Finanzierung der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ in den Jahren 2007-2011

Bern, 10.03.2006 - Der Bundesrat hat zuhanden der eidgenössischen Räte die Botschaft über einen neuen Rahmenkredit an die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende" für die Jahre 2007-2011 verabschiedet. Diese sieht eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 750'000 Franken bzw. jährliche Betriebsbeiträge von 150'000 Franken vor. Diese Mittel ermöglichen der 1997 vom Bund gegründeten Stiftung ihre Arbeit weiterzuführen und sich für Lösungen einzusetzen, die den Fahrenden im Alltag zugute kommen und die zugleich das friedliche Zusammenleben von fahrender und sesshafter Bevölkerung erleichtern.

Die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ wurde 1997 vom Bund gegründet. Sie hat den Auftrag, die Lebensbedingungen der fahrenden Bevölkerung in der Schweiz zu sichern und zu verbessern und einen Beitrag zur Wahrung des kulturellen Selbstverständnisses dieser in unserem Land während langer Zeit diskriminierten, heute aber anerkannten  Minderheit zu leisten. Die Stiftung engagiert sich wesentlich für ein friedliches Zusammenleben von fahrender und sesshafter Bevölkerung. Sie wurde gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 betreffend die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ (SR 449.1) mit einem Stiftungskapital von 1 Million Franken dotiert und seither zweimal mit fünfjährigen Rahmenkrediten für Betriebsbeiträge von 150‘000 Franken jährlich ausgestattet. Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft sieht vor, der Stiftung für die Jahre 2007 – 2011 einen neuen Rahmenkredit von 750'000 Franken zu bewilligen und damit der Stiftung die Weiterführung ihrer Arbeit zu ermöglichen.

Die Stiftung bildet ein Forum, in dem Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden mit den Fahrenden zusammenarbeiten, um anstehende Aufgaben einvernehmlich zu lösen. Seit ihrer Gründung hat sich die Stiftung hauptsächlich mit folgenden Fragen befasst:
- Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen,
- Regelung der Gewerbebewilligungen,
- Schulung von Kindern der Fahrenden und
- Lösungsmöglichkeiten beim Transit durch die Schweiz einzelner Gruppen ausländischer Fahrender, insbesondere im Sommer

Die Stiftung konnte bereits auf verschiedenen Gebieten Fortschritte erzielen. Zum Beispiel konnte die rechtliche Stellung der Fahrenden verbessert werden. Ebenso werden heute - aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids von 2003 - die Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung und in den baurechtlichen Vorschriften vermehrt berücksichtigt. In faktischer Hinsicht bleibt aber noch viel zu tun, insbesondere in Bezug auf die Schaffung einer ausreichenden Zahl von Stand- und Durchgangsplätzen.


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