Konflikte von Hartsteinbrüchen langfristig lösen

Ittigen, 29.03.2011 - Hartgesteine sind für nationale Verkehrsinfrastrukturen zentral. Die geologisch geeigneten Vorkommen dieses wertvollen Rohstoffs beschränken sich indes auf ein schmales Band zwischen Boden- und Genfersee, das auch für die Landschaft, die Biodiversität und den Tourismus grosse Bedeutung hat. Um langfristig Konflikte zu vermeiden, schlägt eine breit abgestützte Projektgruppe neue potenzielle Abbaugebiete vor. Zu den Vorschlägen wird nun eine Konsultation bei den betroffenen Akteuren durchgeführt.

Hartgesteine sind für den Bau und Unterhalt der schweizerischen Verkehrsinfrastrukturen zentral: Jährlich werden rund 600 000 Tonnen erstklassiges Material für Bahnschotter und rund 800 000 Tonnen für Strassendeckbeläge benötigt. Doch qualitativ hochwertige Hartgesteinsvorkommen sind im In- und Ausland stark begrenzt, in der Schweiz etwa in den Alpen und Voralpen auf ein schmales Band zwischen Boden- und Genfersee. Zudem kommt es zwischen Abbauvorhaben und Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes – insbesondere Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) – regelmässig zu Konflikten. Um diese Konflikte auf lange Sicht zu vermeiden, verlangen die im Sachplan Verkehr 2008 aufgenommenen Grundsätze zur Hartgesteinsversorgung  eine frühzeitige Evaluation von Standorten ausserhalb der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN).

Eine Projektgruppe hat nun Vorschläge für neue Abbaugebiete mit ausgezeichneten Hartgesteinvorkommen ausgearbeitet, die ausserhalb der BLN und anderer Schutzgebiete liegen. Es handelt sich um eine Grobevaluation von Potenzialgebieten nach geologischen, unternehmerischen und schutzorientierten Kriterien. Kantone und Umweltorganisationen haben nun bis Ende Mai 2011 Gelegenheit, die Vorschläge in einer Konsultation zu prüfen.

Für die planerische Weiterbearbeitung und Umsetzung der Vorschläge sind die Kantone zuständig. Ziel der Konsultation ist es deshalb, dass die Kantone die Vorschläge allenfalls ergänzen und die geeigneten Gebiete im kantonalen Richtplan als «Vororientierung» aufnehmen. Bis daraus konkrete Abbauvorhaben resultieren, wird noch ein weiter Weg zu gehen sein: Es braucht Unternehmen, welche die konkrete Planung in Angriff nehmen, und es sind weitere Planungs- und Bewilligungsverfahren (zum Beispiel Umweltverträglichkeitsprüfung, Nutzungsplan- und Konzessionsverfahren oder Baubewilligung) erforderlich.

Die Vorschläge wurden unter der Federführung des Verbandes Schweizerischer Hartsteinbrüche (VSH) und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ausgearbeitet. Fachlich hat sich daran massgeblich die Schweizerische Geotechnische Kommission (SGTK) beteiligt; sie wurde unterstützt von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landestopografie (swisstopo) sowie Vertretern der Kantone. Weiter arbeiteten die Bundesämter für Strassen (ASTRA) und Verkehr (BAV) sowie Vertreter/innen der Vereinigung für Landesplanung, der Stiftung für Landschaftsschutz und von Pro Natura mit.


Adresse für Rückfragen

Reto Camenzind, Bundesamt für Raumentwicklung,
Sektion ländliche Räume und Landschaften, Tel. 079 527 62 97

Andreas Stalder, Bundesamt für Umwelt,
Abt. Arten, Ökosysteme, Landschaften, Tel. 031 322 93 75

Rudolf Rist, Präsident des Verbandes Schweizerischer Hartsteinbrüche,
Tel. 078 772 70 61



Herausgeber

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-38314.html