Laufende Vernehmlassungen und Anhörungen
BundeskanzleiEidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Bundeskanzlei
- Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (VlG)
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren punktuell verbessern. Um die anwendbaren Verfahrensregeln zu klären und Unklarheiten zu vermeiden, wird die bisherige begriffliche Unterscheidung zwischen «Vernehmlassungen» und «Anhörungen» fallen gelassen. Vernehmlassungen werden künftig grundsätzlich vom Bundesrat und bei Vorhaben von untergeordneter Tragweite von den Departementen eröffnet. Als Vorhaben von untergeordneter Tragweite gelten insbesondere Vorhaben mit betont technischem oder administrativem Inhalt, bei denen die Vernehmlassung in erster Linie der Beschaffung von verwaltungsexternem Fachwissen und Grundlageninformationen dient. Mit der angepassten gesetzlichen Umschreibung werden die von den Departementen und der Bundeskanzlei zu eröffnenden Vernehmlassungsverfahren in der Praxis besser erfasst und damit von den durch den Bundesrat zu eröffnenden Vernehmlassungen klarer abgegrenzt. Bei beiden Typen von Vernehmlassungen sollen weitgehend die gleichen Regeln für das Verfahren gelten.
Frist: 08.04.2013
SR 172.061
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste | Synopse
Auskünfte bei: Duschan W. Kojic Tel: 031 323 05 58 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht, Sekretariat, Gurtengasse 5, 3003 Bern
- Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG)
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das geltende Publikationsgesetz vom 18. Juni 2004 soll im Rahmen einer Revision den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, in der insbesondere der Primatwechsel auf die elektronische Veröffentlichung vorgesehen ist. Bei diesem Anlass werden auch Verbesserungen beim Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den für sie rechtlich relevanten Texten vorgeschlagen. Schliesslich wird die Anpassung einiger Detailbestimmungen im Lichte von gemachten Erfahrungen der letzten Jahre vorgesehen.
Frist: 08.03.2013
SR 170.512
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Marianne Sidler Tel: 031 322 37 67 Fax: 031 322 58 51 e-mail: Internet: www.bk.admin.ch/org/bk/00332/00335/index.html?lang=fr
Unterlagen können bezogen werden bei: Schweizerische Bundeskanzlei, KAV, Feldeggweg 1, 3003 Bern, Bernard Moll, Tel: 031 322 37 36, Fax: 031 322 58 51, e-mail: , Internet: www.bk.admin.ch/org/bk/00332/00335/index.html?lang=de
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Verschwindenlassen ist eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen überhaupt, sowohl mit Blick auf die direkten Opfer als auch auf ihre Angehörigen. Mit dem Übereinkommen nimmt sich nun erstmals ein international verbindliches Vertragswerk dieser Thematik an, mit dem Ziel, das Verschwindenlassen umfassend zu bekämpfen. Das Hauptanliegen des Übereinkommens entspricht der Überzeugung der Schweiz, dass alles getan werden muss, um dieses schwerwiegende Verbrechen zu verhindern. Die Schweiz hat daher aktiv an der Ausarbeitung des Übereinkommens mitgewirkt und hat dieses am 19. Januar 2011 unterzeichnet. Die Schweizer Rechtsordnung wird dem Hauptanliegen des Übereinkommens in weiten Teilen bereits gerecht. Für die innerstaatliche Umsetzung sind aber in einzelnen Bereichen legislatorische Änderungen notwendig.
Frist: 08.04.2013
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 3 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Wyss Simone Tel: +41 31 322 86 89 Fax: +41 31 325 07 67 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte, Bundeshaus Nord, 3003 Bern, Mirjam Schüpbach / Sandra Kobi, Tel: +41 31 325 07 68, Fax: +41 31 325 07 67, e-mail: , Internet: www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/orgcha/sectio/dil/inthul.html
Eidgenössisches Departement des Innern
- Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vorlage enthält zwei inhaltlich voneinander unabhängige Teile, einerseits die Umsetzung der von Jürg Stahl am 3. Oktober 2008 eingereichten Motion Nr. 08.3702 und andererseits die Ausarbeitung der vom Bundesrat bereits in seinem Bericht vom 4. Mai 2011 aufgezeigten Lösung in Erfüllung des Postulats Nr. 06.3003 der SGK-N.
Frist: 11.02.2013
SR 831.40 | SR 831.42
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage BVG | Vorlage FZG | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Mylène Hader Tel: 031 / 324 73 36 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
- Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG)
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen soll die vollständige und schweizweit einheitliche Registrierung von Krebs regeln unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten. Es ist vorgesehen, dass die Krebsregistrierung auf den bereits bestehenden kantonalen bzw. regionalen Krebsregistern aufbaut. Die gesetzlichen Grundlagen sollen zudem die Voraussetzungen für die Förderung der Registrierung anderer stark verbreiteter oder bösartiger nicht übertragbarer Krankheiten (z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes) schaffen.
Frist: 22.03.2013
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Bader Simone Tel: +41 31 325 87 09 Fax: +41 31 322 34 37 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
-
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt ein Anhörungsverfahren zur Revision folgender Verordnungen durch: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; Fremd- und Inhaltsstoffverordnung; Hygieneverordnung; Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln; Zusatzstoffverordnung; Verordnung über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse; Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser; Verordnung über Speziallebensmittel; Verordnung über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse; Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft; Verordnung über alkoholische Getränke; Verordnung über alkoholfreie Getränke; Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln; Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt. Ziele der Revision sind die Anpassung an den neusten Stand von Wissenschaft und Technik, die Aufrechterhaltung der Äquivalenz zum EU-Recht und die Vermeidung von Handelshemmnissen.
Frist: 15.03.2013
Eröffnung
Unterlagen: Alle Dokumente als ZIP | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Vorlage | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste | Auswertungsformular
Auskünfte bei: Martin Haller Tel: 031 324 90 70 Fax: 031 322 95 74 e-mail: Internet: www.lm-revisionen.admin.ch/
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Verbraucherschutz, 3003 Bern, Tel: 031 322 05 05, Fax: 031 322 95 74, e-mail: , Internet: www.lm-revisionen.admin.ch/
- Pa.Iv. 07.402 Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung von Artikel 67 BV soll der Bund neu die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen. Zusätzlich soll das Ziel einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik in der Bundesverfassung verankert werden.
Frist: 22.02.2013
SR 101
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Daniel Thaler Tel: 031 324 03 57 Fax: 031 324 06 75 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Bereich Kinder- und Jugendfragen, Tel: 031 324 03 57, Fax: 031 324 06 75, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG)
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Es soll ein neues Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA geschaffen werden. Dabei werden die bestehenden Strafregisterbestimmungen für die Registrierung von natürlichen Personen einer Gesamtrevision unterzogen und die Rechtsgrundlagen für ein Strafregister über Unternehmen geschaffen.
Frist: 14.02.2013
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Patrik Gruber Tel: 031 324 95 28 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/sicherheit/gesetzgebung/strafregister.html
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Zingaro Daniela, Tel: 031 322 41 19, Fax: 031 312 14 07, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Zivilgesetzbuch (Änderung betreffend öffentliche Beurkundung)
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vorlage bezweckt zum einen eine Konsolidierung, zum andern eine Weiterentwicklung des Beurkundungsrechts.
Frist: 26.03.2013
SR 210
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Unterlagen können bezogen werden bei:
- Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht und Anpassungen im Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrechts
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Handelsregisterwesen der Schweiz soll modernisiert werden. Die umfassende Revision des 30. Titels des Obligationenrechts (SR 220) sieht in erster Linie die Schaffung eines gesamtschweizerischen Handelsregisters vor, das vollständig elektronisch ist. Die Kantone bleiben jedoch für die Führung des Handelsregisters zuständig. Die Eintragungsverfahren werden verkürzt und die Behördenzusammenarbeit vereinfacht. Die Datenqualität soll u.a. durch die systematische Verwendung der AHV-Versichertennummer verbessert werden. Punktuelle Änderungen im Gesellschaftsrecht sollen die Gründung und Auflösung einfach strukturierter Gesellschaften erleichtern, indem auf die öffentliche Beurkundung verzichtet werden kann. Der Geltungsbereich des Revisionsaufsichtsgesetzes (SR 221.302) soll konkretisiert werden, um das Verhältnis zwischen Investorenschutz, Aufsicht und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Kapitalmarkts zu verbessern.
Frist: 05.04.2013
SR (geplant): SR 210 | SR 220 | SR 221.302
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Florian Zihler / Lukas Berger Tel: +41 31 323 09 82 / +41 31 322 43 09 Fax: +41 31 322 44 83 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Eidg. Amt für das Handelsregister, Bundesrain 20, 3003 Bern, Urs Lehmann, Tel: +41 31 322 41 96, Fax: +41 31 322 44 83, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Bündelung der Aufsichtskompetenzen über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften
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Anhörung
Behörde: Departement
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Die Aufsicht über Revisionsunternehmen wird unter dem geltenden Recht von zwei Aufsichtsbehörden, der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), wahrgenommen. FINMA und RAB beaufsichtigen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich weitgehend dieselben Revisionsunternehmen, wobei diese aber in unterschiedlichen Branchen und Rollen Prüfungen durchführen. Durch die Zusammenführung aller Aufsichtskompetenzen bei einer einzigen Behörde werden Doppelspurigkeiten beseitigt. Neu wird ausschliesslich die RAB für die Aufsicht über die Revisionsunternehmen (Terminologie RAB) bzw. über die Prüfgesellschaften (Terminologie FINMA) zuständig sein.
Frist: 06.02.2013
SR 221.302
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Olivier Blanc Tel: 031 322 41 18 Fax: 031 322 44 83 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Urs Lehmann, Tel: 031 322 41 96, Fax: 031 322 44 83, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Pa.Iv. 11.431. Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
-
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Von Vormundschaftsbehörden verfügte Einweisungen in Anstalten vor allem Jugendlicher aufgrund von Tatbeständen wie «Arbeitsscheue», «lasterhaftem Lebenswandel» oder «Liederlichkeit» waren in der Schweiz lange Zeit gängig. Da in der Regel Verwaltungsbehörden für die Einweisungen zuständig waren, wird von «administrativen Versorgungen» gesprochen. Die damalige Rechtslage und Praxis führte aus heutiger Sicht dazu, dass den betroffenen Personen teils massives Unrecht widerfuhr. Die Kommission möchte ihrem Rat beantragen, dieses Unrecht als solches zu anerkennen und mit dem Erlass eines Bundesgesetzes einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung zu leisten.
Frist: 22.02.2013
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Reto Brand Fax: 031 322 84 01 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Sekretariat RSPM, Tel: 031 322 41 37, Fax: 031 322 84 01, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Teilrevision des Zollgesetzes (ZG)
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Teilrevision betrifft zwei Hauptpunkte: Zolllager und Sicherheitsbereich. Zolllager soll es auch weiterhin geben. Künftig soll es jedoch nicht mehr möglich sein, inländische Waren zur Ausfuhr zu veranlagen, sie anschliessend aber noch in der Schweiz in einem Zolllager einzulagern. Im Sicherheitsbereich sollen einerseits die Kompetenzen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich der durch die Kantone delegierten Aufgaben klarer geregelt werden. Andererseits soll der im Schengener Bundesbeschluss festgeschriebene Mindestbestand des Grenzwachtkorps aufgehoben werden.
Frist: 31.03.2013
SR 631.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Nussbaum Hans Georg Tel: 031 322 65 88 Fax: 031 322 78 72 e-mail: Internet: www.ezv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Oberzolldirektion, Sektion Rechtsdienst, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Nussbaum Hans Georg, Tel: 031 322 65 88, Fax: 031 322 78 72, e-mail: , Internet: www.ezv.admin.ch
- Bundesgesetz über die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (Steuererlassgesetz)
-
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vorlage ist Teil der Bestrebungen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), das Steuersystem zu vereinfachen. Die Kantone erhalten die Kompetenz zur Beurteilung aller Erlassgesuche, welche die direkte Bundessteuer betreffen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) kann aufgehoben werden. Damit auch eine schweizweit einheitliche Rechtsprechung gewährleistet ist, wird neu das Bundesgericht letztinstanzlich Erlassfälle beurteilen. Dies allerdings nur, wenn es sich um «einen besonders bedeutenden Fall» handelt.
Frist: 20.02.2013
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht Vorkonsultation | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Fragebogen
Auskünfte bei: Binkert Andreas Tel: 031 322 66 86 Fax: 031 323 51 26 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Binkert Andreas, Tel: 031 322 66 86, Fax: 031 323 51 26, e-mail: , Internet: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
- Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
-
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit den vorliegenden Änderungen der SVAV sollen gestützt auf die Erfahrungen aus den ersten zwölf Jahren seit der Einführung der Schwerverkehrsabgabe unter anderem verfahrenstechnische Anpassungen vorgenommen werden. Ausserdem geht es darum, Massnahmen in der Missbrauchsbekämpfung vorzusehen.
Frist: 27.03.2013
SR 641.811
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen
Auskünfte bei: LSVA/RPLP/TTPCP: Herr Erich Burkhalter (031 323 07 82); PSVA/RPLF/TFTP: Herr Michael Hofer (031 324 56 52) e-mail: Internet: www.ezv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Oberzolldirektion, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, e-mail: , Internet: www.ezv.admin.ch
- 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Der Gesetzesvorentwurf sieht eine Änderung von Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor. Dieser legt die Zuschlagskriterien fest, welche bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Anwendung kommen dürfen. In Erfüllung der parlamentarische Initiative 03.445 (Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium) schlägt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vor, dass hier zusätzlich die Ausbildung von Lernenden der beruflichen Grundbildung aufgeführt wird.
Frist: 18.03.2013
SR 172.056.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Jacqueline Güggi Tel: 031 322 38 50 Fax: 031 325 50 09 e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Lisa Müller, Tel: 031 322 29 66, Fax: 031 322 83 55, e-mail:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im Zusammenhang mit der in den nächsten rund 10 Jahren zwingend notwendigen Sanierung des Gotthard-Strassentunnels soll das bestehende Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet mit einem neuen Artikel 3a (Gotthard-Strassentunnel) ergänzt sowie an die geltende Bundesverfassung angepasst werden.
Frist: 21.04.2013
Eröffnung
Unterlagen: Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: René Sutter Tel: 031 325 78 92 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel: 031 322 94 11, Fax: 031 323 23 03, e-mail: , Internet: www.astra.admin.ch
- Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Departement 2: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Das Gentechnikgesetz muss geändert werden um die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Koexistenz unter Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 gewährleistet und der Verzicht auf den Einsatz von GVO in gewissen Gebieten (GVO-freie Gebiete) und unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die Bestimmungen auf Verordnungsstufe müssen entsprechend angepasst werden (neue Koexistenzverordnung und Anpassung der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial).
Frist: 15.05.2013
SR 814.91
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Vorlage 3 | Bericht 1 | Bericht 2 | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Wust Saucy Anne-Gabrielle, Leiterin der Sektion Biotechnologie Tel: +41 31 323 83 44 Fax: +41 31 324 79 78 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/org/organisation/00366/00377/
Unterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Boden und Biotechnologie, 3003 Bern, Andrea Guerrero, Tel: +41 313 22 80 92, Fax: +41 31 324 79 78, e-mail: , Internet: www.umwelt-schweiz.ch
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
- Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0)
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Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Departement 2: Eidgenössisches Departement des Innern
Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stipendieninitiative» des Verbands Schweizer Studierendenschaften (VSS) wird das Ausbildungsbeitragsgesetz einer Totalrevision unterzogen, wobei die formellen Harmonisierungsbestimmungen des kantonalen Konkordats aufgenommen sowie der Subventionsmodus überarbeitet werden.
Frist: 14.02.2013
SR 416.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste | Fragebogen | Synopse
Auskünfte bei: Noser Dominik Tel: 031 322 74 85 Fax: 031 322 78 54 e-mail: Internet: www.sbfi.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Sandra Manseri, Tel: 031 322 96 57, Fax: 031 322 78 54, e-mail: , Internet: www.sbfi.admin.ch
- Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen)
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Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Neuer Artikel 12 Absatz 1bis ArGV 2 betreffend der Anzahl freier Sonntage für das Bodenpersonal der Luftfahrt (Art. 47 ArGV 2).
Frist: 15.02.2013
SR 822.112
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Deborah Balicki Tel: + 41 31 322 29 36 Fax: + 41 31 322 78 31 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
- Richtlinien über die Gesuchstellung, die Budgetierung und die Abrechnung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen nach Artikel 56 BBG und Artikel 65 BBV
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Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bund unterstützt die Durchführung von eidg. Berufs- und höheren Fachprüfungen mit Beiträgen nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10) und der dazugehörigen Verordnung (BBV, SR 412.101). Am 14. November 2012 hat der Bundesrat beschlossen, die Beiträge für die Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen von 25 Prozent auf höchstens 60 Prozent und in Ausnahmefällen auf bis zu 80 Prozent zu erhöhen. Die Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV) tritt am 01.01.2013 in Kraft. Aus diesem Grunde müssen die bestehenden Richtlinien „Bundesbeiträge an eidg. Berufs- und höhere Fachprüfungen, Stand 28.03.2012“ angepasst werden
Frist: 20.02.2013
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Paolo Bernasconi Tel: 031 324 33 32 Fax: 031 323 75 74 e-mail: Internet: www.sbfi.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Ressort Höhere Berufsbildung, Effingerstrasse 27, Postfach, 3003 Bern, Laura Perret Ducommun, Tel: 031 323 75 67, Fax: 031 323 75 74, e-mail: , Internet: www.sbfi.admin.ch