Abkommen in Nagoya: Moritz Leuenberger erfreut über weiteren Durchbruch

Bern, 29.10.2010 - Mit der Verabschiedung des Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing, ABS) ist am 29. Oktober 2010 die Biodiversitätskonferenz in Nagoya (Japan) zu Ende gegangen. Bundesrat Moritz Leuenberger zeigte sich erfreut darüber, dass nach dem Durchstoss am Gotthard nun auch in der Biodiversität ein Durchbruch erzielt werden konnte.

Der multilaterale Weg ist die einzige Möglichkeit, globale Probleme zu lösen. Für die Klimaverhandlungen in Cancún zeichnet sich nun ein Hoffnungsschimmer ab: Mit der Annahme des ABS-Protokolls (siehe Kasten) haben die Staaten erstmals ein rechtlich zwingendes System zur Regelung des Zugangs zu Ressourcen und des Vorteilsausgleichs vereinbart.

Die Verabschiedung des Protokolls ebnete den Weg für die Beschlussfassung in weiteren zentralen Themen der Konferenz. So konnte der Strategieplan verabschiedet werden, welcher vorsieht, dass bis 2020 die Massnahmen eingeleitet und Tätigkeiten umgesetzt werden müssen, die erforderlich sind, um die Biodiversitätsverluste zu stoppen. 10 Jahre sind eine realistische Frist für die Anpassung der gesetzgeberischen Basis und die Durchführung von Massnahmen. Bis 2020 sollen 17 Prozent der Landflächen und 10 Prozent der Küstengebiete und Meere unter Schutz gestellt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zusätzliche Finanzmittel mobilisiert werden. In einem ersten Schritt gilt es nun, den konkreten Finanzbedarf zu ermitteln. Bis zur nächsten Konferenz der Vertragsparteien müssen ausserdem neue und innovative Finanzierungsquellen identifiziert werden.

Handeln für Klima und Biodiversität

Die Konferenz gelangte ferner zur Überzeugung, dass Klimapolitik und Politik zum Schutz der Biodiversität koordiniert werden müssen. Der Klimakonvention werden Empfehlungen unterbreitet, die sicherstellen sollen, dass das Programm zur Verminderung des Ausstosses aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern (Reducing Emissions from Deforestation and Degradation, REDD) auch zur Erhaltung der Artenvielfalt beiträgt. Und schliesslich hat sich die Konferenz auf den Vorschlag geeinigt, das kommende Jahrzehnt (2011-2020) der Biodiversität zu widmen.  Dieser Vorschlag wird der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt.

Die Schweizer Delegation hat sich intensiv an den Arbeiten beteiligt. So hat sie einen Vizevorsitz für das Konferenzmanagement geführt und mehrere Kontakt- und Verhandlungsgruppen geleitet. Auf diese Weise hat sie die Schlussentscheidungen massgeblich mitgeprägt.

 

KASTEN
Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich: schrittweises Vorgehen

Das neue Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen von Pflanzen, Tieren und anderen Organismen. Für die Schweiz ist dieser Zugang sehr wichtig, denn als Industrieland verfügt sie über das Wissen und die Technologien, die zur Nutzung dieser Ressourcen erforderlich sind. Das Protokoll sichert den Ländern, die eine reiche Artenvielfalt besitzen, einen Ausgleich der Vorteile zu, die aus der Verwendung dieser Ressourcen entstehen. Für den weltweiten Schutz der Biodiversität ist das Protokoll von zentraler Bedeutung, denn indem es den genetischen Ressourcen einen Wert zuerkennt, spornt es die Länder mit einem grossen Reichtum an Biodiversität an, diese zu erhalten. 

Das Protokoll definiert die einzelnen Etappen des Verfahrens für den Zugang und den Vorteilsausgleich wie folgt:

  1. Der Nutzer (ein Unternehmen oder ein/-e Forscher/-in) reicht beim Bezugsland der genetischen Ressource ein Zugangsgesuch ein. Zu diesem Zweck muss jedes Land eine nationale Kontaktstelle bezeichnen, bei der die Anträge zentralisiert werden.
  2. Nach dem Verfahren der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage muss das Bezugsland - oder gegebenenfalls eine lokale Gemeinschaft - sein Einverständnis für eine bestimmte Verwendung der genetischen Ressource geben.
  3. Zwischen den beiden Parteien wird eine Vereinbarung geschlossen, welche festlegt, wie die Vorteile mit dem Bezugsland beziehungsweise mit der lokalen Gemeinschaft geteilt werden.
  4. Die Genehmigung wird durch eine staatliche Behörde des Bezugslandes erteilt.
  5. Die Informationen werden der Informationsstelle über Zugang und Vorteilsausgleich mitgeteilt.
  6. Auf internationaler Ebene muss ein Verfahren eingerichtet werden, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Pflichten überwacht werden kann.


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Bruno Oberle, Direktor des Bundesamtes für Umwelt BAFU, Tel. +41 79 687 11 65
Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales, BAFU, Tel. +41 79 251 90 15
Elisabeth Maret, Informationsbeauftragte, BAFU, Tel. +41 79 371 62 82



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