
Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour)

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) ist am 1. Februar 1998 in Kraft getreten. Es bezweckt, die Attraktivität des touristischen Angebots zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismuslandes Schweiz zu verbessern. Bundesrat und Parlament haben das befristete Gesetz in der Vergangenheit zweimal verlängert. Es läuft Ende Januar 2012 aus. Wegen der guten Erfahrungen im Vollzug soll nun der Erlass in ein unbefristetes Gesetz umgewandelt werden.
Frist: 01.10.2010
  SR 935.22
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste

Auskünfte bei: Richard Kämpf Tel: 031 322 27 52 Fax: 031 323 12 12 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Standortförderung, Ressort Tourismus, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Susi Frischknecht, Tel: 031 322 27 58, Fax: 031 323 12 12, e-mail:
Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat    Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat will mit der Revision des Kartellgesetzes - unter anderem gestützt auf die Evaluation des KG - materielle und institutionelle Verbesserungen umsetzen. Erstes Kernelement der Vorlage ist eine Aufwertung der Institutionen zwecks Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Reform sieht die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde vor, welche die Untersuchungen führt und Antrag stellt. Ihr Antrag geht an ein neu zu schaffendes, erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht. Zweitens werden in der Teilrevision materielle Verbesserungen vorgeschlagen, die das Wettbewerbsprinzip im volkswirtschaftlichen Interesse weiter stärken sollen.
Frist: 19.11.2010
  SR 251
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste

Auskünfte bei: Sven Michal Tel: 031 324 07 92 Fax: 031 323 50 01 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: SECO, DPWW, Vernehmlassung Kartellgesetz, Effingerstrasse 1, 3003 Bern, Marie-Claire Münch, Tel: 031 322 42 27, Fax: 031 323 50 01, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch
Änderung der Maschinenverordnung (MaschV)

Anhörung
Behörde: Departement    Um die Gleichwertigkeit unter dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) beizubehalten, ist die Maschinenverordnung an die neue EU-Richtlinie 2009/127/EG anzupassen. Die neu anzufügenden Regelungen bezwecken die Minimierung der mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken für Gesundheit und Umwelt.
Frist: 13.10.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Richtlinien EU

Auskünfte bei: Daniel Ruta Tel: 043 322 21 40 Fax: 043 322 21 49 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch/themen/00385/00440/index.html?lang=de
Unterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Produktesicherheit, Stauffacherstrasse 101, 8004 Zürich , Tel: 043 322 21 40, Fax: 043 322 21 49, e-mail:
Revision der Schlachtgewichtsverordnung vom 3. März 1995

Anhörung
Behörde: Amt    Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Revision der Schachtgewichtsverordnung soll den aktuellen Gegebenheiten bei der Gewichtserfassung der Schlachttierkörper Rechnung getragen werden. Damit einhergehend soll auch eine Verbesserung und Vereinheitlichung des Vollzugs erreicht werden.
Frist: 09.09.2010
  SR 817.190.4
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Dagmar Heim Tel: 031 324 99 93 Fax: 031 323 85 94 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Margot Berchtold, Tel: 031 323 85 16, Fax: 031 323 85 94, e-mail: , Internet: www.bvet.admin.ch
Änderung der Verordnung vom 24. Januar 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst

Anhörung
Behörde: Amt    Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst trat am 1. April 2007 in Kraft. Zweck der Verordnung ist es, die Professionalität des öffentlichen Veterinärdienstes zu steigern. Die beim Vollzug dieser Verordnung gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Nachbesserungen und einzelne Modifikationen erforderlich sind.
Frist: 21.09.2010
  SR 916.402
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Metzger Nadine Tel: 031 322 45 63 Fax: 031 323 95 43 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Berchtold Margot, Tel: 031 323 85 16, Fax: 031 323 85 94, e-mail: , Internet: www.bvet.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV)

Anhörung
Behörde: Departement    Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende Einschliessungsverordnung vom 25. August 1999 ist an das Gentechnikgesetz und an die revidierte Freisetzungsverordnung anzupassen. Zudem soll der gewonnenen Vollzugserfahrung und den Entwicklungen in Wissenschaft und Technik Rechnung getragen werden.
Frist: 15.10.2010
  SR 814.912
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Leuenberger Sabrina Tel: 031 323 83 96 Fax: 031 323 03 69 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/biotechnologie/index.html?lang=de
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie, 3003 Bern, Tel: 031 322 93 80, Fax: 031 323 03 69, e-mail: , Internet: www.bafu.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/01223/index.html?lang=de
Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken

Anhörung
Behörde: Departement    Form: Schriftliches Verfahren
Die Bundesversammlung hat am 18. Juni 2010 der Änderung des CO2-Gesetzes zugestimmt und die Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke gesetzlich verankert. Der vorliegende Ausführungserlass konkretisiert diese gesetzlichen Bestimmungen.
Frist: 01.10.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste

Auskünfte bei: Junker, Isabel Tel: 031 325 18 57
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Sektion Klima, 3003 Bern, Fax: 031 323 03 67, e-mail: , Internet: www.umwelt-schweiz.ch/klima
Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen

Anhörung
Behörde: Departement    In Umweltzonen dürfen nur vergleichsweise emissionsarme Fahrzeuge verkehren. Mit der Einrichtung solcher Zonen soll die Belastung der Umwelt durch Emissionen aus dem Strassenverkehr reduziert werden. Eine Änderung der Signalisationsverordnung und die neue Verordnung über die Umweltzonenvignette verschaffen den Kantonen die dafür erforderlichen Instrumente.
Frist: 26.11.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Vorlage 3 | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste

Auskünfte bei: Peter Toscan Tel: 031 323 42 73 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Strassen, STRADOK, 3003 Bern, Daniel Wüthrich, Tel: 031 322 94 31, Fax: 031 323 23 03, e-mail:
Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1

Anhörung
Behörde: Departement    Form: Schriftliches Verfahren
Identifizierung und Überprüfung geeigneter Standortgebiete für die Lagerung von radioaktiven Abfällen aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien sowie raumplanerische Festlegungen im Hinblick auf Etappe 2.
Frist: 30.11.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben

Auskünfte bei: Omar El Mohib Tel: 031 322 54 66 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle/anhoerung
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle, 3003 Bern, Christine Beyeler, Tel: 031 323 44 05, Fax: 031 323 25 00, e-mail:
Revision der Ausführungserlasse im Zusammenhang mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes

Anhörung
Behörde: Amt    In der Herbstsession wird voraussichtlich die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 (Luftfahrtgesetz, LFG; SR 748.0) abgeschlossen. Gleichzeitig müssen zahlreiche Ausführungserlasse zum LFG revidiert werden. Diese Änderungen sollen zeitgleich mit dem revidierten LFG in Kraft treten und liegen nun als Entwurf vor.
Frist: 15.10.2010
Eröffnung
  Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Vorlage 3 | Vorlage 4 | Vorlage 5 | Vorlage 6 | Vorlage 7 | Vorlage 8 | Vorlage 9 | Vorlage 10 | Vorlage 11 | Vorlage 12 | Vorlage 13 | Vorlage 14 | Vorlage 15 | Bericht | Begleitschreiben

Auskünfte bei: Rocheray Frédéric Tel: 031 325 90 97 Fax: 031 325 92 12 e-mail: Internet: www.bazl.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar

Stand: 02.09.2010