Abkommen zur Zusammenarbeit der Bahnaufsichtsbehörden mit Luxemburg

Bern, 18.10.2010 - Die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch der Bahnaufsichtsbehörden der Schweiz und Luxemburgs sollen enger werden. So werden zukünftig etwa technische Prüfungen bei Fahrzeugzulassungen gegenseitig anerkannt. Dies baut Hindernisse im grenzüberschreitenden Bahnverkehr ab.

Vertreter des Bundesamts für Verkehr und der luxemburgischen Behörde für den Eisenbahnverkehr haben in Luxemburg ein Abkommen zur "Cross Acceptance" bei Fahrzeugzulassungen unterzeichnet. Möglich wird in Zukunft die gegenseitige Anerkennung von technischen Prüfungen für Zulassungen in den Bereichen Rollmaterial, es ist auch eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Ausweise für Triebfahrzeugführende, Netzzugang und Koordination der Überwachung geplant. Damit wird die Absicht verfolgt, Prüfungskosten für Zulassungen zu senken und die Abläufe zu verkürzen. Der Marktzugang in beiden Ländern wird für die Industrie erleichtert.

Am Treffen in Luxemburg tauschten die BAV-Vertreter und die Aufsichtsbehörden Luxemburgs zudem Erfahrungen und Informationen aus. Die Erfahrungen Luxemburgs mit der Umsetzung der europäischen Interop-Richtlinien sind wegen der vergleichbaren Bedingungen für die Schweiz besonders wertvoll. Themen waren unter anderem der Netzzugang, das Zugsicherungssystem ETCS sowie die Zulassungsverfahren gemäss europäischen Vorschriften. Die weitere Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden wurde konkretisiert.


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