Die Schweiz begrüsst die Schaffung des UNO-Menschenrechtsrats

Bern, 15.03.2006 - Die Schweiz begrüsst die Schaffung eines Menschenrechtsrats durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Nach mehreren Monaten intensiver Verhandlungen in New York hat der Präsident der UNO-Generalversammlung, der Schwede Jan Eliasson, den UNO-Mitgliedstaaten mit Erfolg einen Resolutionsentwurf zur Schaffung des neuen Organs unterbreitet. Dieses wird ab dem 19. Juni 2006 die Menschenrechtskommission ersetzen und seinen Sitz in Genf haben.

Die Schweiz spielte bei der Schaffung dieses neuen UNO-Organs von Anfang an eine aktive Rolle. Die nun verabschiedete Resolution enthält zwar nicht alle Forderungen, welche die Schweiz ursprünglich formuliert hatte. Dennoch stellt sie einen guten Kompromiss dar, der das UNO-System stärkt und den Schutz der Menschenrechte fördert.

Die Schweiz hat sich besonders dafür eingesetzt, dass der UNO-Menschenrechtsrat seinen Sitz in Genf hat - der Stadt mit humanitärer Tradition, die auch das Hochkommissariat für Menschenrechte und zahlreiche internationale Nichtregierungsorganisationen beherbergt. Seit 1947 fanden die Sessionen der Menschenrechtskommission stets in Genf statt, doch erstmals seit der Schaffung der Vereinten Nationen lässt sich nun auch ein wichtiges Organ der UNO permanent in unserem Land nieder.

Die Schweiz wird sich bald für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat bewerben. Die Generalversammlung in New York wird die neuen Mitglieder am 9. Mai 2006 wählen. Wie es die Resolution fordert, wird die Schweiz freiwillige Verpflichtungen im Bereich der  Menschenrechte formulieren.

Die wichtigsten Elemente, die den Menschenrechtsrat auszeichnen, sind folgende:

  • der Rat wird ein Unterorgan der Generalversammlung sein und so einen höheren institutionellen Status haben;
  • er wird im Minimum 3 Sessionen während mindestens 10 Wochen pro Jahr abhalten, was den Dialog und die Zusammenarbeit stärken soll; auf Antrag eines Drittels seiner Mitglieder kann er sich auch zu Sondersessionen treffen;
  • er wird über einen periodischen Evaluationsmechanismus verfügen, mit dem die Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen aller Staaten überprüft wird;
  • er wird sich aus 47 Mitgliedern zusammensetzen (die Kommission hatte deren 53), die von der Generalversammlung mit absolutem Mehr für eine Dauer von 3 Jahren gewählt werden und nach zwei aufeinander folgenden Mandaten nicht mehr wählbar sind;
  • um die Glaubwürdigkeit des neuen Organs zu garantieren, sind die Ratsbewerber aufgefordert, freiwillige Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte zu formulieren;
  • bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen kann ein Mitglied mit 2/3-Mehrheit der Generalversammlung suspendiert werden.

In den kommenden Monaten wird sich die Schweiz weiter engagieren und Denkanstösse für die ersten Ratssessionen einbringen. In diesen wird sich der Rat sowohl mit der Traktandenliste und den Arbeitsmethoden befassen wie auch einen Mechanismus für die periodische Menschenrechtsüberprüfung in allen UNO-Mitgliedstaaten erarbeiten müssen.


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